Rechtslage Österreich!

  • Hallo!


    Ich habe da mal eine Frage:


    Heute ist ein Freund an mich herangetretten und hat mich gefragt ob ich ihm in seiner kleinen Konzerthalle eine PA einbauen kann.


    Klar kein Thema, habe ich geagt.


    Doch wie schaut das jetzt aus, da er keine Ahnung hat was gut ist soll ich alles mit einem gewissen Budget einkaufen.
    Wenn ich jetzt bei meinem Vertrieb die Dinger alle einkaufe und sie ihm weiterverkaufe ist das doch Handel, und das darf ich mit meinem Gewerbeschein für die Vermietung von Ton und Lichtanlagen ja nicht.


    Wenn ich das Zeugs jetzt aber kaufe, und mit ihm einen Vertrag mache das ich es ihm für z.B. 5 Jahre vermiete, zum Mietpreis der der Anlage entspricht, und ihm Vertrag festhalte das die Anlage nach diesen 5 Jahren in seinen Besitz übergeht müsste das doch klappen , oder?


    Danke

  • ich hab' mal ein jahr jus studiert (in der CH). da hatten wir einen ähnlichen fall in einer übung.
    dort war diese form von geschäft ein LEASING!
    war ziemlich kompliziert. könnte auch in österreich kompliziert sein... würde so machen wie druid sagt!

    Der Ton macht die Musik.

  • Hallo!


    Du kannst ohne Probleme auch Verkaufen! Da Du ja nicht DAUERHAFT und auf das Jahr gerechnet Gewinnbringend zu mehr als 30% von deinen Tätigkeiten verkaufst.


    Es kann Dir keiner verbieten wenn Du jetzt ne Anlage kaufst und dann damit nicht zufrieden bist auch wieder verkaufst ...
    war ja nur ein Beispiel.. :D


    Ist bei uns in Österreich also nicht das grosse Problem.


    gruss
    ba

    OBERTON-Austria

  • hallo,


    welchen titel trägt dein gewerbe genau?
    da gibts nämlich einerseits "vermietung von licht- und beschallungsanlagen" und andererseits "licht-und tontechnik"


    bei letzterem ist die sache aus erfahrung kein problem, weil dieses (offene, d.h ohne befähigungsnachweis) durchzuführende gewerbe ja auch den handel miteinschliesst.


    und falls du´s ganz genau brauchst: http://www.wko.at


    lg alex