Zitat von "Floyd"Eigentlich hätte er doch dann das Recht bzw. den Anspruch auf Lieferung oder?
Eben, schließlich ist das ja ein "rechtskräftiges" Geschäft...wenn ich die Ebay Regeln nicht völlig missverstehe...
Currywurst:
Gelehrt wird es zumindest noch... :twisted:
Greetz, Jürgen
Edit: ...und schon gibt mir der Duden eine Klatsche! :grin: