Traversenlift-Bühnendach erlaubt?

  • Hallo,


    Ist eine solche Konstruktion erlaubt?


    http://www.dynacord.de/presse/166.jpg


    Ich bin mit den Bestimmungen nicht so vertraut und aus diesem Grund würde ich gern mehr darüber wissen.
    Ich kann da keine Beschwerungen wie Wassertanks finden, gehört das nicht daran?
    Ist es überhaut legetim ein Dach aus Trversenliften + Truss zu bauen und zusätzlich zu belasten?
    Erfüllt diese Konstruktion nicht den Bestnad eines mobilen Bauwerken woführ man ein Baubuch benötigt?


    ...Sebastian


    ps: es geht mir nicht um Dynacord oder um das anschwärzen von irgenteinem Verleiher mich interessiert das generell. Habe nur kein anderes Bild gefunden wo es in der Art abgebildet ist.

  • Zitat von "audio-pip"

    ps: es geht mir nicht um Dynacord ...


    Dynacord baut ja auch keine Bühnen, sondern Boxen.



    Zum Thema: Für einen richtigen Standsicherheitsnachweis braucht man dann schon ein wenig mehr als ein Foto. Die Konstruktion steht ja erkennbar nicht auf der "grünen Wiese".


    Aber nur mal grob überschlägig: Angenommen, die Dachfläche beträgt 32 m², der Wind kommt von vorne, der Staudruck beträgt 0,15 kN/m² (Wert für fliegende Bauten mit "Betriebseinstellung", wenn's weht muss das also nach unten gekurbelt werden...), dann drückt's das Dach mit etwa 4 kN (entsprechend 400 kg) nach oben.




    Am Rande: Ballastieren hilft da oft nix, weil dann die Lifte knicken...




    EDIT ADMIN: habe meine Schätzung der Bühnenbreite von 6 m auf 8 m korrigiert.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

    2 Mal editiert, zuletzt von ADMIN ()

  • Was mir da ein paar Sorgen mehr machen würde:


    Ich seh ne Fronttruss, ne Backtruss - und dazwischen etwas Alupipe oder so mit Plane drüber. Bei aufkommendem Wind dürfte das ganze zu einer nett gefalteten Angelegenheit werden - etwa so: /\
    Bereits bei leichtem Regen hingegen liegt die Befürchtung nah, dass diese Konstruktion nicht lange Wassersäcke bilden wird - etwa so: V


    Comprendre?


    Oder seh ich das falsch?


    CU SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Ihr geb mir Rätzel auf... :roll:


    Verstehe ich das richtig, wenn das Dach entsprechent gesichert ist ist das "möglich" :?:


    Habe noch eins gefunden in massiverer Bauweise:
    http://www.mixxmasterz.com/events/FESTIVAL/HARTPLAZA3.JPG


    Also um mal eine Szeneario zu konstruieren: Ich stelle hier in Stollberg auf den Festplatz genau die hier abgebildetet Konstruktion hin. Der Untergrund ist Betonpflaster und eben.
    Freitag, Samstag und Sonntag schönes Wetter alle glücklich über die tolle und vor allem günstige "Bühne". Es treten viele Bands und Unterhalter auf, etc.
    Stehe ich mit einem oder mit beiden Beinen schon im Knast? Im Falle einer Windböhe.


    Und bitte keine Floskeln...

  • Solange alles gut geht nein! Im Schadensfall ganz klar ja, da Traversenlifte ansich nur auf Zentrische Lasten und weniger auf Querkräfte ausgelegt sind, im Fall einer Fronttruss ist das noch im Rahmen, bei solch einer Dachkonstruktion die auch noch geneigt ist tretten dann doch andere Kräfte auf, die durch wie angesprochen Windlast oder Wetterbeeinflussung sich sehr schnell ungünstigst auswirken können. Hierfür wäre es notwendig eine Statik für die konstruktion zu haben die dir Aufschluß darüber gibt.


    Ob diese Gabellifte die auf dem letzten Bild zu sehen sind nur Aufbauhilfen sein dürfen oder der BGV C1 entsprechen sollte dann auch geklärt sein.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!


    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Auch wenn das so erlaubt sein sollte, heißt das noch lange nicht, dass das die zuständige Behörde vor Ort durchgehen lässt. Sonst wäre jedes Baubuch für eine amtliche Bühne überflüssig. Betrachte das ganze einfach aus der Sicht der statischen Belastung. Was kann denn so ein Lift maximal heben? 300kg?? und das nur rein zentral verteilte Last. Wer bei solchen Dachkonstruktionen denkt, dass der Tower zentral belastert ist-naja. Also minimiert sich schon die Belastbarkeit eines Towers. Dann wird jede Bühne gegen Windlasten mit Tanks oder Verzurrung gesichert. Dies bringen zusätzlich mit Last ein. Also wieder weniger Belastung der Tower möglich. Und glaube mir, eine richtige Windböhe in die Bühne und schon kannst du die Tower mal augehoben sehen. Des weiteren werden Bühne in der Regel quer verstrebt, damit sie nicht wie ein Parallelogramm zusammenklappen. Das hält kein Tower ab, weil er dafür einfach nicht gebaut wurde. Kein Wind und kaum was im Dach drinnen, kann alles gut gehen lassen, in allen anderen Fällen wird dir definitiv der Richter grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und fahrlässige Tötung ist kein Spass.....


    Daher möchte ich auch hier alle zur Vorsicht mahnen, denn wer ohne eindeutige Warnung sagt, dass das geht, der gibt jeden Wasser auf die Mühlen, der dies nur nicht machen würde, wenn es ein Gesetz eineindeutig verbietet, ohne dabei an die Gefahrenlage zu denken. Darüberhinaus sind das genau diese Varianten, welche auf Kosten der Sicherheit jeden halbwegs verantwortungsbewußten Techniker die Arbeitsgrundlage entziehen...

  • Da kommt mir spontahn folgende frage auf:


    Sind Traversenlife nur für Indoorbetrib zugelassen?
    &
    Bringe ich eine Traverse auf zwei Liften an, habe ich somit auch keine zentrale belastung mehr, oder?


    Denn wenn ich die traverse anbringe und dann noch scheinwerfer usw. daran hänge ergibt sich eine Fläsche die einen Windwiederstand X hat und das Stativ somit einer, ich sag mal "kippkraft" ausgesetzt ist. Somit ist es doch Sinnentfremdet und wird nicht zentrisch belastet. :?:


    Da tun sich jetzt bei mir jede menge Zweifel auf, ob ich jemals wieder ein Stativ im freien aufstelle.


    ...Sebastian


    ps: was passier wenn das Mikrofonstativ (Overhead am Schlagzeug) infolge eines Windstosses auf den Drummer kipt und so unglücklich erwischt das es ihn den Zahn ausschläg oder ne platzwunde am Kopf versetzt. Da kann ich doch auch richtig ärger bekommen... :roll:

  • Hallo zusammen,


    gestern abend stand ich noch hinter genau solchen Liften.


    Diese Lifte, sei es Genie oder Boecker oder auch diese Lifte aus dem ersten Beitrag sind reine Aufbauhilfen. Bei Genie und Boecker steht außerdem dick und fett auf dem Aufkleber, auf den der kurbelnde Mensch schaut: "Nur für Verwendung in geschlossenen Räumen" oder sinngemäß.


    Eine Verwendung wie auf diesen gruseligen Fotos zu sehen, würde ich als "grob fahrlässig" und vor allem "nicht bestimmungsgemäß" einstufen.


    Eine Betriebshaftpflicht würde hier im Schadensfall nicht zahlen.


    Grüße aus Köln,


    Falco

    -> Arbeitssicherheit, Koordination Arbeitssicherheit auf Großveranstaltungen

    -> Sicherheitskonzepte

    -> Schulungen

  • Zitat von "audio-pip"

    Ihr geb mir Rätzel auf... :roll:


    Verstehe ich das richtig, wenn das Dach entsprechent gesichert ist ist das "möglich" :?:


    Radio Eriwan würde formulieren: Im Prinzip ja. Allerdings lässt sich das Dach nicht entsprechend sichern...




    Bleiben wir bei dem Dach: Was passiert wohl, wenn da 4 kN (das entspricht 400 kg) nach oben drücken? Selbst dann, wenn man die Lifte entsprechen ballastieren würde: die Traversenaufnahmen können solche Kräfte nicht halten.


    Ich möchte jetzt nicht vorhersagen, was denn passiert, wenn ein bisschen Wind weht: Ob das kippt, knickt, das Dach abhebt, wenn ja, mit oder ohne Stative... Um das rechnen zu können, bräuchte ich präzisere Angaben.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "audio-pip"

    Sind Traversenlife nur für Indoorbetrib zugelassen?


    Das hat erst mal nichts mit Zulassung zu tun: Für Outdoor-Aufbauten brauchst Du einen Standsicherheitsnachweis (Kippen, Gleiten, Abheben, innere Kräfte), und der gelingt Dir bei Traversenliften eher selten.


    Du kannst zwar kräftig ballastieren, aber irgendwann kippt dann der Lift halt nicht mehr, sondern er knickt ab.


    http://www.paforum.de/Infos/showtech/loesungen.html


    Siehe auch mal hier unter "Windlasten"

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Und genau das habe ich nicht gewusst:


    Zitat

    ... ergibt sich, dass mit etwa 750 kg nachballastiert werden müsste, gleichmäßig zu verteilen auf beide Lifte.


    Allerdings wäre der Traversenlift nicht in der Lage, solche Momente aufzunehmen - er würde abknicken. (Abgesehen, dass Traversenlifte keinen Vorrichtungen besitzen, mit deren Hilfe Ballast angebracht werden könnte.) Traversenlifte sind also etwas für indoor, outdoor ggf. noch als Aufbauhilfe.


    Ich selbst habe solch ein Dach noch nie gebaut, es aber ins Auge gefasst da es eine bequeme und so preiswerte Variante wäre. Nun bin ich eines besseren belehrt. Denn zu meinen Liften war auch keine Bedinungsanleitung, ich wäre froh über den Hinweiß "use only indoor!" gewesen. Aber nichts am Lift vermerkt, toll! Was hätte da alles passieren können! Die Lifte hatte ich vor etwa 3 Jahren neu erworben. (Hersteller Guil/ Spanien)
    Vielen Dank für diese Auskunft!


    ...Sebastian


  • OT:
    Knast? Naja, wenn falsches Clustern strafbar wäre, könntest du froh sein, nicht in Californien zu leben ... :roll:

  • Zitat von "Volker Holtmeyer"

    (...) wenn falsches Clustern strafbar wäre, könntest du froh sein, nicht in Californien zu leben ... :roll:


    :shock: ... :roll: -> :?:


    ...Sebastian