Rigging für starke Nerven

  • meine 5 cents:
    Wir als Fachleute haben auch die Aufgabe mögliche Unfälle zu verhüten.
    Dazu gehört auch rechtzeitiges Eingreifen bei gefährlichen Konstruktionen.
    Und Spax in einer Hallendecke mit Rigg hat es nicht zu geben.
    Also die Verantwortlichen (hier: Hausmeister und Schulleiter) unbedingt
    auf Ihr gefährliches Handeln hinweisen UND auf Abhilfe bestehen.
    Um dein Verantwortungsbewusstsein zu zeigen direkt im persönlichen
    Gespräch dem Schulleiter und Fachlehrer anbieten:
    Ich komme in die Schule und dann machen wir einfach mal 2 Std Praxisseminar.
    Die Schüler interessieren sich zwar nicht auf Rechtsvorschriften,
    wohl aber an Praxiserprobten Lösungen (z.B. Safetys ).
    Und dann hast du schon wieder einen neuen Kunden gewonnen,
    weil Du der Schule erstmal 25 zugelassene Safetys verkaufst.


    Nicht nur meckern sondern gleich eine Lösung anbieten.
    Zeig denen ruhig das Du Dein Handwerk verstehst.


    kollegiale Grüße


    Oliver Scherf

  • Zitat von "MVstättVo 2005"

    § 2 Begriffe
    [...]
    (3) Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen und Getränken. Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios.


    Grüße
    Lisa

  • Zitat

    Es fehlt einfach das wissen über die Sicherheitspraktiken, und zwar völlig, man findet es OK wenns augenscheinlich stabil aussieht..


    [quote]Wir als Fachleute haben auch die Aufgabe mögliche Unfälle zu verhüten.
    Dazu gehört auch rechtzeitiges Eingreifen bei gefährlichen Konstruktionen.[/quote



    Da ich meist "auffm Dorf" tätig bin, werde ich auch dementsprechend häufig mit recht interessanten, vom VA bereitgestellten Konstruktionen zur Installation meines Materials konfrontiert. Z.B. bin ich nach dem Aufbau kurz nochmal nach Hause, weil ich noch ein Mic vergessen hatte.
    Als ich dann wieder in die Halle kam, hatte irgendwer mein Eli-Stack (80 Kilo) auf einen wackeligen Holztisch gestellt. Nachdem ich dem zunächst uneinsichtigen Kunden ("Jung, das hält doch!") klargemacht hatte, welche Gefahr davon ausgeht, haben die das Teil ganz schnell wieder runtergestellt.


    Der Kunde war mir danach nicht böse, im Gegenteil, er war ganz erstaunt, wie gefährlich sowas sein kann.


    Ich habe bei anderen Kunden auch schon mit Abbau gedroht. Heimgefahren bin ich aber noch nie, zum Schluß haben sie es alle begriffen. Habe für sowas immer die BGV und die VStättV dabei.


    Und zum Dalassen die Infobroschüre.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Ja, das hab ich auch gelesen, die Frage war nur speziell nach Aulen, die auch für Unterricht genutzt werden, also eigentlich Unterrichtsräume sind... Bei uns wurde die Aula für den Musikunterricht einfach geteilt... Hatte z.B. auch nur einen Ausgang, keine Brandmeldeanlage etc.
    Das die BGV auch gilt, ist mir klar, aber meinem Ex-Rektor nicht...

    Zitat

    Vielleicht sollte man sich mal mit ein paar Vertretern an das zuständige Innenministerium wenden und die auf die Problematik "Gefährliche Licht- und Beschallungsinstallationen in Schulen" aufmerksam machen.


    Das halte ich für eine sehr gute Idee... Man könnte den Schulen/dem Land auch mal den Flyer hier aus dem Forum zukommen lassen.... Machen sollte man auf jeden Fall was.


    MfG
    Stephan

  • Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege

    Zitat von "StephanT"

    die Frage war nur speziell nach Aulen, die auch für Unterricht genutzt werden, also eigentlich Unterrichtsräume sind... Bei uns wurde die Aula für den Musikunterricht einfach geteilt.


    Aula ist Aula, oder? Wenn sie (auch) für Veranstaltungen genutzt wird ist es eine Aula nach MVStättVo. Ob da ab und zu mal Unterricht stattfindet oder die Aula mal geteilt wird tut dabei nichts zur Sache.


    Das mit den Fluchtwegen ist allerdings interessant: Haben alte Aulen Bestandsschutz, bzw. werden nur geringe Besucherzahlen genehmigt oder müssen die Schulen zusätzliche Fluchtwege/Notausgänge schaffen?


    Edit: Für den Fall der Truss-an-Spaxschraube und den anderen Rigging-Verbrechen aus Manuelas Beispiel ist allerdings wie schon oben geschrieben v.a. die BGV C1 "zuständig".


    Grüße
    Lisa

    Einmal editiert, zuletzt von lisa f. ()

  • Zitat von "Lisa F."

    Aula ist Aula, oder? Wenn sie (auch) für Veranstaltungen genutzt wird ist es eine Aula nach MVStättVo.



    (3) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für
    1. Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
    2. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen,
    3. Ausstellungsräume in Museen,
    4. Fliegende Bauten.


    Aber nur dann, wenn die Nutzung nicht den sogenannten Widmungszweck verlässt. Wenn also Schüler da Musikuntericht machen, gilt sie nicht, wenn das Theater gespielt wird, dann gilt sie.






    Ja, da muss wohl mal eine Info-Broschüre für Schulen ran....

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Zitat von "Lisa F."


    Das mit den Fluchtwegen ist allerdings interessant: Haben alte Aulen Bestandsschutz, bzw. werden nur geringe Besucherzahlen genehmigt oder müssen die Schulen zusätzliche Fluchtwege/Notausgänge schaffen?


    Es gab vor jahren mal ne Nummer, da wurden an einer größeren Schule die Stühle in ner Aula oder Cafeteria auf 199 reduziert um unter der 200 Marke und damit außerhalb der MVStättV zu bleiben.


    Diese 199 Stühle durften sich dann zur Mittagszeit 600 oder mehr Schüler teilen :D


    Das mit dem Bestandsschutz ist so eine Sache.
    Alles obliegt in diesem Fall der Auffassung verschiedener Stellen.
    Handelt es sich um ein Prestigeobjekt, vergessen manche sehr schnell was Sache ist, nicht nur in Schulen sondern auch in ganz gewöhnlichen Veranstaltungsstätten. (VSS)


    Dann drücken alle Beteiligten mehrere Augen zu, natürlich nur solange wie nix passiert.
    Wenn dann was passiert dann wars ja trotzdem sicher, siehe Bürgermeister der vor den Trümmern seiner eingetürzten Eissporthalle steht und keine Zweifel an deren Sicherheit hat.


    Ich könnte jetzt eine Vielzahl von größeren VSS nennen die umgehend dicht gemacht werden müssten, oder zumindest annährend dem aktuellen Stand angepasst werden müssten - aber OT


    Wenn ein auch noch bedenkliches Objekt bestehen bleiben soll, dann geht das auch.

  • Ich kenn den Kerl und würde ihn nicht wirklich als Prof. Verleiher bezeichnen. Die Veranstalter hatten sich auch Prof-Angebote eingeholt waren ihnen aber zu teuer. Der Betreffende Verleih hat aber auch schon schlimmere Konstruktionen gestellt.
    Hoffnungsloser Fall. ich hoffe er lernt`s irgendwann auch.

  • Das Problem ist er wird es lernen wenn das erste mal was passiert ist ... nur ob es dann für einen Menschen zu spät war .......................


    Aber in der heutigen Zeit geht es nur ums Geld .. hatte auch mal so was ähnliches ... da war halt einer 100 Euro billiger als wir und bekam die VA ........ hier standen dann bei einer Disco Zelt VA 4 Tower komplett ungesichert mitten auf der Tanzfläche kein einziger Safety in der Truss etc ...


    Nix für ungut aber der Preis zählt ja :)

  • migele:
    Ich hoffe, du hast den "Kerl", wie du ihn nennst, jetzt nicht wirklich an der "Bühnenkonstruktionen" erkannt :shock: Ich habe doch wirklich versucht alle Anhaltspunkte wo und wer das war zu entfernen 8)
    Früher sahen seine Sachen ja noch einigermaßen gut aus, aber dann sowas. Also nee.

    Das was er da gebaut war wohl auch für die, sagen wir mal etwas naiven Veranstalter zu viel. Ich gehe davon aus, daß er zumindest dieses Festival, ab diesem Jahr nicht mehr bekommt...