Ist das erlaubt????

  • Tach zusammen,
    also ich hab ja keine Ahnung von sowat aber schaut mal selbst: Rubrik Beschallung


    http://www.reiter-musik.de/index.htm


    Wenn man das Bild vergrößert, sieht es so aus, als wenn über die 4 Tower und das Truss einfach ne Plane gelegt/gespannt wurde.


    Und wat is mit Windböen ????? Ist dat erlaubt??


    CU
    DJ Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Also wenn ich das richtig sehe würd ich sagen nö.Man sieht ja auch keine Abspannung oder Ballastierung,und ob die Tower für horizontale Belastung so gut ausgelegt sind ,wag Ich zu bezweifeln.Die plane sieht ja auch verdächjtig aus,aber mann kann ja nix genaueres erkennen,und man will den Kollegen ja auch nix unterstellen.
    Horst

  • Na dann nehmen wir das mal auseinander:


    Traversenlifte (VMB/Work/etc) laut Manual nur mit entsprechender Abspannung gegen Windlasten outdoor zugelassen.


    Die Folie müsste schwerentflammbar sein, B1 zertifiziert, zweifel ich jetzt mal an. Hinten dürfte ohnehin keine Folie angebracht sein, sondern nur eine Gaze-> Wind und das ganze wird'n schönes Segel, also auch nich zulässig, Ballastierung fehlt ebenfalls.

    Auch irgendwelche Querträger, die den Regen zuverlässig ableiten können, vermisse ich. Regen führt zu ner Wasseranhäufung in der Mitte des "Dachs" , zieht die Lifte zueinander hin.....


    Aber angepriesen isses ja als: "Bühne mit Sonnendach"...
    ciao chris

  • kann mich da nur meinem vorgänger chris anschließen...


    das geforderte baubuch wird aus o.a. gründen somit sicher auch nicht vorliegen...

  • Die beiden Trussen sind ja nichtmal miteinander verbunden!
    Wer sowas aufbaut, gehört meiner Ansicht nach dringend weggeschlossen!


    Toll auch die Seite "Preise"
    "16855

  • Ist leider rechtlich O.K.


    Vorschriften für fliegende Bauten greifen erst ab folgenden bedingungen :bühnengrösse >75m2
    lichte höhe >5m
    mfg

  • Zitat


    Anonymous schrieb am 2002-09-09 20:26 :
    Ist leider rechtlich O.K.


    Vorschriften für fliegende Bauten greifen erst ab folgenden bedingungen :bühnengrösse >75m2
    lichte höhe >5m
    mfg


    Nun ja, ganz so richtig ist das nicht!
    Sonst könnte ja jeder, der unter der Größe bleibt, machen was er will!
    Nene Du, so geht das nicht!
    Zudem, was hat das mit fliegenden Bauten zu tun???


    Kappes!!!
    Hier geht es um statische Geschichten!
    Zudem:
    Die Tower werden in meinem Augen außerhalb ihres "geprüften" Einsatzgebietes benutzt!

  • Alles was Du aufbaust, hat den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Und für jede Dachkonstruktion ist ein entsprechender Standsicherheitsnachweis zu erbringen, ab einer bestimmten, in der LBO jeweils festgelegten Größe (in NRW >70m² Fläche, bzw 5,50m Bauhöhe) darüber hinaus ein Baubuch.
    Ein Standsicherheitsnachweis umfaßt die prüffähige Darlegung, daß die Konstruktion alle vertikalen Kräfte (in erster Linie Eigengewicht der Konstruktion inkl. Planen, Anhängelasten, Regenwasser) sowie alle denkbaren horizontalen Kräfte (in erster Linie Windlasten) problemlos in den Untergrund ableiten kann. Zusätzlich muß die Dachkonstruktion gegen Gleiten/Abheben gerechnet werden.
    Die Konstruktion auf dem Foto wird diese Anforderungen in keinster Weise erfüllen können und beim kleinsten Regenschauer oder Windhauch zu einer akuten Bedrohung aller im Umkreis stehender Personen werden.
    Leute, das ist es nicht wert!!
    Daneben gelten natürlich noch die Bestimmungen des Brandschutzes sowie die DIN-VDE Vorschriften (Potentialausgleich)

  • at von euch eigentlich schon mal einer einen von der Bauaufsicht gesehen der denken kann
    => fliegende Bauten werden erst ab Baubuchgrösse gehnemigungspflichtig => sowas wird nicht verboten => legal


    bestes beispiel Frankfurt Mainuferfest
    wir hatten ein baubuch dabei wegen der Höhe


    der kollege STADT der das abgenommen hat, hat nur baubucher kontrolliert und gestempelt was nicht baubuchpflichtig war ist alles stehengeblieben !! UND da waren schlimmere sachen als das von dem foto da dabei.


    und PS :


    Amtsdeutsch : ortsveränderliche Buhnengewerke
    sind halt nun mal fliegende Baute ; ja so heist das halt.


    und PPS :


    ab 2,5 Bft ist die konstruktion in dem link auch eine FLIEGENDE BAUTE


    keep on rockin

  • Na dann hoffen wir nur das hier der gesunde Menschenverstand siegt und hoffentlich niemand sich sowas mietet.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Zitat


    Kracky schrieb am 2002-09-11 06:07 :
    Na dann hoffen wir nur das hier der gesunde Menschenverstand siegt und hoffentlich niemand sich sowas mietet.


    @alle
    Danke für die Kommentare - hatte mir schon sowas gedacht, aber welcher VA kennt die ganzen Vorschriften?? Der sieht wiederum nur den coooooolen Preis.


    CU
    DJ Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Hallo zusammen!


    Schön, dass offensichtlich doch einige auf unsere Homepage aufmerksam geworden sind. Aber jetzt zu Euren Beschwerden: Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine von uns offiziell angebotene Bühnenkonstruktion. Die blaue Plane, die auf dem Bild zu sehen ist, wurde von den Musikern über unsere Traversen gezogen, damit diese bei 34 Grad im Schatten nicht auf den Podesten wegschmilzen. Somit kann die ganze Diskussion wohl beendet werden. Unsere angebotenen Bühnen von 20 - 30 m² haben selbstverständlich alle die entsprechenden TÜV-Abnahmen.


    Gruss


    Achim Reiter

  • jo, ich hab als musiker auch immer 30m² Folie dabei, um bei Bedarf mal eben ne Bühne zu bedachen...


    und woraus besteht dann euer Sonnendach?? aus 2 2punkt-traversen? die spenden aber nicht unbedingt viel schatten...


    das heißt, ihr habt die lifte nur aufgebaut, damit die ballons und das Logo halten... und dann kamen die bösen Musiker und haben heimlich die Folie aufgezogen........is klar

  • Der Kunde ist König! Und wenn dieser für Werbebanden und Ballons die Traversen haben möchte, dann bekommt er sie.


    Und wenn die Musiker vor Ort wohnen und die Plane holen: Sollen sie doch. Solange der Veranstalter damit einverstanden ist und sein OK gibt. Uns interessiert das damit nicht mehr.


    Aber Recht hast Du damit, dass unsere Beschreibung im Internet mehr als unglücklich ist. Unser EDV-Mann wird das bei der nächsten Umprogrammierung ändern.


    Gruss


    Achim Reiter

  • 1.) Auch wenn der Kunde König ist, hat Sicherheit immer Vorrang. Traversenlifte im Außeneinsatz (Werbeplanen > Windlasten > horizontale Kräfte) auch bitte abspannen!


    2.) Wenn die bösen Musiker "zufällig" ihre Plane über Deine Traversen werfen, die Du aufgebaut hast, hat Dich das eine ganze Menge zu interessieren. Schließlich wirst nachher auch Du zur Verantwortung gezogen. Und Du bist schließlich auch der Fachmann vor Ort, der es besser wissen müßte, von dem man erwartet, daß er den unwissenden Musikern solchen Unfug austreibt.


    3.)Warum habt Ihr dann nicht einfach Eure angeblich amtlichen Bühnendächer im Netz abgebildet? Das kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Und zum Thema TÜV-geprüft: Wie sah denn diese Tüv-Prüfung aus, würd mich mal brennend interessieren.


    Ansonsten bliebe noch zu sagen:
    Jungens, macht Euch selber und vor allem Andere nicht unnötig unglücklich!

  • uups, ich wollte mich natürlich nicht hinter meiner Anonymität verstecken! das vor-vorletzte posting von 17:39 war von mir. Sorry.

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • Also, ich glaube, jeder hier hat schon mal etwas gemacht, was gegen irgendwelche Regeln verstoßen hat, und was auch hätte schief gehen können.


    Aber ob man dann auch noch "Beweisphotos" auf der eigenen Homepage veröffentlichen soll, darf dann doch bezweifelt werden...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • RECHT HAST DU, ADMIN!
    OBWOHL DIESER MIST (DEN WIR WIRKLICH NICHT DIREKT ZU VERANTWORTEN HATTEN) TATSÄCHLICH NICHT ALS PHOTO AUF UNSERE HOMEPAGE GEHÖRT. ABER DAS WIRD JA DEMNÄCHST GEÄNDERT. ICH HOFFE, DASS HIER BALD RUHE HERRSCHT, DENN BÜHNEN VOM ABGEBILDETEN TYP GEHÖREN WIRKLICH NICHT ZU UNSEREM STANDARD!!!!


    ABER BEI EXTREM HEISSEN TEMPERATUREN AM VERANSTALTUNGSTAG, ABSOLUTER WINDSTILLE, KEINEM FREIEN BÜHNENDACH MEHR: WILLST DU DA DEN MUSIKERN NICHT DAS BISSCHEN SCHATTEN GÖNNEN, WENN DER VERANSTALTER AUCH NOCH MITSPIELT UND SIE DAS AUF EIGENE FAUST INSTALLIEREN???
    GRUSS


    ACHIM REITER

  • Ne, will ich nicht. Zumal ich auch nicht extra Traversensysteme dafür stellen würde denn die Hintere Traversenkonstruktion hat keine andere Aufgabe als dieses Dach zu tragen, Werbung oder gar Licht trägt die garnicht. Klar, wir haben uns alle schon mit Notlösungen behelfen müssen, keine Frage! hier ist doch aber offensichtlich das dieses keine Notlösung ist sondern bewußt dieser Aufbau so getätigt wurde, wenn hierbei etwas passiert ist nicht der Veranstalter oder die musiker verantwortlich sondern die Firma Reiter, die dann im ungünstigsten Fall Geschichte ist. Ich denke nun aber, es ist genug zu dieser konstruktion gesagt und würde sagen, der ruhe zu lieben, das man hier ein Ende setzen sollte.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim