Anmeldung als Freiberufler / Gewerbe

  • Hat sich ja nun alles erledigt....... ich hab den richtigen Weg gefunden ;o)

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

    Einmal editiert, zuletzt von kater ()

  • Ich habe keine Ausbildung und keinen Meister.
    Ich bin einfach ins Rathaus gegangen und habe ein Gewerbe angemeldet mit dem Text "Bedienung und Beratung zu Licht- und Tontechnischen Anlagen"
    Dann habe ich noch bisschen meinen Steuerberater angejammert, weil ich nicht wusste, wie eine Rechnung auszusehen hat. und dann noch bisschen meine Versicherungsmaklerin, wie ich mich versichern muss. und das wars.
    Seit dem schreibe ich Rechnungen und es hat sich noch nie jemand beschwert. Ich habe aber keine Ahnung ob das so "normal" oder "zugelassen" ist, wie ich das gemacht habe, aber vielleicht ists ja auch wirklich so einfach.

    "die Anlage sieht aus wie ein plattgefahrenes Ü-Ei"


    "Das Mikro ist kaputt, das pfeift nicht!"

  • Hallo!


    Einen Betrieb als Freiberufler anmelden kannst du nicht, nur als Gewerbetreibender. Wenn Du Licht- und Tontechnik vermietest oder aufbaust, bist Du Gewerbetreibender. Zur Unterscheidung Gewerbetreibender/Freiberufler kannst Du ja bei Gelgeheit mal das Einkommensteuergesetzt bzw. die Richtlinien und EStH dazu durchlesen. Das ginge hier zu weit. Rechtsanwälte und Ärtze sind z.B. Freiberufler.
    Die wesentliche Konsequenz liegt in der Gewerbesteuer, die ab einem gewissen Gewinn anfängt ( für Einzelgewerbe gibt es im Gegensatz zu Gesellschaften einen Freibetrag, Freiberufler zahlen garkeine).


    Du Kannst aber auch eine Gewerbe für Handel mit orientalischen Teppichen anmelden und dann Licht und Tontechnik aufbauen. Hauptsache Deine gewerbliche Tätigkeit ist angemeldet. Alles andere sind dann eben Hilfsgeschäfte, die grundsätzlich dem Unternehmenszweck dienen (also auf einer Veranstaltung eine Beschallungsanlage zu liefern um später noch Teppiche nachschieben zu können). Wichtig ist den Beteiligten die ordnungsgemäße Erfassung und Erklüärung beim Finanzamt und die evtl. Gewerbesteuer, egal ob für Teppiche oder Lautsprecher.
    Wenn du natürlich Großhandelspreise bei den großen Veranstaltungstechnikversendern bekommen möchtest, wäre vielleicht der "Handel mit orientalischen Teppichen" als einziger Geschäftszweck im Gewerbeschein weniger sinnvoll.


    Einen Meister oder sonstigen Schein brauchst Du für die Veranstaltungstechnik nach aktueller Rechtslage noch nicht. Zur Leitung eines Betriebes vermutlich auch in der Zukunft nicht (wegen Europa und so... ;) ). Aufgrund anderer Vorschriften ( VStättVO) evtl. je nach Produktion aber schon.


    Bevor Du Dich in dem Bereich selbständig machst soltlest Du mal ermitteln, was die notwendigen Versicherungen ( Kranken, Renten, Haftpflicht und Berufsunfähigkeit, evtl. gewerbl. Rechtsschutz) so kosten. Dann weisst Du, was Du demnächst mindestens verdienen mußt.


    Viele Erfolg !


    Grüße,
    Volker

  • u.a. aus einem Steuerbuch 2002:


    der Tontechniker ist freiberuflich tätig, "soweit seine Aufgabe darin besteht, aus den Darbietungen der einzelnen Musiker ein bestimmtes Gesamtklangbild herzustellen"


    ...also die Sache mit der "überwiegend künstlerischen" Tätigkeit. Wenn man dann noch einen Abschluß auf irgendeinem verwandten technischen/künstlerischen Gebiet hat, sollte das nicht schaden. (z.B. Dipl-Ing)


    Es gibt sicher keine Beschränkung hinsichtlich Bühnengröße oder Besucherzahlen. Falls du Arbeitskräfte beschäftigst, dürfen die entweder nur Hilfsarbeiter oder "fachlich vorgebildete" Mitarbeiter sein. Ebenso sollten es nicht zu viele sein. Beispiel aus dem Steuerbuch: ein Bauingenieur, der 95 Angestellte beschäftigt, wird kaum glaubhaft freiberuflich tätig sein.


    Das "drumrum" (um das Gestalten des Gesamtklangbildes) also ab und an mal Technik dazu vermieten, aufbauen, ... sollte die Einstufung als Freiberufler nicht gefährden, solange der Hauptzweck des Unternehmens eben diese "künstlerische" Tätigkeit bleibt - prozentual gesehen. Wenn du komplett selber eine große Bühne bauen läßt, sowie Ton und Licht stellst, würde ich das dann doch eher als gewerblich einschätzen, auch wenn du dann evtl. noch selber am Pult stehst.


    Als Freiberufler beantragst du beim Finanzamt eine Steuernummer, auf dem Fragebogen dazu wählst du u.a. ob Kleinunternehmerregelung oder nicht, und bekommst dann eine Steuernummer. Sonst ist keine weitere Gewerbeanmeldung o.ä. erforderlich.
    (das soll nicht heissen, daß das alles einfach wäre... )

  • gg, sag mir bescheid, wenn du nen steuerberater gefunden hast, von unserer branche irgendwie ahnung hat :)

    "die Anlage sieht aus wie ein plattgefahrenes Ü-Ei"


    "Das Mikro ist kaputt, das pfeift nicht!"

  • Wenn du als Tec bei anderen unternehmen arbeiten möchtest musst du dich beim FA als Freiberufler anmelden. Du kannst dir ohne Probleme den Titel Veranstaltungstechniker geben, darfst dich nur nicht Fachkraft nenen, wenn du keinen entsprechenden Abschluss hast.
    Als Techniker darfst du auf jeder Va arbeiten, Größe mund Umfang egal, nur ab einer gewissen Größe ist ein Meister, sozusagen als Aufsichtsperson, notwendig. Zu steuerlichen Fragen solltest du auf jeden Fall einen Steuerberater aufsuchen. Als Tec solltest du dich auf jeden Fall mit den Wichtigsten Verordnungen auskennen, ohne zu überlegen, woher du sie bekommst. Die wichtigsten Gesetze gibt es als Beck-Texte im Buchhandel, bei der VBG auf der Website kannst du dir eine CD mit den für unsere Berufsgruppe wichtigen Verordnungen VC1 etc. zuschicken lassen und auf der Website des VPLT findest du auch noch wichtige Hinweise und Gesetze zum Download.


    der andy

  • Danke nochmal an alle,


    es hat sich soweit erledigt, ich kann allen die nach mir kommen nur sagen: keinen zu großen Kopf machen.....

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

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  • @kater86


    Die Ansicht, das Künstler und Berufsgruppen wie Anwälte oder Ärzte nur Freiberufler sind, ist antiquiert.


    Veranstaltungstechniker gehören auch in die Riege der Freiberufler, sonst gäbe es ja keine freiberuflichen VA-Tecs.


    Die genauen Grenzen, ab wann ein Bühnenmeister oder anerkannter Rigger notwendig ist, legt die VStättVO bzw. die Landesbauordnungen fest. Ansonsten kannst du die Verantwortung übernehmen, wie weit du dir es zutraust.


    Ich persönlich bin Lichttechniker, das heißt für mich, das ich keinen Bühnenbau durchführe oder Rigge, sowie keine Pyros abschieße, weil mir da entweder das Wissen oder der Schein fehlt. (Pyroschein)


    Jeder Tec ist auf eine Richtung spezialisiert und muss sich dann erkundigen, ob und welche Qualifikationen er dafür haben sollte oder haben muss.



    der andy