Vereine MwSt. absetzen ?

  • Zitat von "LJKiki"

    Nein.
    Zum Vorsteuerabzug sind nur Firmen berechtigt, die selbst Mehrwertsteuer (besser gesagt Umsatzsteuer) bezahlen.


    Nicht ganz. Grob gesagt:
    Steuerrechlich wird bei einem gemeinnnützigen Verein zwischen
    ideellem Bereich und wirtschaftlichem Bereich unterschieden.


    Der ideelle Bereich umfasst den Vereinszweck, d.h. z.B. bei einem Fasnachtsverein, Schützenverein oder Heimatverein die "Pflege des Brauchtums".


    Zum wirtschaftlichen Bereich gehören die Aktivitäten, die nicht dem Vereinszweck zuzuordnen sind, wie Einnahmen aus Weihnachtsmarkt, Stadtfesten etc.
    Dieser Bereich wird Ust.-mäßig wie ein Gewerbebetrieb behandelt.


    Steuerrechtlich kann man in einem Verein mehr falsch machen als bei einem kleinen Gewerbebetrieb.


    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Zitat

    Zum Vorsteuerabzug sind nur Firmen berechtigt, die selbst Mehrwertsteuer (besser gesagt Umsatzsteuer) bezahlen.


    Naja, bezahlen tun sie die schon (wenn sie "kaufen"), aber sie weisen sie i.A. nicht aus (wenn sie "verkaufen") und führen sie auch nicht ab und koennen somit bezahlte Umsatzsteuerbeträge auch nicht geltend machen.



    Gruß hink

  • Hmm.
    Leider habe ich mich kürzlich auch etwas mit der Thematik befassen dürfen. :?


    Onkel Armin hat das schon ganz gut zusammengefasst.
    Um da genauere Antworten zu geben, sollte man schon der Steuerberater des betreffenden Vereines sein.


    Ob der Verein letztendlich deine USt geltend macht und in Abzug bringt bleibt letztendlich dem Verein überlassen.
    Dies hängt speziell vom Vereinszweck, sowie der "Ursache" deiner Rechnung ab.
    Wenn der Verein ausschliesslich durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird und du eine Weihnachtsfeier für die Mitglieder betreust und dafür eine Rechnung stellst, wird die Vorsteuer wahrscheinlich nicht unbedingt in Abzug gebracht.
    Wenn allerdings der Verein regelmässig kulturelle Veranstaltungen macht und durch Eintritte/Gastronomie Einnahmen erwirtschaftet sowie Gagen-/Technik-/Getränkeeinkaufsrechnungen bucht, wird er natürlich gerne deine USt. geltend machen.


    Es gibt leider keine eindeutige Ja/Nein Antwort auf deine Frage.


    Aber vielleicht kannst du ja den Grund für deine Frage erläutern und das Forum kann dir dann weiterhelfen.



    Edit:
    Da hat sich ja schon während meines Eintippens etwas getan. War wohl extrem langsam... :oops:


    Das Einzige, für was deine Frage gut sein könnte, wäre IMHO die Entscheidung, ob & wie du ein Gewerbe anmelden solltest. (Suchhilfe - 'Kleinstgewerbe')


    Wenn du allerdings schon ein Gewerbe angemeldet hast, bzw. du die Rechnung als 'Privatperson' stellen willst, führt das ganze zu nichts.
    Sobald die USt. in deiner Rechnung aufgeführt wird (werden muß) solltest du immer davon ausgehen, daß der Rechnungsempfänger sich diese zurückholt, bzw. die Rechnung beim Finanzamt landet.
    Und nicht abgeführte USt. mögen die Beamten dort garnicht.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • @ DJ Rider


    Es ist im Prinzip ganz einfach.
    Leistung erbringen und Rechnung schreiben!
    Egal wer fragt.


    Da viele DJs dies vermutlich nicht tun, geräts du immer
    an diese "Jammerer" von wegen Umsatzsteuer.


    Aber es nützt nichts. Du kämst in Teufels Küche wenn du es
    anders machst. Ganz gleich wie lange das "gut geht".


    Es kommt der Tag der Erleuchtung, doch du weißt nie wann,
    und dann ist es zu spät.


    Schöne Grüße von Annette.


    P.S. Vereine schreiben die Ausgaben auf. Einer immer.
    Bei einer Kassenprüfung (Verein) vom Finanzamt
    zählt jeder Zettel!