Anmeldung Nebengewerbe - Beschreibung Tätigkeiten?

  • Hallo,


    um meine Hobby des "Party-DJ's" mit eigener Ton- und Lichtanlage so langsam auf festere Füße zu stellen, möchte ich u.a. ein Nebengewerbe anmelden.


    Nun habe ich keine Ausbildung im VA-Bereich - Dipl-Ing. Maschinenbau zählt wohl nicht -, aber habe mir so nach und nach eigene Sachen gekauft. Also ne mittelgroße PA, Licht etc. Die Party's sind immer gut und aufgrund jeder Party bekomme ich 1 bis 2 neue Anfragen. Es macht mir nen Riesenspaß und ich bin da eben so vom Hobby "Musikmachen bei Freunden" reingerutscht.


    Habe hier nun ne Weile gestöbert, da ich mich erinnere, schon Tipps zur Beschreibung der Tätigkeiten gelesen zu haben, finde aber nix. Kann mir da vielleicht jemand Tipps geben? Ich sag mal, was ich mache bzw. abgedeckt haben möchte: Bisher hauptsächlich private Party's bis 150 Leute, aber auch öffentlich bis 500, DJ, eigene Musik- und Lichtanlage mitbringen, ggf. auch verleihen (bisher selten). Hab auch eine mobile Getränke-Bar gebaut, die ich verleihe bzw. mitbringe und aufbaue. Ggf. auch allgemeine Eventberatung, denn bei Vorbesprechungen zu Party's hat sich schon gezeigt, dass die Leute oft froh sind, von meinen Erfahrungen (Cocktail-Bar ja oder nein, Beleuchtung allgemein, wo Stehtische, etc etc) profitieren zu können. Meine Freundin meinte, allgemein Dienstleistungen anzugeben, wäre nicht verkehrt.


    Wo begebe ich mich auf dünnes Eis ohne fachliche Ausbildung? Bei öffentlichen Veranstaltungen sind ja erstmal die Veranstalter und Betreiber in der Verantwortung. Aber oft haben die viel weniger Ahnung als ich von Sicherheit & Co, da fühle ich mich dann auch verantwortlich.


    Gruß
    Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias M. ()

  • Grundsätzlich darfst Du auch ohne eine fachliche Ausbildung ein Gewerbe eröffnen. Nur bei manchen Berufen gibt es bestimmte Voraussetzungen (z.B. im Handwerk etc.).


    Von einem gewerblich Tätigen geht man davon aus, daß er seine Aufgaben alle sorgfältig und selbständig erledigt. Also Du musst Dich selbst um alle notwendigen Vorschriften kümmern, angefangen vom fachlichen Bereich (BG-Verordnungen, VDE-Vorschriften, Versammlunsstättenverordnung etc.), bis zum finanziell-administrativen Bereich (Finanzamt etc.). Mit einer passenden Ausbildung hat man halt mehr Erfahrung, sie ist aber nicht Voraussetzung.


    Zum Thema Beschreibung der Gewerbetätigkeit: Ich würde eher etwas allgemeineres wählen (Dienstleistung im Bereich Veranstaltungen, Vermietung von technischen Geräten, Einzelhandel von technischen Geräten etc.). Dann bist Du im Laufe der folgenden Jahre etwas flexibler, wenn sich die Tätigkeiten verändern. Ich würde aber auch nicht zu viel hereinnehmen, das sieht dann aus wie ein Bauchladen. Lieferanten und Händler würden dann Dein Gewerbe weniger ernst nehmen...

  • Hi Matthias,


    erst einmal möchte ich dich loben, dass du in offiziellere Bahnen aufsteigen willst...


    Da du relativ vielseitig bist, musst du die Gewerbeanmeldung auch etwas breitflächig fassen.


    Dass, was mein Vorschreiber schon ausgedrückt hat, trifft es schon sehr gut, allerdings würde ich das noch mit dem Wort "Service" erweitern bzw. auch noch unterbringen. Service ist kein konkretes Wort, so dass du so ziemlich alles darunter fassen kannst (Reparatur, Eventberatung, evtl. auch Künstlervermittlung, usw...). Damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Lieben Gruß
    Jan

  • Erstmal vielen Dank an Euch.


    Das ist ja schon mal gut zu wissen, dass eine bestimmte Ausbildung keine Voraussetzung für das Anmelden eines Gewerbes ist. Bleiben dann "lediglich" die Tätigkeiten, die ich ausführe und die ggf. eine bestimmte Ausbildung oder einen Abschluss voraussetzen. Aber da werde ich hier nochmals genauer nachlesen, denn da gibt es ja auch genügend threads zu "was darf ich und was nicht" und so ähnlich.


    Die Tipps zur Definition der Tätigkeiten helfen mir sehr, thx :)


    Matthias

  • Hallo,
    ich will jetzt keinen neuen thread erstellen, deswegen stell ich meine frage jetzt einfach hier! Bin noch Azubi als Kfz-ler und verleihe nebenbei ton und licht, würde gerne das anmelden und ein kleines nebengewerbe anmelden, was kommen denn da für zusätzliche kosten auf mich zu und was muss ich da alles machen? VA größe zzt. bei ca.150 leuten!
    MFG
    Florian

  • Zitat von "soundfreak77"

    Hallo,
    ...würde gerne das anmelden und ein kleines nebengewerbe anmelden, was kommen denn da für zusätzliche kosten auf mich zu und was muss ich da alles machen?


    Gewerbegründung (bei der Kommunalverwaltung) Kosten: wenige Euros
    div. Formulare / Fragebögen für das Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft ausfüllen: keine Kosten
    Haftpflichtversicherung besorgen: Kosten je nach Versicherung 300 - 800,- pro Jahr
    Evtl. andere Versicherungen (bei Vollerwerb Krankenversicherung, Altersvorsorge, wenn nötig Elektronikversicherung und noch ein paar andere, wenns sein muss...)


    monatliche Umsatzsteuer-Erklärung erstellen (kann später nach einer gewissen Beobachtungszeit auch vierteljährlich oder jährlich erstellt werden)
    saubere und ordnungsgemässe Buchführung
    jährlicher Jahresabschluss incl. Jahresumsatzsteuererklärung und natürlich EKST-Erklärung


    Die letztgenannten Punkte sollten zumindest von einer erfahrenen Person und bei etwas mehr Umsatz von einem Steuerberater durchgeführt werden. (Kosten je nach Umsatz und Vorleistungen durch dich von wenigen hundert Euros bis ein paar Tausend Euros) Sonst gibt es nur Ärger und Probleme mit den Finanzbehörden, wenn etwas nicht ganz stimmt. Die Ausrede "hab ich nicht gewusst" zählt nicht.


    Mit einem Gewerbe bist Du Unternehmer im rechtlichen Sinne, es gelten viele Regelungen des Verbraucherschutzes nicht. Über Rechten und Pflichten muss man sich selbst informieren. Auch hier gilt: "hab ich nicht gewusst" gibts nicht.

  • Zitat von "soundfreak77"

    das lohnt sich ja dann für mich irgendwie nicht! ...


    Als Kleingewerbetreibender kannst Du nach §19 UStG. eine Umsatsteuerbefreiung beantragen. Vorteil: weniger Bürokratie, Nachteil: Du kannst natürlich auch bei Deinen Anschaffungen keine USt. geltend machen (und das kann sich gerade am Anfang eines Gewerbebetriebs eher lohnen).


    Aber es ist ja keine Frage des "Lohnens", wenn Du gewerblich auftrittst, dann musst Du auch ein Gewerbe anmelden. Bei 3-4 öffentlichen Veranstaltungen und "ein paar Karnevalswägen" kann man schon eine gewerbliche Tätigkeit vermuten. Bei rein privaten "Gefälligkeiten" wäre das ja weniger das Thema.
    Wenn bei Ausübung Deiner gewerblichen Tätigkeit (wie gesagt, ob angemeldet oder nicht) etwas passiert, zahlt z.B. auch keine Privathaftpflicht. Es geht nicht immer nur um die nicht versteuerten Einnahmen...

  • so genau da greife ich auch nun mal ein.


    Gewerbe und Versicherung:


    wie sieht es den eigentlich aus, wenn ein nebengewerbler mit versicherung scheisse baut ?
    zahlt diese dann überhaupt auch oder wird man dann sehr schnell abgespeist mit der begründung nicht gelernt usw und dann ist man der dumme ?

  • Zitat von "sydon"


    wie sieht es den eigentlich aus, wenn ein nebengewerbler mit versicherung scheisse baut ?
    zahlt diese dann überhaupt auch oder wird man dann sehr schnell abgespeist mit der begründung nicht gelernt usw und dann ist man der dumme ?


    Ich nehme mal an Du sprichts jetzt von der beruflichen Haftpflichtversicherung, oder? Und was meinst Du ganz genau mit "mit Versicherung Scheisse bauen"? (Etwa Sch... bauen und dann Ärger mit der Versicherung haben?)


    Eine Versicherung macht keinen Unterschied, ob Du Neben- oder Vollerwerbskaufmann bist. Es gibt höchstens ein Unterschied in der Beitragshöhe, die sich oft nach Umsatz oder Lohnsumme richtet.


    Wenn Versicherungen bei der Übernahme von Haftpflichtschäden Probleme machen, dann vor allem, wenn z.B. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel sind.
    Die Grenze zur Groben Fahrlässigkeit ist nicht immer so eindeutig und Versicherungen ziehen diese naturgemäß viel eher, weshalb es dann auch mal zu Streifällen kommen kann. Wenn eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, wenn also einfache und naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden, dann liegt sicherlich eine grobe Fahrlässigkeit vor. Ich bin da natürlich auch kein Rechtsprofi, ab welchen Handlungen das in unserer Branche gilt, aber als "ungelernter" oder unerfahrenre Veranstaltungstechniker ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, daß jemand grob fahrlässig handelt, als einer, der erfahren ist.