Hallo Zusammen,
es steht bei uns die Aussage, vom Herrsteller eines LA aus
USA im Raum, das für den Flugrahmen eines LA nur die
Konformitätserklärung ausreicht und keine C1 Prüfung
erforderlich ist.
Ich bin der meinung das dieses Aussage, laut §33 und
Anhang der BGV C1 nicht Richtig ist.
Wie seht Ihr das ???
Ich Bedanke mich schon mal im Voraus für Eure Antworten.
PS: Bin leider über die Suchen Funktion nicht wirklich fündig geworden.
Gruß Eric