Hallo,
ich brauche <b>Dringend</b> eine Info:
Mich würde mal interessieren, welche genauen Brandschutzmaßnahmen bei mobilen Bühnen getroffen werden müssen?
Reicht es, wenn das Dach nach DIN4102-1 mit B1 eingestuft ist?
Sind selbstimprägnierte Stoffe als Seitenwände zulässig?
Dazu noch weitere Fragen:
-bei Bühnen <60m² (und Dachhöhe unter 5m) ist ja kein Baubuch vorgeschrieben! Woran muß man sich dann von statischer Seite her halten?
-wie ist das mit Schnee- & Windlasten?
-wie ist es mit Absturzabsicherung wenn die Bühne auf 0,8m Höhe aufgebaut ist?
-wie ist es mit der Standfestigkeit der Ground-Support-Konstuktion?
-Sind Spinnenfüße (Basement's) vorgeschrieben?
-Oder reicht es ggf nur ein paar Gerüstspindeln in den 3-P-Truss zu stecken?
-Welche UVV's & Vorschriften greifen?
...ich habe da nur die VStättVO gefunden (Brandschutz, wobei ich mir da nicht sicher bin, ob diese sich auch auf mobile Bühnen bezieht). Ganz besonders geht daraus nicht hervor, aus welchem Mat die Bühnenwände (& Dach) sein müssen/dürfen!!!!
Zudem habe ich in der UVV6.15/BGV C1 die Geschichte mit der Absturzsicherheit gefunden (da ist mir die Formulierung für Bühnenhöhen <1m jedoch ein wenig unschlüssig)!
Also fasse ich zusammen:
1. hätte ich gerne so viele wie möglich der o.a. Fragen beantwortet!
2. der Hintergrund der Geschichte: Darf ein Verleiher selbst eine Bühne bauen? Dachkonstruktion aus Metallstäben (40x40x1) mit Schrauben verbunden und oben drauf Kunststoffplatten (eingestuft mit B1 nach DIN4102-1). Rundherum selbstimprägnierter Stoff! Ground-Support-Konstruktion aus 3-P-Truss mit Schraubverbindern! Sicherung mit 2 Wassertanks (ich glaub je 1m³), diese mit 1t-Spanngurten an dem Truss befestigt! Kein Feuerlöscher vor Ort! Bühne aus Bütec-Elementen, Höhe 80cm, kein Geländer!
Bitte SCHNELL Eure Antworten!
Danke vielmals!