Anschlägerschein

  • Sorry an den Webmaster wenn ich hier im falschen Forumsbereich gelandet bin. Habt Nachsicht mit einem Laien in dieser Branche.


    Es geht mir darum herauszufinden ob der sogenannte Anschlägerschein selbst bezahlt werden muß/müsste oder ob es die Aufgabe und Pflicht des Arbeitsgebers wäre, diese Kosten zu übernehmen.


    Hintergrund: Mein Sohn hat auf Anweisung seines Chefs diesen Schein machen müssen/sollen. Die Hälfte der Kosten hat er selbst bezahlt.


    Der Beruf den er gerade erlernt ist VERANSTALTUNGSTECHNIKER und er befindet sich im 1.Lehrjahr.


    Danke für die Antwort und (nochmals) sorry wenn ich hier falsch bin.

  • Rechtsberatung im Einzelfall macht der Anwalt.


    Ganz allgemein: Das könnte eine Maßnahme nach dem ArbSchG sein, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die dadurch erworbene Befähiung seines Mitarbeites dann betrieblich nutzt:


    Zitat von "ArbSchG § 7 "

    Übertragung von Aufgaben
    Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.


    Dann wäre die folgende Bestimmung anzuwenden:


    Zitat von "ArbSchG § 3"

    (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


    Auch nicht teilweise.

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