abweichende Vereinbarung?

  • Hallo zusammen,


    Für eine Stadtfestbühne im Juni dieses Jahres bin ich von einem Veranstalter als Tontechniker gebucht worden. Für diese Person habe ich auch letztes Jahr schon die selbe Veranstaltung gemacht, damals hatten wir einen Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung (April bis November 2005), wo wir einen festen Stundensatz vereinbart haben, da ich auch andere kürzere VAs für ihn gemacht habe.
    Seit 01.06.2006 bin ich selbständig und wurde dieses Jahr also wieder gebucht. Allerdings ohne solch einen Vertrag. Die Veranstaltung ist entsprechend gut gelaufen und nach dem Abbau frage ich, an wen ich die Rechnung schicken soll. Eine Antwort der Ausführenden Person lautete, ich solle sie an ihn schicken.
    Gesagt, getan. Zwei Tagessätze (-10% wegen bis jetzt freundschaftlichem Verhältnis zur Firma) auf die Rechnung geschrieben und entsprechend verschickt. Und erhalte ...kein Zahlungseingang. Also, normaler Weg: Mahnung bzw. Zahlungserinnerung. Wieder keine Gutschrift auf meinem Konto.
    Da ich dieses Spiel eigentlich nicht so gerne mache, zumal ich den ausführenden Veranstalter vor Ort schon recht lange kenne und auf eine schnelle Lösung hoffte, schrieb ich also eine Mail, in der ich um Erklärung bat, warum denn bei mir noch kein Zahlungseingang verbucht sei. Der verwies mich an den Chef, worauf der entsprechend die gleiche Mail von mir erhielt. Antwort: "Weder Ansprechpartner, Auftraggeber noch Summe sind korrekt" :twisted:
    Hä?
    Wohlgemerkt sind bis dahin ca. 7 Wochen vergangen, in denen sich bei mir KEINER gemeldet und Beanstandungen gemacht hat.


    Auf die Bitte um Zusendung der korrekten Daten von Ansprechpartner und Auftraggeber und dem Vermerk, dass die Summe schon unter normalem Tagessatz somit und freundschaftlich berechnet sei erhalte ich eine weitere Mail.
    In dieser steht Sinngemäß, dass ich wohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechseln würde und zu den gleichen Konditionen wie in den Vorjahren gebucht wurde. :shock: Es hätte an mir gelegen, andere Konditionen abzusprechen.
    Außerdem erschlug mich fast folgender Satz:

    Zitat


    "wenn du über kaufmännische grundsätze reden willst, bist du ebenfalls bei mir an der richtigen stelle"


    Ich entgegnete ihm also, dass ich einen Vertrag wie im Vorjahr nicht gesehen, geschweige denn unterschrieben habe, und deshalb die Konditionen nicht gleich sein können. Und das ich nun selbständig bin weiss er bereits. Aber da ich wie gesagt solche Streitigkeiten nicht sehr mag solle er mir mal seine "Konditionen" aufschreiben, damit wir das klären und uns einigen können.
    Das war vor über einer Woche, seit dem habe ich trotz weiterem Mailversuch nichts wieder gehört.


    Leider habe ich von ihm auch nichts schriftliches. Alle anderen Firmen, für die ich tätig bin, zahlen ihre Rechnungen ohne Beanstandung und halten die Preise sehr human.


    Hat jemand von Euch schon mal derartiges erlebt? Ich bin z.Zt. völlig ratlos wie ich vorgehen sollte. Ein Mahnverfahren würde im Extremfall den Rechnungswert übersteigen. Wie stehe ich in diesem Fall rechtlich da. Beide Seiten haben keine schriftliche Vereinbarung.
    Für Antworten bin ich immer dankbar.


    Christian

  • Ich habe mal gelernt, dass unter Vollkaufleuten (und darum dürfte es sich bei beiden Parteien handeln) auch das gesprochene Wort als Vertrag gelten kann.
    Demanch wäre es von Vorteil, wenn über dieses Thema vorab gesprochen wurde, Du einen Zeugen dieses Gesprächs hättest.


    So wie ich das lese, gab es dieses Gespräch allerdinsg nicht wirklich.


    Hmm, da ich weder Jurist bin, noch einen vergleichbaren Fall erlebt habe, fällt es mir schwer, Dir etwas vernünftiges zu raten...


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • Ohne Gewähr auf juristische Relevanz, sondern nur, um die Vorgeschichte zu vestehen: Wusste er schon vor dem diesjährigen Engagement, dass Du inzwischen selbstständig bist? Oder anders gefragt: Woher hätte er wissen sollen, dass die Konditionen jetzt andere sind?


    Ich will damit bestimmt nicht Deinem Gegner das Wort reden, aber mit solchen Fragen könntest Du Dich im Ernstfall konfrontiert sehen.


    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Das ich selbständig bin wusste er. Es kam ja auch keine Rückfrage als ich nach der Person gefragt habe, an die ich die Rechnung schicken soll. Er stand direkt daneben.
    Andererseits: wie können Konditionen gleich sein, wenn es für die Zeit keinen Vertrag wie im letzten Jahr gibt? Dann würde er ja davon ausgehen, dass ich schwarz arbeiten würde und er mich also auch schwarz bezahlen müsste.
    Liegt es nicht auch an ihm, sich über Preise von gebuchtem Personal kundig zu machen?


    Christian

  • buzz: Man müßte prüfen, ob es hier um Vollkaufleute geht. Die meisten selbständigen sind in unserer Branche nur Gewerbebetreibende mit Gewerbeschein ohne Eintragung ins Handelsregister.


    ChriBü: Wenn ich alles richtig verstehe hast Du in diesem Jahr keinen Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung - sondern wolltest auf Rechnung arbeiten. Ferner hat er Dich beauftragt ohne dass es ein Gespräch über den Preis gab. Daher würde ich in dieser Situation anrufen und die Situation am Telefon lösen. Vermutlich muss es auf eine Rechnung zu den Konditionen im letzten Jahr zuzügl. MwSt herauslaufen. Es ist schade, dass man immer wieder wegen solche "Formalien" Ärger hat - ich kann Deinen Frust sehr verstehen. Unsere Verträge selbst für kleine Beschallungen sind mittlerweile schon 4 Seiten lang...damit hat man dann alles schriftlich vereinbart und nachher einigermaßen Ruhe.


    Viel Glück!

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  • Unabhängig von den Differenzen ist es ein Unding, dass der Auftraggeber nicht einmal den in seinen Augen richtigen Betrag gezahlt hat. Selbst wenn es keinen DL-Vertrag gibt, hast Du Deine Arbeit vor Ort angeboten, und er nicht widersprechend angenommen. Offensichtlich ist der Auftraggeber nicht nur an einer raschen Lösung desinteressiert, sondern auch noch ziemlich unverschämt. Bitte setze auch einen Vermerk ins Warnungenbrett.

  • In der Tat wird es schwierig sein, daß Du Deinen Dir vorgestellten Betrag durchsetzt, wenn er nicht wirklich explizit vorher vereinbart wurde.
    Wenn er Dich "so wie letztes Jahr" gebucht hat, dann schliesst das meiner Meinung nach auch den Preis mit ein. Selbständigkeit hin oder her...
    Auch auf ein nichtvorhandenen Vertrag kannst Du Dich nicht rausreden, das stimmt so nicht, Ihr hattet eben nur einen mündlichen Vertrag.


    Telefoniere doch dann einfach mal mit ihm, wenn er nicht zurückmailt und erkläre das freundlich, eventuell darfst Du dann eine etwas höhere Rechnung stellen wie der Betrag vom letzten Jahr. Wenn nicht, dann müsstest Du Dich damit zufrieden geben, es sei denn, es gibt dieses Jahr eindeutige Mehrleistungen.


    Siehe es als ein noch relativ glimpflich verlaufenden Wink des Schicksals mit der Erkenntnis jeden noch so kleinen Job schriftlich mit allen Daten zu fixieren. Und sei es noch der beste Spezl, jeden Handschlag-Preis solltest Du hinterher schriftlich bestätigen, eine kurze E-Mail reicht.


    Am besten sind natürlich immer komplette Angebote, dann steht auch gleich der Rechnungsempfänger fest und Ausreden hierzug gehen nicht zu Deinen Lasten. Der, der den Auftrag unterzeichnet, der zahlt auch die Rechnung. Vorsicht bei irgendwelchen Agenturen, die die Rechnungsstellung dann an ihre Kunden abwälzen. Wenn die das so wünschen, dann hat auch deren Kunde den Auftrag zu geben.

  • 1. Die vereinbarten Konditionen muss gegebenenfalls du vor Gericht beweisen (Grundsatz: Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist.).


    2. Handelrechtliche Grundsätze sind nicht grundsätzlich anzuwenden. Entweder brauchst du dazu einen Umsatz von über ca. 150.000 - 200.000 € pro Jahr oder als Kann-Kaufmann einen Eintrag ins Handelsregister.


    3. Sofern Dienstvertrag: § 612 Abs. 1 BGB.


    4. Sofern Werkvertrag (ggf. bei Arbeit als Selbstständiger eher wahrscheinlich): § 632 BGB. Hier kann ein ortsüblicher Durschnittsbetrag angenommen werden, wie viel das ist, hängt von deiner Qualifikation (Fachkraft, Meister), der Konkurrenzsituation vor Ort, der Schwierigkeit der getätigten Arbeit, der Berufserfahrung ..... ab.


    5. Ganz um die Zahlung kommt der Auftraggeber nicht herum. Ich würde unter dem ausdrüklichen Vorbehalt der Nachforderung des Rests die Vergütung auf Basis der letztjährigen anfordern. Dann hast du schonmal was in der Tasche. Gar nicht zu zahlen, geht nicht.


    6. Stellt er sich ganz quer entweder
    a. Betrag ausbuchen und abschreiben
    oder
    b. Anwalt beauftragen und Druck machen.


    Viel Glück!

    Bernd Schiele
    (Rechtsanwalt mit kleiner Technikerseele und Eventrecht als Job & Hobby)
    Sofern ich in meinen Beiträgen zu rechtlichen Fragen Stellung nehme, handelt es sich um allgemeine Diskussion, NICHT um Rechtsberatung!