Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

  • Hat irgend jemand Erfahrung mit Behörden im Zusammenhang mit derartigen Konstuktionen ?


    Unsere Erfahrung ist da nämlich sehr negativ. Bei Abnahmen fliegender Bauten durch das Bauordnungsamt klammert sich der Prüfer (Bauingenieur oder Bautechniker) lieber an eine wackelnde Treppe oder einen fehlenden Feuerlöscher als an die relevanten Angaben im Baubuch.
    Wenn diese Leute vor einer solchen Konstruktion stehen haben wir schon Aüsserungen wie: "Das steht doch. Nach Landesbauordnung müssen wir das nicht prüfen. Auf wiedersehen."
    gehört.
    Natürlich ist es in Deutschland so, daß man nur von einem Bühnendach erschlagen werden kann, wenn es mal höher als 5m gehangen hat. Für alles darunter ist wohl nicht die Behörde sondern der Notartzt zuständig ?

  • Hi,


    ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen, vielleicht war sie schon dabei. Also so wie ich das sehe auf dem ersten Foto ist es genauso wie bei den meisten Bühnen Wagen. Es müsste ein VMB Stativ ohne Ausleger sein welches unten mit der Bühnen Konstruktion über Schwerlastbolzen verbunden ist.
    Und ja diese Bühnen sind zugelassen und haben ein Baubuch.


    Mfg Holti

  • @ Admin: Na ja, wahrscheinlich kein Baubuch für die komplette Konstruktion auf die Art und Weise, aber die Will-Bühnen haben z.B. vorn und hinten jeweils festgebolzte TE06 zum Anheben des Daches... Und die Dinger haben def. ein Baubuch (wobei das Auflastgewicht da auch eher woanders herkommt). Was ich bei dieser Konstruktion allerdings auch nicht ganz nachvollziehen kann, ist was passiert, wenn hier entsprechende Windlast von unten in die Konstruktion kommt (fliegen da nicht die TE's auseinander?)