Grüße an die professionellen Rigger-Kollegen!
Habe mir gerade mal die neue SR 2.0 beim VPLT heruntergeladen. (http://www.vplt.org).
Ist ja nett was die Herren uns da neuerdings zumuten.
Besonders ins Grübeln gebracht hat mich ein wenig der lapidar angefügte Hinweis unter Absatz 3.1.3.:
Besondere Lastfälle, bei denen die Gefahr der Überlastung einzelner Elemente (z.B. Anschlagpunkte, Hängepunkte,
Elektrokettenzüge, Lastaufnahmemittel) besteht, erfordern den Einsatz einer Lastmessung.
Besondere Lastfälle sind z.B.:
- Streckenlasten an mehr als zwei Elektrokettenzügen
- Flächenlasten an mehr als drei Elektrokettenzügen
- geführte Lasten
Ebenso weiter hinten ein netter Nebensatz, der ein normales Arbeiten quasi ad absurdum führt:
unter 4.1. findet sich folgender interessanter Hinweis zum safen:
Sekundärsicherungen (mittels Drahtseil oder Kette ohne Verkürzungselement), die einen geringen Fallweg (=max. 10cm) zulassen,
sind unter Berücksichtigung der dynamisch auftretenden Kräfte rechnerisch nachzuweisen.
Sorry, aber
SPINNEN DIE ???
Die Gefahr mit den rein rechnerischen 67% am mittleren Zug bei drei Hängepunkten und geradem Träger etc. ist mir durchaus bekannt,
aber wie soll alleine die zusätzliche Verkabelung und Auswertung aussehen, ganz zu schweigen von den Anschaffungskosten,
nachdem das Regelwerk ja bereits zu gelten scheint? Bei größeren Shows hängen da ja schon gerne mal 50 oder mehr Motoren im Dach...
Außerdem: wie soll ich um alles in der Welt für jeden Hängepunkt einzeln den Safety nachrechnen, also genau wissen was an diesem
einzelnen Ding für ein prozentualer Anteil der Gesamtlast dranhängt? Oder reicht es einmal nachzuweisen, "das Ding hält max. xxx kg,
die aus einer Höhe von 10cm reinfallen", und dann gilt das immer?
Gruß an den VPLT: dann schreibts halt wenigstens so, daß man es auch Versteht,
wenn man es den eigenen Leuten schon unbedingt schwer machen muß!
Wünsche allen Leuten, die den Job profesionell machen viel Vergnügen beim kurieren der Magengeschwüre...