DMX zum Traversenbewegen

  • Ich wollte mal wissen, ob es zulässig ist (wegen fehlender NotAus - Funktionen, etc. ...), eine bewegliche Traversenkonstruktion (Schrittmotor, Pneumatik, oder wie auch immer) über DMX zu steuern.
    Also beispielsweise über eine GrandMa.


    Hatte da nämlich gestern eine Diskussion am laufen - ich war übrigens der Meinung, geht so ohne weiteres nicht. Also geht schon, ist aber nicht ganz zulässig.

    - Wo ist denn hier bitte die Festleitung?
    - *auf ein etwas grösseres Kabel auf dem Boden zeigend* Na, da!

  • Jein.


    Man kann an eine zulässige Steuerung Steuerkommandos über DMX geben. Das könnte dann beispielsweise so aussehen, dass der Bühnenmeister sich von der Sicherheit überzeugt und seinen Zustimmungsknopf drückt, und der puntgenaue Einsatz kommt dann vom Lichtpult.


    Steuerung nur über Lichtpult geht nicht.


    Und immer daran denken: Szenische Bewegung ist ein Fall für eine C1-Anlage mit der erforderlichen Zusatzausstattung nach SP 25.1/2-1 (BGI 810-1). Und die zugehörige technische Regel (DIN 56950) verweist auf die DIN EN 61508, das stellt so ein paar Anforderungen an die Entwicklung der Steuerung, die nicht ohne sind...

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  • Generell ist davon abzuraten, sicherheitsrelevante Einrichtungen per DMX zu steuern (Pyro, etc.)


    Wenn man natürlich ein System aufbaut, was eine zusätzliche Kontrolle / Steuerung ermöglicht, währe man wieder beim Jein


    Mann stelle sich vor wie jemand am Pult mal schnell die Kannen reingeben soll und das Rigg fährt stattdessen nen Meter nach unten.


    Zwingend währe zumindest ein Notaus am Bedienplatz.

  • Ein einfaches NEIN.


    Ein DMX Signal also eine RS485 Schnittstelle erfüllt nicht alle notwendigen Merkmale.


    Auch ein Liststellpult hat einige fehlende Teile wie Z.B. einen WatchDog um für eine Steuerung von bewegten Traversen geeignet zu sein.


    Für Grundlegen Betrachtung verweise ich auf die DIN V 19250 + DIN V 19251

  • Zitat von "korschi"

    Generell ist davon abzuraten, sicherheitsrelevante Einrichtungen per DMX zu steuern (Pyro, etc.)


    Wenn man natürlich ein System aufbaut, was eine zusätzliche Kontrolle / Steuerung ermöglicht, währe man wieder beim Jein


    Das sehe ich anders.


    Bei solchen Geschichten bringt es ein deutliches mehr an Sicherheit, wenn der Mensch am Taster nur noch auf die Sicherheit achten muss und nicht noch auf den richtigen Zeitpunkt. Beispielsweise Pyrotechnik: Der Pyrotechniker bekommt über InterCom oder Lichtzeichen (oder ganz modern über Bildschirm) die Aufforderung für einen bestimmten Effekt, überzeugt sich davon, dass dieser gefahrlos gezündet werden kann (keine Akteure in der Nähe, die mal wieder nicht wissen, wo sie hingehören, keine unerwartenden entzündlichen Materialien), drückt dann den Taster dieses Kreises und wartet. Dabei kann er die Augen dauernd auf der Gefahrenstelle haben, und wenn sich dort eine Gefährdung aufbaut, nimmt er den Finger vom Taster.


    Die Augen von den Leuten, die für Sicherheit zuständig sind, gehören auf die Gefahrenstelle und nicht in's Textbuch oder einen Ablaufplan.


    Ob dieSteuerung nun über DMX gemacht wird oder irgendwas anderes, ist dabei egal - "worst case" ist die Zündung zum szenisch falschen Zeitpunkt, aber nicht zu einem Zeitpunkt, bei dem noch eine Gefährdung besteht, denn dann hätte der Techniker ja nicht drücken dürfen.


    (Bevor's jemand falsch versteht: Wir haben hier eine Reihenschaltung von:
    - Schlüsselschalter für die Spannungsquelle
    - Taster für jeden einzelnen Kreis
    - Relais für jeden einzelnen Kreis, das über DMX oder was auch immer gesteuert wird)

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  • 1.) Die erwähnten Normen sind dann doch etwas veraltet. Aktuelle Technische Regel dafür sind die verschiedenen Teile der DIN EN 61508


    2.) Wie schon erwähnt: Als alleinige Steuerung: Klares Nein. Als "Kommandogeber" für eine den Anforderungen entsprechende Steuerung: Ja.

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  • Zitat von "ADMIN"


    Das sehe ich anders.


    Was sich, wenn ich das Gelesene richtig verstanden habe, trotzdem mit meiner Auffassung deckt. :wink:


    Wenn die Steuerung über DMX lediglich dem Szenen- / Showablauf dient und es eine vorgeschaltete Sicherheitsvorrichtung gibt, deren Freigabe erforderlich ist, hab ich nix dagegen
    (mich fragt ja abgesehen davon eh keiner)


    Ich habe aber schon eine Konstruktionen gesehen, wo eine SLH Relaiskarte zum Zünden von Pyro verwendet wird, und das ohne Schlüsselschalter o.ä.


    Aber gut, es geht ja um Traversen.

  • Das dachte ich mir schon grab so. Dankeschön nochmals.


    Nicht umsonst gibt es Firmen die Pulte entwickeln, mit denen man in Theatern o.ä. Bühnenbewegungen steuern (und auch überwachen) kann...

    - Wo ist denn hier bitte die Festleitung?
    - *auf ein etwas grösseres Kabel auf dem Boden zeigend* Na, da!

  • Das Tribehouse in Neuss hat sich extra DMX gesteuerte Motoren bauen lassen!
    Vielleicht schauste da mal vorbei und fragt den Lj nen wenig der weiß was die da gemacht haben.
    Es werden aber auch keine Traversen hoch und runter gefahren!

  • Nein, dankeschön. Ist schon OK. Wollte nur mal generelle Meinungen hören, ob so ein Vorhaben (das ich nicht hatte) bedenkenlos vertretbar ist oder nicht. Wie alle lesen konnten ist dem nicht der Fall und ich bin wieder ein Stückchen schlauer...

    - Wo ist denn hier bitte die Festleitung?
    - *auf ein etwas grösseres Kabel auf dem Boden zeigend* Na, da!

  • sorry aber die motoren im Tribehouse sind normale alte Verlinde 104.
    Dazu heben wir eine Motorsteuerung von Camco installiert die einfach mit hilfe eines Standart DMX-Analog wandler Moduls DMX fähig gemacht wurde...
    thats it...
    und schon haste nen alten Motor auf der GrandMA

  • Zitat von "CE_VT"

    sorry aber die motoren im Tribehouse sind normale alte Verlinde 104.
    Dazu heben wir eine Motorsteuerung von Camco installiert die einfach mit hilfe eines Standart DMX-Analog wandler Moduls DMX fähig gemacht wurde...
    thats it...
    und schon haste nen alten Motor auf der GrandMA


    Es geht hier nicht um die TECHNISCHE Ausführung, es geht hier darum ob das ZULÄSSIG ist.

    Ich bin verrückt, aber was manche hier sagen ist richtig verrückt.

  • ok sagen wir mal anders.. in diesem falle bedarf es natürlich auch einer abnahme von diversen öffentlichen instanzen bzw Ämtern.. es ist auf jeden fall genehmigt worden und das von einem prüfer der ein zu dunkles Licht auf den Toiletten beanstandet hat!!!

  • Zitat von "CE_VT"

    es ist auf jeden fall genehmigt worden und das von einem prüfer der ein zu dunkles Licht auf den Toiletten beanstandet hat!!!


    Jeder hat so seine Masche, wie er mangelnde Fachkenntnis überspielt...

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