Welche 3-Punklt-Traversen sind standart

  • Jetzt ist ja genau das passiert was ich gehofft habe. Eine lebhafte Diskussion. Ich werde jetzt einmal versuchen das ganze ein wenig aufzudröseln.


    Um es gleich vorweg zu sagen: Das mischen von Traversen erfordert ein Maß an Sachverstand welches die meisten Techniker und auch Rigger nicht besitzen.


    Hami schreib: „ ....aber zusammen nicht erlaubt! „
    Nicht erlaubt heißt ja es ist verboten, aber um klar fest zu halten in keiner Vorschrift steht das das mischen von Traversen verboten ist.


    Anonymus schreibt „Nehmt es bitte hin auch wenn man dafür nicht direkt einen Paragraphen an der Hand hat.“
    Sicher ein gut gemeinter Rat um Unfälle zu verhindern, aber bitte du hast hier nicht nur mit kleinen Mobil Disco Leuten zu tun. Ich für meine Teil hatte z.B. dieses Jahr auch schon mal 700m Traverse an 70 Motoren in der Kölnarena hängen. Wir sollten alle versuchen bei solchen Diskussionen wenn Sie noch nicht zu lang sind vernünftige und Sachlich richtige Antworten geben. Es hilft nicht einfach zu sagen „DAS IST SO“. Das kann man bei Kleinkinder versuchen bei Erwachsenen ist es nicht angebracht. Im übrigen finde ich es nicht sehr höflich als „Anonymus“ zu antworten


    Wichtig ist es jetzt einmal klar zu machen auf was sich die Prüfung des TÜV bezieht. Sie bezieht sich erst einmal auf den Prüfauftrag den der Hersteller beim TÜV abgibt. Das ist in der Regel die Traverse. Er bezieht sich nicht auf ein komplettes System z.B ein Viereck aus diesen Traversen gebaut. Für die Standsicherheit ist hier in der Regel der Vermieter verantwortlich. Die TÜV Prüfung sag jedoch meist nicht über die Verbindung der Traverse des Hersteller A mit Traversen des Herstellers B aus. Das ist ja auch logisch den welcher Hersteller sollte dem TÜV einen Prüfauftrag darüber geben und auch noch bezahlen. Die Prüfung über das Traversensystem erlischt aber nicht in dem Moment wo ich es mische. Auch ein Haftungsauschluß ist sicher nur dann möglich für den Fall das eben das mischen Ursächlich für einen Schaden war. Wenn aber wie in den Beispiel oben beschrieben ein Viereck aus Strecken von Hersteller A mit Ecken des Hersteller B gebaut wir und das System trotz Belastung im Rahmen der TÜV Prüfung auf der Strecke zerbricht liegt der Fehler nicht beim mischen. (das nachzuweisen kann euch aber mehr Geld kosten als euch lieb ist „Gutachter Tagesatz ab 800,-€) Vergleichbar ist wenn ein Schlosser aus zwei unterschiedlichen T Trägern etwas baut. Die Belastung der Träger kann er nachschauen (bei uns die TÜV Prüfung, ein T Träger hat ein Zulassung als Baustoff) für den Zusammenbau ist er (oder eben wir) verantwortlich.


    Die Standsicherheit eines Traversenssystem muss in jedem Fall sichergestellt sein. Bei einer einzelnen Traverse an 2 Punkten oder auf 2 Stativen reicht ein Blick in die Belastung - Tabelle. Ab hier wird es aber schnell schwierig und das mischen von Traversen macht es nicht einfacher. Darum denke ich das für fast alle hier im Forum solche Dinge Tabu sein sollte. Verboten ist mischen nicht, aber IHR müst die Verantwortung dafür übernehmen und das könnt Ihr im allgemeinen aus fehlendem Sachverstand ( Sachverständig heißt meist Ingenieur) eben nicht . Darum frag wenn Ihr etwas nicht wisst und antwortet bitte nur wenn Ihr davon auch wirklich Ahnung habt. Halbwahrheiten und Blödsinn wird durch Wiederholung auch nicht besser.

    Ich möchte gerne mit einer Frage aus der Praxis schließen:


    Eine Traverse von 20m Länge hängt an 3 Punkten. An der Traverse ist eine Rückwand mit einem Gewicht von 1 to befestig (das heißt Gleichlast). Es stehen 3 BGV C1 Motoren mit je 500kg zu Verfügung. Geht das ?????

  • da bin ich jetzt auch gespannt. mit meinem halbwissen würde ich davon ausgehen, dass auf den mittleren punkt so 625kg entfallen. also geht es nicht. Plus Eigenlast der Traverse. Aber bekommt der Punkt tatsächlich 3/4 ab?


    Ausführliche Antwort wäre da net schlecht!

  • mmmh, habe ich das dann doch überschätzt!
    Ich hab halt mein Statik-Tabellenbuch irgendwo verstaubt in der Schublade...
    ...ich muß (zum Glück) nicht ständig irgendwelche Traversen-Konstrukte aufbauen und berechnen!


    Aber immerhin lag ich fast richtig :smile:
    Ich spach von 3/4, es sind halt 2/3!

  • Macht Euch mal mehr Gedanken darüber, wieviele Kollegen ohne BGV konformes Material arbeiten oder gar mit RÄTSCHGURTEN Euren Imaginären Aufbau verwirklichen würden.
    Selbst bei 100 %iger Belastung des Motors würde in 99,9 % nichts passieren. Aber bald ist das ja vorbei dank neuer Regelung ab April... Nur Schade das Leute wie ich, trotz ausreichendem Sachverstand (keine Zeit für Lehrgan, studiere und bin selbstständig!), keine Veranstaltung mehr betreuen dürfen. Sniff

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • Hallo Arieba,


    da scheint ziemlich viel Unfug durch die Gegend zu laufen, was die neue VstättVO betrifft... Wenn Du Deine Fachkunde aufgrund der Dauer Deiner Tätigkeit nachweisen kannst, dürftest Du aus dem Schneider sein. Muß mir den genauen Passus im Entwurf mal nochmal durchlesen.


    Gruß, Steffen