Was darf ich und was nicht!??

  • Zitat von "TeO"

    ...f) Es wäre wohl sinnvoller, bei den Veranstaltungen eine Grenze zu setzen, ab wann wer da sein muss. Und dies in einem vernünftigen Maß, dann wäre jedem geholfen.


    Genau das gibt's doch schon?..


    Im übrigen mache ich den Meister nicht, um mehr zu verdienen, sondern um etwas zu lernen und meinen Job besser machen zu können.


    MfG Tobias Zw.

  • Hi Tobias,


    Punkt a): Wenn Du jetzt einen Sack voll Geld dafür zahlen musst, dass Du Dich "Meister" schimpfen darfst, willst Du das doch nachher wohl wieder irgendwie einfahren!?!? Fortbilden kann man sich auch günstiger... ;)


    Punkt b): Andere (Bundes-) Länder, andere Regelungen! Es gibt ja noch kein bundesweites Verordnungswerk. Und ob die jetzigen Regelungen alle so sinnvoll und in einem sinnvollen Maße "beschränken", das soll jeder selbst entscheiden. Ich find's eben teilweise jetzt schon die Leute als "dumm dahingestellt".


    Gruss
    TeO

  • Dies wird mein letzter Beitrag zu diesem Thema sein.


    zu a): Ich mache den Meister, bezahle ihn selber und werde danach nicht mehr Gehalt bekommen. Das wußte ich schon vorher, und es beeinflusste meine Entscheidung nicht. Schade, wenn Du das nicht verstehst.


    zu b): Aha, da ist der Knackpunkt! Es geht nicht darum, ob es eine Regelung gibt, sondern ob Du sie sinnvoll findest! (Diskutierst Du auch im Autofahrerforum, ob Tempo 50 in der geschlossenen Ortschaft sinnvoll ist, oder ob den Menschen damit extra das Leben schwergemacht wird, und ob der Lasterführerschein nur Abzocke des Staates und der Beamten ist, weil ja jeder Auto fahren kann?) Das ist allerdings ein anderes Problem. Wenigstens gleichen sich seit der (schrittweisen) Einführung der MVstättV die einzelnen Länderverordnungen weitgehend, und Dein Punkt b) wird damit hinfällig.


    So, und jetzt halte ich die Klappe. Es ist müßig, bringt hier niemanden weiter und hat keinen humoristischen Unterhaltungswert, wenn sich ein paar Leute über Dinge aufregen, die sie nicht ändern wollen.


    MfG Tobias Zw.

  • Zitat

    zu a): Ich mache den Meister, bezahle ihn selber und werde danach nicht mehr Gehalt bekommen. Das wußte ich schon vorher, und es beeinflusste meine Entscheidung nicht. Schade, wenn Du das nicht verstehst.


    Da es nicht sehr viele Leute gibt, die eine solch lobenswerte Einstellung haben, darf ich ja dann wohl noch zweimal nachfragen!?!? Also, ich mach eine Fortbildung die MICH Geld kostet nicht, nur um nachher sagen zu können "ei, jetzt bin ich aber schlauer als alle anderen". Das sollte sich dann auch schon in den Finanzen wiederspiegeln. Wenn Du aus Lust an der Freude arbeitest, kannst Du Dich gerne mal bei mir vorstellen... :D


    Zitat

    zu b): Aha, da ist der Knackpunkt! Es geht nicht darum, ob es eine Regelung gibt, sondern ob Du sie sinnvoll findest! (Diskutierst Du auch im Autofahrerforum, ob Tempo 50 in der geschlossenen Ortschaft sinnvoll ist, oder ob den Menschen damit extra das Leben schwergemacht wird, und ob der Lasterführerschein nur Abzocke des Staates und der Beamten ist, weil ja jeder Auto fahren kann?) Das ist allerdings ein anderes Problem. Wenigstens gleichen sich seit der (schrittweisen) Einführung der MVstättV die einzelnen Länderverordnungen weitgehend, und Dein Punkt b) wird damit hinfällig.


    Auch wenn es OT ist: Ja, ich habe auch schon darüber diskutiert, ob der Lkw-Führerschein, so wie es ihn seit einiger Zeit gibt, sinnvoll ist bzw. DASS es Abzocke vom Staat ist! Früher durfte man auch bis 7,5t mit dem Otto-Normal-Führerschein fahren, warum also dann auf einmal nicht mehr? Ah, bestimmt, weil dann sooo viele Unfälle passiert sind. Die wären wahrscheinlich auch passiert, wenn die Unfallverursacher den Lkw-Führerschein gemacht hätten. Selbiges gilt ja mittlerweile auch für den Hängerbetrieb, ein Anhängerführerschein...!?!?!? Sorry, ist für mich eben staatlich angeordnete Abzocke. Und zudem wird dem Bürger immer mehr Doofheit attestiert. Sind wir in Deutschland denn alle doof? Anscheinend JA...


    Zum Thema: Die Umsetzung der MVstättV erfolgt aber in sehr, sehr schrittweisen Angleichungen! Berlin hat sie meines Wissens doch abgelehnt!? Aber es ist natürlich viiiieeeel einfacher, Alles so zu schlucken, wie es die Gesetzeshüter und Bürokraten in Berlin jetzt gerade wieder austüfteln... 8)


    Zitat

    So, und jetzt halte ich die Klappe. Es ist müßig, bringt hier niemanden weiter und hat keinen humoristischen Unterhaltungswert, wenn sich ein paar Leute über Dinge aufregen, die sie nicht ändern wollen.


    Ich rege mich nicht auf, ich sage lediglich MEINE Meinung! Dazu ist ein Forum und auch dieses da. Schade, dass Du Meinungen, die nicht Deiner Meinung entsprechen, nicht akzeptierst... :(


    Gruss
    TeO

  • Zitat von "TeO"

    Früher durfte man auch bis 7,5t mit dem Otto-Normal-Führerschein fahren, warum also dann auf einmal nicht mehr?


    1.) Weil man es EU-weit harmonisiert hat.


    2.) Man wird in der Fahrschule kein bisschen darauf vorbereitet, solche Gefährte zu steuern. Wenn ich so an meine erste Fahrpraxis mit meinem (damaligen) Laster denke, muss ich schon sagen, dass die herabgesetzte Grenze eigentlich vernünftig ist.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN:


    Ist ein Argument, das ich von mir jetzt nicht bestätigen kann. Natürlich fährt man erstmal vorsichtiger, weil man das "große" Gefährt nicht gewohnt ist. Aber wenn man seine Fähigkeiten selbst einschätzen kann und sich nicht überschätzt, funktioniert auch das.
    Natürlich sind die Regelungen dann für die Leute, die an chronischer Selbstüberschätzung leiden, nicht so dumm, aber sind das wirklich so viele? Und der Rest? Der wird dann auch in diese Schublade gesteckt? Das gibt mir doch sehr zu denken... :!:


    Gruss
    TeO

  • Ich finde eine Prüfungsreglung mit den entsprechenden Berufsfelder und den damit verbunden erlaubten Tätigkeiten sinnvoll, vorallem wenn man es aus Kundensicht sieht.


    Wie soll ein Kunde eigentlich sonst seiner Auswahlpflicht nachkommen. Gehen wir mal davon aus, ich mache als Kunde eine Veranstaltung. Ich habe wenig bis keine Ahnung was alles bei so einer Veranstaltung zu beachten ist. In diesem Falle bietet nur eine nachgewiesene Qualifizierung mir eine gewisse Sicherheit was ich erwarten kann.


    Was sich gerade in unserem Bereich durchzusetzten beginnt, hat im übrigen Handwerk bereits vor sehr langer Zeit stattgefunden oder wieviele Metzger, Bäcker oder Gasinstallateure ohne Ausbildung und Abschluß kennt Ihr? Würdet Ihr jemand Eure Gasleitung im Haus legen lassen der Euch nur sagt er kanns oder würdet Ihr einen Meisterbetrieb nehmen wo Ihr davon ausgehen könnt daß er es kann und darf?


    Auf die evtl. Frage hin wie kann man eine Gasleitung und die damit verbundene Gefährdung mit der VT-Technik vergleichen, möchte ich nur fragen wo in der VT-Technik die Gefährdung anfängt? Bei nichtbeachteten Rettungswegen, bei Versäumnissen beim Brandschutz, beim nicht nach A3 abgenommen Gerät, bei übeschritten Pegeln oder erst bei "windigen Trusskonstruktionen über dem Puplikum"


    Was aber meiner Meinung nach dringend notwendig ist und wo noch mächtig Nachholbedarf ist, daß wenn es Vorschrift gibt, diese auch für alle gelten und entsprechend von einer unabhängigen Stelle auf den VA überwacht werden. Erst dann ist gewährleistet daß Chancengleichheit besteht, kaufmänisch gesehen wird es die Kosten für Veranstaltungen aber nach oben verschieben, allerdings die Sicherheitsstandarts mit Ihnen.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Zitat

    würdet Ihr einen Meisterbetrieb nehmen wo Ihr davon ausgehen könnt daß er es kann und darf?


    Wenn es so wäre, dass man davon ausgehen kann, dass jemand, der einen Meisterbrief hat, es KANN, dann wäre ja alles in Butter. Das er es gesetzlich gesehen DARF, keine Frage.
    Ein interessanter Aspekt ist die Sicht des Kunden. Jedoch behaupte ich, dass es auch darauf ankommt, wieviel und welche Veranstaltungen man schon gemacht hat (Referenzen) und wie lange man schon im Geschäft ist! Vieles läuft über Beziehungskisten, nur die Großbaustellen werden amtlich ausgeschrieben und dann eben auch nach Qualifikation (oder Höhe der Bestechungsgelder :D) vergeben.


    Zitat

    Auf die evtl. Frage hin wie kann man eine Gasleitung und die damit verbundene Gefährdung mit der VT-Technik vergleichen, möchte ich nur fragen wo in der VT-Technik die Gefährdung anfängt? Bei nichtbeachteten Rettungswegen, bei Versäumnissen beim Brandschutz, beim nicht nach A3 abgenommen Gerät, bei übeschritten Pegeln oder erst bei "windigen Trusskonstruktionen über dem Puplikum"


    Für Rettungswege und Brandschutz sollte nicht unbedingt der VA-Techniker zuständig sein. Natürlich kann man da beraten (und sollte man es vielleicht auch).


    Zitat

    Was aber meiner Meinung nach dringend notwendig ist und wo noch mächtig Nachholbedarf ist, daß wenn es Vorschrift gibt, diese auch für alle gelten und entsprechend von einer unabhängigen Stelle auf den VA überwacht werden. Erst dann ist gewährleistet daß Chancengleichheit besteht, kaufmänisch gesehen wird es die Kosten für Veranstaltungen aber nach oben verschieben, allerdings die Sicherheitsstandarts mit Ihnen.


    Und bei der Überwachung fängt es schon an: Wer soll denn überwachen? Das Ordnungsamt und Co.? Die haben am Wochenende frei und nach 16 Uhr Feierabend und somit keine Lust auf Überstunden. Wenn doch mal einer kommt, hurra! So ist's auf jeden Fall bei uns hier. Zudem wissen die meistens noch nicht mal, wie man VstättV schreibt geschweige denn, was drin steht oder was das ist. Andere Mitbewerber? Dann kommen wir wieder zum Denunziantentum und können sowas wie ne VASi gründen. Auch schlecht. Der Veranstalter? Der ist doch froh, wenn er Kosten sparen kann und macht das wohl eher kaum freiwillig.
    Also bleibt doch erstmal wieder nur die Selbstkontrolle. Da sollte jeder bei sich anfangen und ehrlich zu sich und vor allen Dingen auch zu seinen Kunden sein. Wenn ein Auftrag für meine Verhältnisse zu anspruchsvoll ist, lasse ich die Finger weg, egal wieviel Kohle es geben könnte. Kommt jemand zu Schaden, nützt die nämlich auch keinem was, am Wenigsten dem VA-Tec!


    Gruss
    TeO

  • Zitat :" Jedoch behaupte ich, dass es auch darauf ankommt, wieviel und welche Veranstaltungen man schon gemacht hat (Referenzen) und wie lange man schon im Geschäft ist!"


    Dem kann ich nur bedingt zustimmen, wenn Du es immer schon falsch gemacht hast, aber halt noch nie was paassiert ist wird es deswegen nicht besser. Oder mal so ausgedrückt, wenn Du immer schon einen Molton um Deine Bühne aufgehängt hast, ist das eine Sache, ob der auch nach B1 ist eine ganz andere.


    Umkehrschluß Deiner Aussage von oben wäre: Wer lange genug im Geschäft ist darf alles auch ohne Ausbildung ( ohne Meister). Nur wo ziehst Du die Grenze und was ist eine relevante Referenz und was ist eine entsprechende Anzahl von Veranstaltungen.


    Zitat: Für Rettungswege und Brandschutz sollte nicht unbedingt der VA-Techniker zuständig sein.


    Wer soll es in den sonst machen, um so kleiner die VA um so weniger "Fachpersonal" ist doch da. Wenn Du Glück hast ist noch ein ordentliches Securityunternehmen beauftragt. Allerdings haben die in der Branche ähnliche Problem, da hat auch nicht jeder den berüchtigten 34a Schein.


    Bei der Überwachung stimme ich Dir zu genau dort muß etwas passieren, da sehe ich aber auch den Verband in der Pflicht hier was zu tun. Da muß eine Stelle her, wo man im Zweifelsfalle auch mal am Samstag in der Nacht anrufen kann.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • Zitat

    Dem kann ich nur bedingt zustimmen, wenn Du es immer schon falsch gemacht hast, aber halt noch nie was paassiert ist wird es deswegen nicht besser. Oder mal so ausgedrückt, wenn Du immer schon einen Molton um Deine Bühne aufgehängt hast, ist das eine Sache, ob der auch nach B1 ist eine ganz andere.


    So war das ja nicht gemeint. Aber wenn ich es aus Sicht eines Kunden sehe (und darum ging es in dem Zusammenhang ja), ist es doch wahrscheinlich so. Ich lasse mein Auto auch lieber in einer Werkstatt reparieren, die es schon seit Jahren gibt und von der man weiss (oder eher meint zu wissen ;-)), dass sie gute Arbeit leistet, als von einem frischgebackenen Kfz-Meister. Natürlich sollte man über die Referenzen schon gute Arbeit nachweisen können. Aber für den Kunden an sich ist die Auswahl hier meistens schwer, da er über ungenügend Fachwissen verfügt, um beurteilen zu können, was die Company ihm da gerade erzählt. Und selbst Hobbykistenschlepper können vielleicht über einige bekannte Namen in ihrer Referenzliste verfügen. Und dann denkt der Kunde doch auch eher "ah, der hat schon für xyz gearbeitet, der muss ja was auf dem Kasten haben". Das ist doch nicht selten so. Überlegt doch mal, wie ihr in anderen Alltagssituationen entscheidet! Zudem ist der Kostenfaktor eben auch nicht zu unterschätzen, denn ein Kunde hat generell nie genug Budget... :D


    Die Sache mit dem Molton sehe ich auch so, nur: Wer kann denn kontrollieren, ob der Molton wirklich B1 ist? Am VA-Ort noch ne chemische Untersuchung machen? Ich mein, alleine das Zertifikat dabei zu haben, genügt ja auch nicht. Der Molton, der hängt, muss ja nicht der Molton sein, für den das Zertifikat vorliegt!


    Zitat

    Umkehrschluß Deiner Aussage von oben wäre: Wer lange genug im Geschäft ist darf alles auch ohne Ausbildung ( ohne Meister). Nur wo ziehst Du die Grenze und was ist eine relevante Referenz und was ist eine entsprechende Anzahl von Veranstaltungen.


    Absolut korrekt, diese Problematik besteht eben. Aber Lösung des Problems kann es nicht sein, langjährigen Firmeninhabern jetzt "Fortbildungen" aufzuzwängen, die Unsummen an Geld kosten! Gegen eine Prüfung gegen eine akzeptable Gebühr wäre ja nichts einzuwenden. Aber ich gebe auch zu bedenken (wenn wir das beispiel mit dem Führerschein schon hatten): Bei der Führerscheinprüfung muss man einfach alles nach Vorschrift machen, muss hundertmal unnötig den Blinker setzen etc., damit man nachher das Scheinchen (bzw. mittlerweile ist es glaube ich eine Magnetkarte ;-)) hat. Jetzt frage ich Euch aber mal: Wer von Euch fährt heute noch genau nach Vorschrift? Jeder, der jetzt hier mit JA antworten will, ist im Begriff zu lügen... :D Trotzdem gibt es genügend Leute, die ihr Leben lang unfallfrei fahren. Natürlich gibt es auch genügend Personen, die sich besser niemals ein Auto steuern sollten... :D


    Zitat

    Wer soll es in den sonst machen, um so kleiner die VA um so weniger "Fachpersonal" ist doch da. Wenn Du Glück hast ist noch ein ordentliches Securityunternehmen beauftragt. Allerdings haben die in der Branche ähnliche Problem, da hat auch nicht jeder den berüchtigten 34a Schein.


    Das ist wohl korrekt so, dass weniger (meist auch zu wenig) "Fachpersonal" (wie auch immer das definiert ist) anwesend ist, je kleiner die VA wird. Aber auch hier gibt es dann Vorschriften, die z.B. eine bestimmte Anzahl an Rettungskräften, Feuerwehr, Security etc. vorschreiben. Und wie oben ersichtlich, werden ja selbst diese Dinge nicht ordnungsgemäß eingehalten. Aber es kann ja auch nicht sein, dass ich dann in Zukunft noch genügend Feuerlöscher und Verbandsmaterial mitbringen muss, zudem in regelmäßigen und vorgeschriebenen Abständen den Erste-Hilfe-Kurs wiederhole, zusätzlich noch bei der freiwilligen Feuerwehr bin, damit ich im Brandfall weiss, was ich zu tun habe, und mir auf den Firmen-Lkw noch Blaulicht und Sirene baue!?!? Das ist ja wohl der falsche Ansatz. Die Pflicht liegt beim Veranstalter, nicht bei den VA-Tecs. Wie gesagt, natürlich kann und sollte man auch bei solchen Dingen dem Kunden beratend zur Seite stehen.


    Ich sehe es auch mal so: Wenn ich mir überlege, was eine VA-Fachkraft alles erlernen soll in den drei Jahren Ausbildung, dann komme ich eigentlich immer zu dem Schluss: Das kann nicht wirklich funktionieren! Überlegt mal, welche Themen behandelt werden sollen/müssen und wieviele Berufsbilder quasi in dem einen Beruf unter einen Hut zu bringen sind!? Natürlich erlernt man eventuell die Grundlagen, aber das ist ja dann nix ganzes und nix halbes! Diese ausgebildeten Leute mögen von mir aus die Vorschriften in- und auswendig kennen und sie im Schlaf runterrattern können, aber was bringt es dem Kunden? Was bringt es dem Publikum, dass z.B. Abends auf eine VA geht? Theorie ist die eine Seite, praktisches Umsetzen die andere. Für die Praxis benötigt man meines Erachtens mehr detailwissen, die aber in den 3 Jahren wegen "Zeitmangel" nicht vermittelt werden können.


    Gruss
    TeO

  • Zitat:Gegen eine Prüfung gegen eine akzeptable Gebühr wäre ja nichts einzuwenden.


    Ist doch so, Du kannst bei nachgewiesener Berufszugehörigkeit von glaube 6 Jahren eine externen Zulassung bei der IHK beantragen und dann an der Meisterprüfung direkt teilnehmen (Kosten ca. 350 €). Beim Operator sind es glaube 3 Jahre. Ich glaube allerdings daß man bei der Prüfung mächtig auf die Nase fällt, wenn man versucht diese mit seinem "jahrelangen Praxiswissen" zu bestehen......


    Zitat:Auch hier gibt es Forschriften die eine bestimmte Anzahl an Rettungskräften, Feuerwehr, Security etc. vorschreiben.


    Stimmt aber die kontrolliert meistens auch keiner.Wir haben sehr viele Auftrage in Restaurants, Gaststätten, Schiffen usw. und da ist es eben unsere Praxiserfahrung, daß sonst keiner danach schaut. Der Kunde verläßt sich da auf uns bzw. evtl noch auf die Security.

    J&C Veranstaltungstechnik GbR
    Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik


    Tel:07531/3622380

  • http://www.juraforum.de/forum/archive/t-7853.html


    Besonders bemerkenswert ist die folgende Feststellung:


    Bei der Auswahl des Dritten hat sich der Geschäftsherr – hier die Beklagten – zu überzeugen, dass der Dritte die Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erforderlich ist (BGH NJW 2003, 288).




    Bei einem Meister kann der Veranstalter Fähigkeit und Eignung unterstellen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat

    Bei einem Meister kann der Veranstalter Fähigkeit und Eignung unterstellen.


    Jepp, korrekt! Und schon sind wir wieder dabei: Es geht um die Haftung. Da einem Meister Fähigkeit und Eignung unterstellt werden kann (muss?), geht dann im Falle eines Falles die Haftung auf ihn über, da er es ja hätte wissen müssen und der Veranstalter sich darauf verlassen hatte, dass er es ja wissen müsste. Ist kein Meister da, bleibt die Haftung beim Veranstalter, weil der ja seine Pflicht versäumt hat, dafür zu sorgen, dass ein Meister bzw. ein "Befähigter" da ist. Ich schließe jetzt nicht aus, dass in zweitem Falle auch der VA-Tec belangt werden kann. Genaueres kann da bestimmt ein juristisch begabter Mensch sagen... ;)


    Gruss
    TeO

  • Ein großes Problem ist einfach, dass hier eine nur halb ausgegorene Vorschrift eingeführt wird. Ich habe vor einigen Jahren auf der Showtec Messe in Berlin hierzu einer Podiumsdiskussion beigewohnt, wo ein verantwortlicher Politiker versucht hat sich gegen betroffene (überwiegend Veranstalter) durchzusetzen...
    Der gute Mann wurde mit Fragen bombadiert und aufgrund offensichtlich fehlender Kompetenz in der Luft zerissen - nach kurzer Zeit saß er nur noch mit hochroten Kopf auf seinem Platz und jemand vom DTHG hat versucht die Situation wieder zu schlichten!


    Vielleicht mache ich hier jetzt einen Denkfehler, aber ich will mal versuchen die Sache von mehreren Seiten zu betrachten,


    Veranstaltungsunternehmen
    Es gibt zwar noch keinen Meisterzwang, es werden aber auf Veranstaltungen ab einer gewissen Größenordnung Fachkräfte bzw. Meister gefordert. Wer kontrolliert die Sache jetzt? Kontrolliert wird nicht das VA Unternehmen, sondern der Veranstalter und wie timotimo bereits geschrieben hat können diese mit entsprechend hohen Bußgeldern belegt werden. Kann ich im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden, weil ich kein Meister bin oder einen dabei habe? Ich würde sagen NEIN, da es keinen Meisterzwang für mich gibt und im Falle eines Unfalls die Sorgfaltspflicht verletzt wurde. Egal ob mit Meister oder ohne, es wird Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässig unterstellt - dann sollte ich schriftlich belegen können, das ich alles getan habe um diesen Unfall auszuschließen!


    Veranstalter
    Hier sollte ich immer vor Augen haben, dass ich der erste Ansprechpartner bin, wenn es um die Haftung geht. Um weitgehenst aus der Haftung zu kommen würde mir am Ende ein Meister gar nicht reichen. Bei großen VAs wo evtl. mehrere Unternehmen werkeln wird mir wohl kaum ein Hallenmeister dafür unterschreiben das die Tonanlage richtig eingestellt ist und während der VA keine Pegel überschritten werden. D.h. ich benötige mehrere Meister oder einen der genügend Befähigungsnachweise hat, dann muss ich aber auch wieder sicherstellen das er die Möglichkeit hat all seinen Aufsichtspflichten nachzukommen.


    Discothekenbetreiber
    Hier bin ich wieder für alles Haftbar, ausser vielleicht für die Sicherheit der elektrischen Anlagen wenn ich Regelmäßig meinen e-check machen lasse...
    Kontrolliert werde ich allerdings durch die BGs, die aber mehr die Sicherheit Ihrer "Kunden" im Sinn haben als die der Gäste. Nach Befähigungsnachweisen haben die noch nie gefragt. (Außer nach den Namen der Ersthelfer und deren letzter Prüfung :roll: )


    Genereller Meisterzwang
    Wir könnten uns wohl diese Diskussion sparen, wenn für alle Veranstaltungsunternehmen der Meisterzwang eingeführt werden würde.
    Nur wo zieht man dann die Grenze? Ich unterstelle hier mal das es Profis gibt, die wesentlich mehr Ahung haben als alles was von der Meisterschule kommen wird. Sollen die dann ein Berufsverbot bekommen oder verpflichtet werden einen Meister einzustellen, der dann mit seiner Unterschrift haftet - obwohl er vielleicht gar nicht erfahren genug ist die Lage richtig zu beurteilen? Die Branche ist so weit gefächert, das vernünftige, praxisnahe Regulierungen meiner Meinung nach nicht möglich sind! Ich habe zum Thema Anerkennung von anderen Ausbildungen eine Anfrage an die oberste Bauaufsichtsbehörde von Bayern geschickt - mal sehen ob die überhaupt wissen, von was ich rede...


    Wenn ein Unfall passiert, dann stehen alle beteiligten mit einem Bein im Knast, das man seine Existenz aufs Spiel setzt kommt auch noch dazu. Auch wenn Ihr alles richtig macht und die Versicherung zahlen muss, habt Ihr schonmal geprüft wie hoch die Deckungssumme ist und was evtl. die Behandlungen/Schadensersatzansprüche der Opfer kosten könnten :idea:

  • CGVS: Sehr großes Lob, absolut super formuliert! Ich gebe Dir hier absolut Recht, in allen Punkten! Eigentlich braucht man hier nicht mehr zu sagen... 8)


    Gruss
    TeO

  • CGVS: auch von mir volle Zustimmung. Du hast es gut erfasst.


    Die Antwort der obersten Baubehörde würde mich interessieren, falls Du sie hier reinstellen möchtest (sonst gerne auch per pn). Habe das gleiche ja hier in Hessen versucht (in anderem Threadschonmal drüber geschrieben).


    Gruss


    Markus

  • Noch ne kurze Anmerkung bzw. Frage: Du meinst mit "Veranstaltungsunternehmen" jetzt sicherlich uns Veranstaltungstechnik-Firmen, oder? Würde ich aus dem Kontext heraus jetzt mal so interpretieren...


    Gruss
    TeO

  • Zitat von "CGVS"

    Wenn ein Unfall passiert, dann stehen alle beteiligten mit einem Bein im Knast, das man seine Existenz aufs Spiel setzt kommt auch noch dazu. Auch wenn Ihr alles richtig macht und die Versicherung zahlen muss...


    blöde frage: wie soll ein unfall passieren, wenn alle alles richtig machen?
    wenn ein scheinwerfer runterkommt, dann war er eben NICHT richtig befestigt... oder das kabel NICHT richtig abgeklebt, wenn einer drüberstolpern kann...
    oder die verteilung kaputt, wenn sie plötzlich funken sprüht...


    ich frag ja nur...
    :roll:

  • timotimo
    Wenn ich eine Anwort bekomme, schreib ich hier etwas dazu - ob ich sie einstellen kann kommt wohl auf den Anwort-Text an... :D


    TeO
    In meinem Gedankengang war Veranstaltungsunternehmen = uns Veranstaltungstechnik-Firmen


    elch
    Auch wenn man alles richtig macht kann etwas passieren, es sollte aber durch professionelle Arbeit ALLER beteiligten das Risiko minimiert werden. Mir ging es eben darum das es nicht reicht sich z.B. als Veranstalter hinter einer Person mit Titel zu "verstecken"...

  • Es hat zwar etwas gedauert, aber heute bekam ich eine Antwort der Obersten Baubehörde vom Bayerischen Innenministerium zum Thema Anerkennung von anderen Ausbildungen zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik:

    Zitat

    ...auf Ihre Frage zur Anerkennung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik können wir Ihnen nur mitteilen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte der Berufsausbildung zur "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" in der entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 18. Juli 2002, die wir Ihnen in Anlage beigefügt haben, genau geregelt sind. Eine Anerkennung von anderen Berufszweigen ist dort nicht vorgesehen.


    Auch für den Fall, dass - wie Sie schreiben - bestimmte Ausbildungsinhalte so oder vergleichbar bereits im Rahmen einer anderen Berufsausbildung vermittelt wurden, muss dennoch zur Anerkennung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik die in §8 der Verordnung beschriebene Prüfung erfolgreich abgelegt werden...


    Heisst jetzt im Klartext, dass man mit entsprechender Qualifikation ohne eine zusätzliche Ausbildung zur Prüfung zugelassen würde, diese aber abgelegt werden muss um nach VStättV als Fachkraft anerkannt zu werden.


    Der §8 Abschlussprüfung kann in der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik vom Juli 2002 nachgelesen werden - Ist mir etwas zu lang zum posten...