Was ist erlaubt?

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    ADMIN schrieb am 2002-05-15 11:38 :


    Nun, ein Stahlseil sollte auch eine gewissen Qualität haben, damit ich damit hängen würde, und Kunststoffschlaufen sind nicht feuerfest. (Okay, Ketten und Stahlseile auf Dauer auch nicht, aber bis da was runterkommt, sind die Leute raus oder ohnehin schon tot ...)


    Was aber Sicherungsseile angeht, sind Ketten überlegen, weil ich den Fallweg deutlich verkürzen kann. (Und wenn eine Last nach einem Fall von einem halben Meter in ein Sicherungsseil fällt, dann treten da kurzzeitig Kräfte auf, die ein Vielfaches der Gewichtskraft betragen. Das muß nicht nur das Seil abkönnen, da darf auch die Last nicht auseinanderfallen!)


    Hallo ADMIN,


    denke zwar auch, daß Ketten absolut vertretbar sind, schließlich gibt es Tabellen und Herstellerangaben, nach denen man sich richten kann, ganz abgesehen davon "darf" man sie als Tragmittel einsetzen, aber dennoch:
    soweit ich mich erinnern kann (,-))..., darf ein gesichertes Objekt maximal 10 cm fallen bevor die zweite Sicherung greifen muß, sollte die eigentliche Aufängung tatsächlich einmal nachgeben. In diesem Fall sind die Kräfte nicht so tragisch. Hauptsache die Aufhänge-/Sicherungsmöglichkeit am gerät ist überhaupt VORHANDEN und auch ausreichend DIMENSIONIERT.
    Oder liege ich da fasch?
    Gruß

  • Zitat

    darf ein gesichertes Objekt maximal 10 cm fallen bevor die zweite Sicherung greifen muß,


    Also Stahlseile in allen passenden Längen? Oder zusammenstückeln?


    Gut, für die Standard-Lasten kann man sich das in der passenden Länge fertigen. Aber damit kommt man nicht immer hin.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    Trotzdem kochen die Deutschen noch ihr eigenes Süppchen!


    nun gut... bei den kunststoffummantelen stahleseilen ham se aber recht.... da siehste schließlich nicht sofort, wenn das seil ne macke hat...

  • Und der Rigging Sicherheitswahnsinn geht weiter: Habe gerade erfahren, dass seit etwa zwei Wochen Karabiner – auch die Verschraubaaren nicht mehr zulässig sind!
    Habt ihr was davon gehört? Ist das Richtig? Meine Quelle ist eigentlich sehr zuverlässig (Vertrieb d&b)

  • Zitat


    Oliver/ RodeVT schrieb am 2002-05-28 18:57 :
    Und der Rigging Sicherheitswahnsinn geht weiter: Habe gerade erfahren, dass seit etwa zwei Wochen Karabiner – auch die Verschraubaaren nicht mehr zulässig sind!
    Habt ihr was davon gehört? Ist das Richtig? Meine Quelle ist eigentlich sehr zuverlässig (Vertrieb d&b)


    Hallo,


    normale Karabiner ohne Verschraubung sowieso nicht (da nicht "fest").
    Verschraubbare haben eigentlich das selbe Problem, meines Wissens nach aber schon immer, sie sind mit Händen zu öffnen, also auch nicht fest.
    Aber: An vielen Safeties sind schon seit langem Schäkel dran (welcher Typ ist die Frage...).


    Praxis und Theorie unterscheiden sich bekanntlich sehr häufig:

    -Und, welcher Prüfer der örtlichen Behörde hat ein Problem mit verschraubbaren Karabinern als "Verbindungsteil" für Safeties? Die sind doch normalerweise höchst erfreut, wenn überhaupt welche benutzt werden, egal ob diese wirklich sinnvoll eingesetzt werden oder nicht (Thema zB: sichern von Scheinwerfern...).


    -viele tolle Rigger haben grad ihr süßes Scheinchen und das erste was sie damit machen, ist eine bewegliche Lastaufnahme (zB eines Motors)an einem beweglichen (meine: Nicht-Typ-C) Schäkel am Bolzen statt an dem Ring anzuschlagen, so wie sie es egentlich gelernt haben sollten....




    ADMIN:
    es ist nicht nötig zig verschiedene Längen zu haben. Sollte die eventuelle Fallhöhe (10cm) durch einmaliges Umschlingen nicht reichen, kann man ja mehrmals ums Truss, um den Bügel, oder sonst was rumgehen (Biegeradius des Stahls beachten!).

  • Zitat


    phil schrieb am 2002-05-17 22:26 :


    nun gut... bei den kunststoffummantelen stahleseilen ham se aber recht.... da siehste schließlich nicht sofort, wenn das seil ne macke hat...


    Hallo,


    das (eigentlich) lustige ist doch, daß es zwei offizielle Begründungen gegen mit Gummi umwickeltes Stahl gibt:
    -Sichtkontrolle nicht möglich
    - (!) bei Brand könnte schließlich das Gummi schmelzen und herabfallende Trofen ernste Verbrennungen hervoprrufen.


    Irgendwie erscheinen viele Vorschriften ein wenig praxisfern, denke ich.


    Ein Scheinwerfer an eine 6er Bar (durch die halt die Schrauben gehen) mit Mutter geschraubt, braucht nicht gesichert zu werden, weil Mutter = feste Verbindung, weil mit werkzeug zu öffnen. Im Gegensatz dazu muß man sie aber sichern, wenn statt der Mutter eine Flügelmutter benutzt wird.


    Wer beweist denn, das eine festgezogene Flügelmutter sich leichter, sozusagen von Geisterhand, öffnet, als eine normale Mutter. Wohlgemerkt gibt es schließlich keinerlei Vorschrift über die nötige Anzugsstärke einer Mutter....


    Gruß

  • Zitat


    Michael schrieb am 2002-05-28 19:40 :
    Ein Scheinwerfer an eine 6er Bar (durch die halt die Schrauben gehen) mit Mutter geschraubt, braucht nicht gesichert zu werden, weil Mutter = feste Verbindung, weil mit werkzeug zu öffnen. Im Gegensatz dazu muß man sie aber sichern, wenn statt der Mutter eine Flügelmutter benutzt wird.


    Wer beweist denn, das eine festgezogene Flügelmutter sich leichter, sozusagen von Geisterhand, öffnet, als eine normale Mutter. Wohlgemerkt gibt es schließlich keinerlei Vorschrift über die nötige Anzugsstärke einer Mutter....


    Gruß


    Tja, deshalb sind die Scheinwerfer an meinen Bars (die ich übrigens komplett selber baue!) grunsätzlich mit selbstsichernden Stoppmuttern festgeschraubt!
    Kunststoffscheibe dazwischen und schon lassen sich die Kannen noch wunderbar drehen!


    Um die komplette Bar kommt natürlich ein Safety drum...

  • zum Thema Ketten:
    generell nur Rundstahlketten der Güteklasse 8 = rotes achteckiges, mit stahlseil fest angebrachtes, Metallschild, verwenden.
    kommen z.B. bei d&b audiotechnik zum Einsatz.
    -> Ketten müssen nicht immer Tragmittel (z.B. bei Motoren) darstellen.


    zum Thema selbstsichernde Muttern in unmittelbarer Nähe von Scheinwerfern: selbstsichernde Mutter aus Metall verwenden, nicht die Teile mit Plastik. Grund: Plastik nimmt bei Hitze gern andere Aggregatszustände ein, Sicherheitsabstände von Lampen (VStättV, Bedienungsanweisung)


    und dies spricht gegen Karabiner, egal ob verschraubbar oder nicht, darum gehts nicht wirklich jetzt: der Schwachpunkt ist immer das Scharnier, einfach mal angucken und es ist ganz klar erkennbar. Da bieten Kettennotglieder oder Schäkel schon mehr Sicherheit (=Anschlagmittel BGV C1).


    so far...


  • Tragmittel: sind z.B. Kette an einem Elektrokettenzug
    Anschlagmittel: sind z.B. lose Anschlagkette
    Es gibt viel zu tun... Empfehlung "Mechanik in der Veranstaltungstechnik" PPV-Medien Verlag