Bühnengeländer

  • BGV C1 sagt in §6, daß Absturzkanten höher als 1m wirksame Einrichtungen gegen das Abstürzen von Personen vorhanden sein muß. Dies kann bei höherer Gefährdung (wenn die Absturzkante z. B. hinter dem Künstler oder direkt hinter einem Vorhang ist) auch reduziert werden. Normalerweise sagt "man", daß man ab 20 cm Absturzkante ein Geländer setzen sollte.


    Das Geländer kann weggelassen werden, wenn es aus szenischen Gründen notwendig (Rampe/Bühnenkante) und die gleiche Sicherheit durch andere Maßnahmen (organisatorische oder technische ) gewährleistet ist.


    MVStättVO §11 (das kann in Deiner jeweiligen Landes-VStättV auch woanders sein) sagt, daß Flächen, die zum allgemeinen Begehen bestimmt sind und an tiefer liegende Flächen angrenzen, mit Abschrankungen zu versehen sind. Da die maximale Höhe einer Stufe 19 cm beträgt, greift hier auch wieder die Höhe von 20 cm, ab der man ein Geländer braucht.


    In der Hoffnung, geholfen zu haben und


    mit freundlichen Grüßen


    Tobias Zw.