Schadenersatz bei Gehörschädigung nach Rockkonzert

  • Heute in unserer Lokalzeitung:


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    Für einen Hörschaden nach einem Rockkonzert der Gruppe "Bon Jovi" in Nürnberg muß der Veranstalter einer Besucherin 4000EUR Schmerzensgeld zahlen. Die Agentur müsse außerdem für die Behandlungskosten und andere Schäden der jungen Frau aufkommen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth.
    Die Klägerin hatte nach einem Open Air Konzert eine Innenohrschädigung erlitten. Während des Konzerts hatte sie sich drei bis fünf Meter vor einer Lautsprecherbox aufgehalten. Nach Ansicht des Gerichts haben die Veranstalter nicht ausreichend dafür gesorgt, die Konzertlautstärke auf ein gesundheitlich verträgliches Maß zu begrenzen.
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    Wo soll das noch hinführen, Open Air, vielleicht 10000 oder mehr Leute und die steht 5 Meter vor ner Box und wundert sich, warum sie Hörprobleme bekommt :shock:


    Weiß evtl. jemand was darüber? Sicher kann man heutzutage mit Lautsprecheraufstellung, Linearrays, Delay lines etc. die Schalldruckverteilung auf dem Gelände gleichmäßiger hinkriegen, als mit klassischen Stacks links und rechts, aber es gibt gewisse physikalische Grundlagen, die nunmal vorgeben, daß der Schalldruck mit zunehmender Entfernung abnimmt, somit brauche ich immer vorne mehr Druck, damit ich hinten was höre. Kann ich den Leuten in dem Falle nicht zumuten, daß sie sich eben etwas weiter in die Mitte oder weiter nach hinten stellen, wenns ihnen zu laut ist?
    Man könnte auch einen Bauzaun ca. 30m vor der Bühnenkante aufstellen, ab da stehen dann erst die Zuschauer :idea: :?