Trägerklammern für Zeltprofile

  • Hallo,


    hat jemand nähere Infos, bzw. praxisnahe Erfahrungen mit der "Trägerklammer ET02" von evente? ( http://www.evente.ch )
    (Im Datenblatt steht ET02 auf der Homepage ist von ET03 die Rede, Unterschiede?)


    Sind alle Träger größerer Zelte so beschaffen, daß die Klemme passt (Profil)?


    Gibts preisgünstigere Alternativen?


    Weiß irgendwer, welche Sicherheiten bereits in den Belastungsangaben enthalten sind (Firma aus der Schweiz!)?


    Probleme? Praxiserfahrungen?


    Vielen Dank schonmal vorab für alle Infos...


    Edit 07/2008: Es gibt inzwischen auch Klammern von anderen Herstellern (siehe Diskussion weiter unten) Hab daher den Titel allgemeiner verfasst.

  • http://www.evente.ch/Datenblatt%20ET02.pdf


    Unterschied : augenscheinlich keiner


    Technisch ja:


    ET02 => 250kg 45mm - 130mm
    ET03 => 250kg 50mm - 130mm


    Verwendung:


    Gebrauch NUR als Montagehilfsmittel, da keine Zertifizierung für Deutschland vorhanden ist. D.h. nur für Auf und Abbau! Keine dauerhafte Montage für die VA.

  • Zitat von "uifei"


    Gebrauch NUR als Montagehilfsmittel, da keine Zertifizierung für Deutschland vorhanden ist. D.h. nur für Auf und Abbau! Keine dauerhafte Montage für die VA.


    :( das ist nicht nett


    In wie weit sind hier überlegungen entstanden, die eine Zulassung in D herbeiführen könnten?

  • wäre denn ein Einsatz für ein Sicherungspunkt denkbar? So kann ich dann Systeme auf Stative / Lifte nach oben hin mit einem Safety/Stahl absichern und mir wäre es schon mal wieder viel wohler...
    Oder gilt das hier analog?

  • @ reini: soweit ich das nachvollziehen konnte, gibt es diese Trägerklemmen nur ausschließlich in der Schweiz.
    Ob und wie es eine Zertifizierung für Deutschland geben wird ist vom Hersteller abhängig und/oder von einem in Deutschland ansässigen Vertrieb.


    @ mringhoff: nein.
    da ein Sicherungspkt auf einem statikgebrüften Flugpkt basiert, d.h. der Flugpkt definitiv statikmässig berechnet und auch im Baubucheingetragen sein muss (hier bezogen auf ein Zelt), ist davon auszugehen, dass Du diese Trägerklemmen als Sicherungspunkt für die Dauer der Veranstaltung(!) nicht verwenden darfst. Dieser Flugpkt sollte auch die geflogene Last noch sicher halten können, falls der andere sich gelöst haben sollte!

    Beim Ab- und Aufbau ist dass etwas anders!

  • Will keinen neuen Thread aufmachen deswegen hier:


    Also ist es bei entsprechender Zertifizierung erlaubt, diese Trägerklemmen als "dauerhaften" Flugpunkt fürs Rigg zu benutzen? Im Speziellen geht es mir um diese


    TK / 00 03 Trägerklemme 3000 kg, Greifbereich 80 - 320 mm


    von Contac Systems.


    Gruß


    Marco

  • Habe dazu nen Beitrag unter Selbstbau Technik. Die Schweizer Ausführung funktioniert, hat aber keinerlei zweite Schicherung und ist somit für die Feste Montage wärend der VA eigentlich nicht erlaubt, jedoch wäre es mir immernoch lieber wenn man zwei davon benutzen würde um Lautsprecher in Zeltdächer zu befestigen wie wenn man die schnöde an die Querträger hängt.
    Aber aus der Idee der Schweizer herraus stammt unsere Version und diese ist noch in der Verbesserungsphase, aber schon sehr weit. Wir haben sowohl links als auch rechts je 2 M6 Schrauben die zum einen den Schlitten führen, zum anderen aber als Schicherung zusätzlich zur Spindelmutter dienen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Die SWL von o.g. Trägerklemme von Doughty liegt bei 150kg (also mit 5facher Sicherheit). Die 10fache Sicherheit nach BGV-C1 liegt also bei 75kg.
    Da man genau da, wofür diese Klemme gedacht ist, nicht einfach mit einem Stahl/Safety sichern kann, bleibt die Überlegung, hier dazu nicht einfach eine zweite Klemme anzubringen.
    So habe ich dann zwei unabhängig wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen installiert und brauche so auch keine singuläre, nur "mit Werkzeug" lösbare Aufhängung.


    Oder gibt es dazu andere Meinungen?

  • Diese Zeltkammern sind wirklich sehr praktisch, hat wohl fast jeder in der Schweiz in seinem Mietsortiment und passen wirklich auf fast alle Träger...


    Das im Deutschland alles viel strenger angeschaut wird ist eine Tatsache, ist auch gut so... selber benutzen wir die diese Zeltkammern um keine Sachen am Zelt zu fliegen, oft wird die doppelte Anzahl der Zeltkammern benutzt... Was mir Sorgen macht sind nicht die Zeltkammern sondern die Träger mit den Aluprofilen der Zeltbauer, diese geben oft an, dass keine Last am Zelt geflogen werden darf oder dann nur 50kg pro Träger...


    Mit kleinen Sachen meine ich ca. 6m Traversen mit 2 6-er Bars dran und nicht ganze Konstruktionen wie auf dem Bild :roll:
    Und nein, das war nicht von uns...

    Wo wir sind klappt nichts, aber wir können nicht überall sein...

  • Hallo,


    die Frage nach einem anderen Hersteller kann man vielleicht so beantworten:


    http://www.envirel.de/product_…mp-WWL-schwarz-150kg.html


    BGV C1? Keine Ahnung.... wahrscheinlich nicht... aber, der Laden hat sie im Programm.


    Auch hier gilt wie immer: Wer sie einsetzt, sollte selbst in der Lage sein eine Gefährdungsanalyse entsprechend dem Risiko durchführen zu können und dann seine Entscheidung treffen...


    Ob ich sie selber einsetzen würde? Eher nicht....


    Gruß,


    Alan

  • Hallo Leute,


    im Sommer kann ich allen sofort beruhigt Entwarnung geben, denn: Alle Zelte sind statisch mit Schneelasten berechnet. Diese Lasten sind so immens, das wirklich garnix dagegen spricht, an so einen Punkt die (oben erwähnten) 75 kg zu hängen. Eben wie besprochen halt an 2 pro Punkt. Da kann ich nix mehr an Fahrlässigkeit erkennen. Übrigens würden da vorher alle aufgehängten Lampen des Zeltbetreibers bei einer Überprüfung durchfallen, was uns aber im Falle eines Unfalls nicht weiterhilft. Ist jedoch immer wieder zum Schmunzeln. Hier sieht man auch gerne mal Zierkettchen, Schraubzwingen, Naturseile...
    Den Zeltkäufern wird tatsächlich einfach mitgeteilt, daß die Zeltbalken GARKEINE weiteren Lasten tragen können und aus. Aber wie gesagt, das Schneelastargument gibt es und das zählt.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer

  • Zitat von "Tobias Kammerer"

    Hallo Leute,
    im Sommer kann ich allen sofort beruhigt Entwarnung geben, denn: Alle Zelte sind statisch mit Schneelasten berechnet. Den Zeltkäufern wird tatsächlich einfach mitgeteilt, daß die Zeltbalken GARKEINE weiteren Lasten tragen können und aus. Aber wie gesagt, das Schneelastargument gibt es und das zählt.
    Viele Grüße
    Tobias Kammerer


    Habe bis jetzt noch keinen Zeltbauer gefunden, der mir bestätigen konnte, das eine Schneelast in die Static einbezogen ist. Da es ja, wie Du schreibst, den Zeltkäufern nicht gesagt wird, hätte ich doch gerne von Dir einen link irgendeines Herstellers, der beweist, das überhaupt eine Schneelast einfliest.

  • Zitat von "Künstler"

    Habe bis jetzt noch keinen Zeltbauer gefunden, der mir bestätigen konnte, das eine Schneelast in die Static einbezogen ist. Da es ja, wie Du schreibst, den Zeltkäufern nicht gesagt wird, hätte ich doch gerne von Dir einen link irgendeines Herstellers, der beweist, das überhaupt eine Schneelast einfliest.


    Hallo Leute,
    hatten letztes WoE wieder in einem Zelt zu tun. Der Zeltbauer sagte mir es sei mit 4 cm Schneelast gerechnet. Dann wäre aber nicht die Alukonstruktion das Problem, sondern würde die Plane aus den Führungsschienen reissen. Das Zelt hatte eine Dachfläche von 2100qm, was ca. 80 Kubikmetern entspricht. Bei reinem Wasser (ich weiß, daß Schnee leichter ist) sind das 80 Tonnen. Ziehen wir was für die Schräge ab und die Tatsache, daß Schnee nicht gleich Wasser, dann sind es bestimmt immer noch 40 Tonnen (gleichmäßig verteilte Last).
    Da sollten 75 kg an einem Punkt kein großes problem darstellen
    Ist sicher nur ein Überschlag und nein ich hab das Baubuch nicht gelesen (Zeitmangel). Ich brauch aber keinen Herstellerlink, da sowas in jedem Zeltbaubuch stehen muß. Also mal beim Zeltverleih eures Vertrauens nachfragen, ob man mal eins anschauen kann.
    Viele Grüße


    David Kammerer

  • Bei uns in der Gegend ist leider das Wasser so dünn, das es sofort abfliest. so das auch keine 40 Tonnen Wasser auf dem Dach sind, da das Wasser nicht liegenbleibt.
    Habe leider auch noch kein Zeltbaubuch in die Hand bekommen, wo eine Schneelast einberechnet wurde, deshalb frage ich ja, wo Du die Weisheit hergenommen hast, bzw. einen link oder Hinweis bei welchen Zelthersteller dies so sein soll.

  • Zitat von "Künstler"

    Bei uns in der Gegend ist leider das Wasser so dünn, das es sofort abfliest. so das auch keine 40 Tonnen Wasser auf dem Dach sind, da das Wasser nicht liegenbleibt.
    Habe leider auch noch kein Zeltbaubuch in die Hand bekommen, wo eine Schneelast einberechnet wurde, deshalb frage ich ja, wo Du die Weisheit hergenommen hast, bzw. einen link oder Hinweis bei welchen Zelthersteller dies so sein soll.


    Ich red ja nicht von Wasser, sondern von Schnee und der bleibt bei uns (Südbayern) auch mal mehrere Wochen auf einem Dach liegen :wink: .
    Es sind auch keine Weisheiten, sondern mir wurde das vom Zeltbetreiber so gesagt. Natürlich hab ich keine beglaubiogte Aussage von ihm verlangt. Mir reicht das erstmal so. Wenn ich solche Klammern kaufe, werde ich mich vorher nochmal genau bei einem Zeltbetreiber erkundigen und ins Baubuch schauen. Ich wollte nur etwas helfen, wenn aber gleich wieder nach Beweisen, Gesetzestexten usw. geschrien wird.....
    Einfach mal mit einem Zeltverleiher reden, der wird euch schon in ein Baubuch schauen lassen.


    Viele Grüße


    David Kammerer