Prüfungsfragen "Regeln im Brandfall"

  • Mal eine Frage an die Brandschutzprofis (ich betrachte mich selbst nicht als solcher): Mit ist eben die zitierte Prüfungsaufgabe (FK VT) nebst Musterlösung untergekommen:



    Dazu zwei Fragen:


    1.) Zu den Rauchabzugsanlagen: Ich habe neulich die Faustregel gehört "ab dem ersten Atemzug in Rauchgasen ist die Person nicht mehr vollständig Herr ihrer Sinne, ab dem dritten vollen Atemzug setzt Bewustlosigkeit ein". Da habe ich doch nicht mehr die Zeit, die Feuerwehr zu fragen, selbst wenn ich da eine Brandsicherheitswache im Haus haben sollte (über den Fall "Feuerwehr kommt nach 20 Minuten, 1. Frage des TL ist, ob man jetzt die Rauchabzugsanlage einschalten dürfe" möchte ich ja gar nicht erst diskutieren...).


    Wäre die Vorgehensweise nicht sinnvoller "Rauchabzugsanlagen werden in Betrieb gesetzt, sobald Feuer festgestellt wurde"?


    2.) Sprühwasserlöschanlage würde ich nicht als "letztes Mittel" einsetzen, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ich ernsthaft in Erwägung ziehen müsste, die Sache nicht mehr mit zwei bis drei Feuerlöscher unter Kontrolle zu bekommen.


    Gibt es da andere Meinungen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • bin zwar auch kein Brandschutzexperte, aber ein paar Überlegungen hätte ich dennoch dazu.


    Zitat von "ADMIN"


    1.) Zu den Rauchabzugsanlagen: ...
    Wäre die Vorgehensweise nicht sinnvoller "Rauchabzugsanlagen werden in Betrieb gesetzt, sobald Feuer festgestellt wurde"?


    Eine Rauchabzugsanlage setzt ja auch oft eine Sogwirkung in Gang, die entweder Luft aus anderen Räumen oder von draußen ansaugt. Folge wäre u.a. ein Verstärken der Flammen durch Sauerstoffzufuhr.
    Nebenbei muss ja nicht gleich mit dem Rauchabzug begonnen werden, solange der Rauch sich an der Raumdecke sammelt und nicht in Personenhöhe ist. Nur wenn sich der Rauch im Fluchtwegsbereich befindet, dann wäre ein Abzug sinnvoll (oder wenn die Feuerwehr für den Einsatz etwas mehr sehen will...)


    Mit dem Hinweis, daß die Rauchabzugsanlage erst auf Anweisung der Feuerwehr zu betätigen sei, möchte man vielleicht ein frühzeitiges und somit kontraproduktives Öffnen verhindern.
    Wenn natürlich alles voller Rauch ist und sich noch Leute im Raum befinden, dann wird wohl keiner mehr daran zweifeln, daß zunächst erstmal der lebensbedrohliche Rauch weg muss....




    Zitat von "ADMIN"


    2.) Sprühwasserlöschanlage würde ich nicht als "letztes Mittel" einsetzen, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ich ernsthaft in Erwägung ziehen müsste, die Sache nicht mehr mit zwei bis drei Feuerlöscher unter Kontrolle zu bekommen.


    Na, was gibts denn sonst noch als "letztes Mittel" - das der Nichtfeuerwehrler gegen ein Feuer unternehmen kann, außer die Sprinkleranlage in Gang zu setzen? (Halon oder CO2-Anlagen werden ja nur anstatt Wasser eingesetzt um Material zu retten)


    Eine Sprinkleranlage setzt dann meist großflächig ein und führt u.U. zu größeren Wasserschäden. Aus der Sicherheitssicht sollte man auch bedenken, daß ein Einsetzen der Sprinkleranlage das flüchtende Publikum erstmal erschrickt/verunsichert (bis hin zur Panik) und zweitens zu Problemen bei der Flucht führt (Sicht, Rutschgefahr etc.)

  • Nabend


    Beim durchlesen dieser Antworten, frage ich mich ob ich was falsch machen würde? Oder ob ich auf meinen Führungslehrgängen absolut geschlafen habe!


    Vorweg erstmal müßten wir klären wo ist der Brand ausgebrochen? Bühne? Zuschauerraum? Untergeschoss? Fluchtweg? Backstage?
    Weil danach würde ich meine Maßnahmen richten! Eine allgemeine Anweisung so zu geben denke ich ist ziemlich fatal.


    Thema RWA(Rauchwärmeabzug):
    Über dem Brandherd oder in diesem Brandabschitt würde ich, als nicht Feuerwehrmann, keine RWA auslösen! In Fluchtwegen ist dies allerdings sinvoll um diese Rauchfrei zu halten. Lüftungsmaßnahmen nach Eintreffen der Feuerwehr sind ganz klar mit dem zuständigen Einsatzleiter abzustimmen.
    Deine Faustregel im Bezug auf die Rauchgase stimmt und stimmt auch wieder nicht (Jeder Stoff ist tödlich nur die Menge machts). Wenn du richtigen Brandrauch in der richtigen Konzentration einatmest, trifft dies zu aber ich denke kaum, das du in einen so verrauchten Bereich vorgehen würdest.


    Feuerwehr erst nach 20 min? Hmm Sorry aber es gibt in jedem Bundesland ein Brandschutzgesetzt in dem eine Hilfsfrist festgelegt ist. Diese beträgt in der Regel 10 min. Nach dieser Zeit, gemesen ab beendigung des Telefonates, muß mindestens eine Löschgruppe (9 FM) vor Ort sein


    Thema Sprühwasserlöschanlage (Springleranlage)
    Letztes Mittel ja und nein. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnissmäßigkeit der Mittel!
    d.h. Ihr flutete die ganze Bühne und hinterher stellt sich raus, dass der Schaden, der durch das "Löschwasser angerichtet worden ist, hoher ist, als der durch das Feuer.
    Wenn "Vollbrand" dann Wasser Marsch! ;)
    Feuerlöscher? Wenn ich die Möglichkeit habe einen Wandhydranten zu nutzen würde ich den vorziehen. Wasser trocknet wieder, Löschpulver...... Viel spaß beim Putzen ;)


    Halon oder CO2 Löschanlagen in dieser Größenordnung sind denke ich nicht vorhanden und abgesehen davon auch absolut tödlich für Personen die sich in diesem Raum befinden!


    Also wenn diese Frage bei mir in der Prüfung dran kommt wird es lustig!


    Achja was mir gerade noch einfällt, die Allerwichtigste und somit erste Regel haben sie natürlich vergessen!


    RUHE BEWAHREN!


    Es nützt keinem was wenn wir in Panik geraten!


    Ja und ich mach das nur aus Hobby! ;)

    und vergesst niemals den Eimer mit dem Spannungsabfall fachgrecht zu entsorgen!!!

  • ich bin kein experte aberhab etwas erfahrung (mal in einer Papierfabrik gearbeitet und auch mit für die brandmelde / wartung löscheinrichtung zuständig)


    Zitat

    2.) Sprühwasserlöschanlage würde ich nicht als "letztes Mittel" einsetzen, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ich ernsthaft in Erwägung ziehen müsste, die Sache nicht mehr mit zwei bis drei Feuerlöscher unter Kontrolle zu bekommen.


    könnte damit zusammenhängen das die z.B. bei elektrischen anlagen bzw Anlagenteile gefahren für den bekämpfer entstehen. Hier ist es erst mal wichtig für spannungsfreiheit zu sorgen. Also bevorzugt CO2 bzw. Pulver.


    Zudem fällt mir zu dem Thema wasser noch ein, das sekundärschäden die durch Wasser entstehen auch zu berücksichtigen sind.
    Wie du aber selbst gesagt hast, wenn ich mit den Feuerlöschern nicht mehr klarkomme dann muss was muss....
    aber dann sind wir auch wieder bei dem Punkt, letztes mittel...


    Aber es ist immer dir Frage, was für ein Brand, wo ist der Brand und welche mittel stehen mir zur verfügung.
    Und zuletzt stelle ich mir die Frage, wie kann das überhaupt vorkommen? sind wir nicht alle ein bisschen Brandhemmend?


    Somit
    Wasser Marsch!

    *** Michael Pillkahn ***


    Unglücklich über meine Beiträge? dann schreibe mir, ich freue mich dich kennen zulernen.


    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Zitat von "Spannungsabfall"

    Feuerwehr erst nach 20 min? Hmm Sorry aber es gibt in jedem Bundesland ein Brandschutzgesetzt in dem eine Hilfsfrist festgelegt ist. Diese beträgt in der Regel 10 min. Nach dieser Zeit, gemesen ab beendigung des Telefonates, muß mindestens eine Löschgruppe (9 FM) vor Ort sein


    Könnte man die Quelle etwas präziser haben?

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  • Zitat von "ADMIN"

    Könnte man die Quelle etwas präziser haben?


    ist zwar nicht an mich gerichtet aber ich hab mal gefunden:
    http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist.php


    Edit: kleiner anhang (definition Hilfsfrist)
    http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist_definition.php

    *** Michael Pillkahn ***


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    Hinweis: Bei langen PN's bitte Zeilenumbrüche verwenden, ab 50 Wörten wird es sonst zu unübersichtlich.

  • Wasser hat auf keinen Fall etwas zu suchen wo Strom ist !!!!!


    Und Wasser ist auch völlig ungeeignet um eine brennende Frittenwanne zu löschen !!!! Dann käme Dir der gesamte Inhalt entgegen.


    CO2 geht eigentlich immer. Reicht aber nicht immer.

    Wer Ahnung hat ahnt etwas. Wer Wissen hat weiss etwas.

  • Noch etwas zur "Hilfsfrist":


    Zudem kommt ja noch hinzu, daß die MVStV irgendwie doch ziemlich stark auf Theater ausgerichtet ist. Und gerade in größeren Häusern (allgemein: auf Großbühnen und Szenenflächen über 200qm) muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr (oder andere diesbezüglich ausgebildete Fachkräfte) aufgestellt werden. Hier ist es dann kein Problem, daß die "Feuerwehr" sofort die Leitung bei der Brandbekämpfung übernimmt und auch über das Öffnen der Rauchabzüge entscheidet.


    Ich kann mir vorstellen, daß die Prüfungsfragen-Erfinder so etwas im Kopf gehabt haben...

  • Zitat von "mringhoff"

    Und gerade in größeren Häusern (allgemein: auf Großbühnen und Szenenflächen über 200qm) muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr (oder andere diesbezüglich ausgebildete Fachkräfte) aufgestellt werden.


    1.) Während der Veranstaltung. Im Probenbetrieb beispielsweise nicht.


    Im Publikumsbereich einer Großbühne habe ich ja überlicherweise auch vorteilhafte Raumhöhen, und Publikum bekomme ich auch halbwegs geordnet evakuiert (wenn nicht gerade eine Panik auftritt). Wenn im Probenbetrieb es in einem Magazin anfängt zu kokeln, dann muss ich a) das erst mal mitbekommen und b) müssen sich dann alle Mitarbeiter auch nach draußen bewegen (also Räumungsmeldung mitbekommen, sich dafür entscheiden, das nicht für einen Fehlalarm oder eine Übung zu halten und die aktuell durchgeführte Arbeit für wichtiger...)



    2.) Die FK VT (da kommen die Prüfungsaufgaben her) verantwortet für gewöhnlich keine Großbühne, sondern die Veranstaltungen zwei Nummern kleiner. Vor einigen Jahren kamen in einem New Yorker Nachtclub rund 100 Menschen ums Leben, weil eine Band Pyrotechnik eingesetzt und damit die Deckenverkleidung in Brand gesetzt hatte. Und zwar innerhalb weniger Minuten. Hätte man dort gleich entrauchen können (lassen wir mal die Frage außen vor, ob man dort überhaupt hätte entrauchen können...), dann wären die wohl noch am Leben.



    3.) Zum Vorschlag "Entrauchen dann, wenn die Rettungswege verraucht sind": Kann man denn die Rettungswege beobachten? Wo befindet sich denn die FK VT im Brandfall? Brandmeldezentrale? Wo hat die denn der Architekt hingebaut? Wie viel vom Gebäude kann man davon beobachten?


    Und dann stelle ich mir die Situation noch praktisch vor: Dass es gerade brennt, fördert ja ohnehin nicht gerade Ruhe und Sachlichkeit. Wie man eine Evakuierung leitet, hat der FK VT in der Ausbildung vermutlich keiner beigebracht, die hat also gerade Premiere. (Vermutlich wäre es bei einem Meister oder Dipl.-Ing. nicht viel anders...) Eine Risikoabwägung möchte ich in dieser Situation nicht mehr durchführen müssen, sondern nur noch klare Regeln exekutieren (die nach Möglichkeit schriftlich an der and hängen)


    Wenn ich die Entrauchung vorschnell in Betrieb setze, laufe ich Gefahr, den Brand zu beschleunigen und den Sachschaden zu vergrößern. Wenn ich sie zu spät in Betrieb setze, dann laufe ich Gefahr, dass die Hütte schneller verraucht als entfluchtet ist. Da muss man doch nicht lange überlegen, was das kleinere Übel ist, oder?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tja, wie so vieles wird es schwierig, hier eine allgemeine, sinnvolle Regelung zu finden, da ja schliesslich die Gefahr, die von einem Feuer ausgeht, zwischen 1% und 100% liegt.
    Grundsätzlich finde ich die Anweisung die Rauchabzüge erst nach Rücksprache zu öffnen genauso eng und nicht immer 100%ig praktikabel ausgelegt, wie eine andere Regelung, die irgendetwas in dieser Richtung definiert.
    Leider muss man in der Realität seinen gesunden Menschenverstand einsetzen. Wie ja schon von Dir erwähnt, wird dieser in einem Extremfall der FK VT, die ja kein Brandschutzexperte ist, weniger zugetraut und eine gewisse Handlungsregelung mitgegeben, die irgendwo so zwischendrin liegt.
    Vielleicht geht man aber auch davon aus, daß dann, wenn der Rauch sich im Publikumsbereich sammelt, dann die FK VT wider dieser Regelung dann doch die Rauchklappen öffnet. Keiner würde sich dann hier an die Regelung halten, erst irgendwen zu fragen...


    Rauchabzüge kommen auch eher in größeren Gebäuden vor, kleinere haben eher eine Lüftung oder Klimaanlage. Insofern denke ich doch, daß diese Prüfungsfrage sich auf größere Veranstaltungsstätten bezieht.


    Auch handelt es sich hier um eine Prüfungsfragen-Antwort und nicht um eine offizielle Durchführungsverordnung.
    Als Prüfungsfragen-Antwort finde ich das auch eher wischiwaschi. Ohne das wenn und aber zu diskutieren, wird hier eine Standardantwort eingesetzt.
    Hier gehts halt um Punkte in der Prüfung. Als falsch würde ich sie aus den o.g. Gründen auch nicht sehen, aber nicht gerade gelungen. Aber das kennt man ja aus vielen Prüfungsfragen aus allen möglichen Fachrichtungen.


    Zu 3):
    Als Antwort in der Prüfung genauso richtig/falsch wie die andere. Als Diskussion zum Thema aber sicherlich wichtig. Es sollte in der Realität sicher eine Gefahren-Nutzen-Abwägung stattfinden (um mal den gesunden Menschenverstand zu umschreiben).


    Klare Regelungen sind sicher einfach, aber nicht immer hilfreich. Ein kleines Feuer auf der Bühne sofort mit einer Sprinkleranlage zu löschen ist ebenso falsch, als es bei einem größeren Feuer nach fehlgeschlagenen Löschversuchen nicht zu tun. Wie kann man einen Gefahrzustand beschreiben, damit die dazu passenden Handlungen durchgeführt werden können? Und zu ausführlich darf so eine Handlungsanweisung nicht sein, sonst beachtet sie keiner mehr...


    Auch eine vorschnelle Öffnung der Rauchabzugsanlage ist nicht immer nur eine Gefahr für die Sache, sondern auch für den Menschen. z.B. wenn das Feuer im Fluchtbereich liegt. Insofern kann man nicht pauschal vom kleineren Übel reden.

  • Zitat von "mringhoff"

    Rauchabzüge kommen auch eher in größeren Gebäuden vor, kleinere haben eher eine Lüftung oder Klimaanlage. Insofern denke ich doch, daß diese Prüfungsfrage sich auf größere Veranstaltungsstätten bezieht.


    Zitat von "MVStättV 2005"

    (1) Versammlungsräume und sonstige Aufenthaltsräume mit mehr als 200 m² Grundfläche, Versammlungsräume in Kellergeschossen, Bühnen sowie notwendige Treppenräume müssen entraucht werden können.


    ...


    (3) Für die Entrauchung von Versammlungsräumen und sonstigen Aufenthaltsräumen mit mehr als 1 000 m² Grundfläche sowie von Bühnen müssen Rauchabzugsanlagen vorhanden sein, die so bemessen sind, dass sie eine raucharme Schicht von mindestens 2,50 m auf allen zu entrauchenden Ebenen, bei Bühnen jedoch mindestens eine raucharme Schicht von der Höhe der Bühnenöffnung, ermöglichen.


    Also dort, wo ich eine FK VT habe, muss ich auch entrauchen können, zumindest mit manuell zu öffnenden Klappen. (Wie das in der Praxis aussieht, die im Brandfall zu öffnen, möchte ich lieber nicht wissen...)


    Auch 1000 m² Grundfläche sind nicht so schrecklich viel, da sind wir von 2 Meistern oft noch weit entfernt.





    Ansonsten: Ich bin grundsätzlich ein Freund des Gebrauchs des eigenen Verstands. Es gibt aber Situationen, in denen hat man nicht die Zeit, lange nachzudenken. Von daher muss man davon ausgehen, dass in einer Evakuierungssituation die FK VT das tut, was ihr in der Ausbildung beigebracht wurde, ggf. was auf der Liste "im Brandfall beachten" steht - aber da steht bezüglich der Entrauchung dann vielleicht auch nichts anderes.



    Einen kleinen Entstehungsbrand wird man löschen, da muss man oft nach gar nicht evakuieren, von daher stellt sich die Frage mit der Entrauchung eher nicht.


    Wenn man Feuer auf einem Rettungswegs hat, dann gibt es ja hoffentlich noch einen zweiten. An einem Feuer vorbei würde ich eher nicht evakuieren, Entrauchung an oder aus.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hallo,


    also der RWA sollten im normalfall nur durch die Feuerwehr ausgelöst werden!
    Weil ein Laire kann nicht entscheiden ob sich die öffnung positv auswirkung oder in einer Katastrophe endet!
    Selbst die Feuerwehr öffnent nicht "Blind" irgendwelche RWA sondern erst nach der Erkundung!


    Ein Beispiel: Brand im Treppenhaus in einem 3-Stöckigen Gebäude (im EG), da ja bekanntlich das Treppenhaus fluchtweg ist öffnet man einfach den RWA.
    Dann wird folgendes passieren: Durch den Kamineffekt, wird sich das Feuer rasend schnell auf die beiden OG ausbreiten!
    Also meiner Meinung nach, finger weg von RWAs!!


    Hier noch ein Beispiel dafür:


    http://www.morgenpost.de/conte…erlin/670258.html?redirID


    Da war es zwar doch öffnen der Fenster, was aber das selbe bewirkt...


    Aber am besten setzt ihr euch mit der nächsten grössern FW in verbindung, es gibt extra Rauchhaus-Modelle bei denen solche dinge simuliert werden können!


    Also 80% der Sprühwasser bzw Springleranlagen in Gebäuden sind so aufgebaut dass nicht die Gesamteanlage auslöst sondern nur einzelne Köpfe, und das geht auch nicht Manuell sonden Automatisch über die
    Temperatur! Das sind die Köpfte mit den roten Glaskolben drin!


    Sie jetzt als letzes Mittel zu sehen, ist sicherlich nicht ganz falsch!


    Aber wie schon geschrieben, nach zwei bis drei Löschern kann sicherlich schon sagen, dass es Zeit für das "letzte Mittel" ist...
    Aber lieber zu früh ausgelöst wie zu Spät!


    Ein Wasserschaden ist bedeutend einfacher zu beseitigen als ein Brand / Brandrauchschaden!

  • Bei einem Zimmerbrand sammelt sich Kohlenmonoxid unter der Decke. Öffnet man nun eine Tür oder betätigt die RWA, dann verwirbelt dieses mit Sauerstoff und es entsteht ein zündfähiges Gemisch.


    Es kommt zur Durchzündung, die man ohne Schutzkleidung definitiv nicht schadlos übersteht.


    Filmtipp: Backdraft (so wird dieser Effekt übrigens auch bezeichnet).


    Die wichtigste Erstmaßnahme wäre sicherlich, die Bereiche, die bereits verraucht sind, gegen noch nicht verrauchte Bereiche abzuschotten.


    Beispiel: Es brennt in einem Kellerraum, in dem keine Personen mehr sind. Tür schließen und von außen abdichten, bis die Feuerwehr da ist.


    Durch verzweifelte und von vorneherein aussichtslose Löschversuche dringt Rauch in das komplette Gebäude und gefährdet die Personen.


    Buchtipp: Falsche Taktik, große Schäden (FW-Fachliteratur, Autor hab ich jetzt nicht im Kopf)

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • ...und jeder, der einen Holzofen/Schwedenofen etc. zuhause hat, der kann den Effekt der Luftzufuhr und Abzug beobachten. Da kommt schon mit einem kleinen Feuerchen eine doch recht beachtliche Sogwirkung heraus. Und ein glimmender Holzscheit kann mit einer anschliessend geöffneten Luftzufuhr und geöfneter Abzugsklappe recht schnell zu einem Feuer durchzünden...

  • Ich hatte mal das Vergnügen, einen Backdraft (bzw. einen Flash over, die kleinere Variante davon) in einem Atemschutz-Übungscontainer (ein Sattelzug mit einer Brandsimulationsanlage drin, wobei "Simulation" den Sinn nicht ganz trifft, es ist echtes Feuer) live zu sehen bzw. zu fühlen.


    War sehr eindrucksvoll.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Das sagt der kommandtand der örtlichen wehr dazu



    Hallo Florian,


    >
    > Ist ja alles soweit ich mich noch erinnern kann richtig. Aber dazu noch zwei fragen:


    hier unsere Antworten auf deine Fragen (hat zwar etwas gedauert, aber gut' Ding braucht ja bekanntlich Weile ...):


    >
    > 1.) Zu den Rauchabzugsanlagen: Ich habe neulich die Faustregel gehört "ab dem ersten Atemzug in Rauchgasen ist die Person nicht mehr vollständig Herr ihrer Sinne, ab dem dritten vollen Atemzug setzt Bewustlosigkeit ein". Da habe ich doch nicht mehr die Zeit, die Feuerwehr zu fragen, selbst wenn ich da eine Brandsicherheitswache im Haus haben sollte (über den Fall "Feuerwehr kommt nach 20 Minuten, 1. Frage des TechnischenLeiters ist, ob man jetzt die Rauchabzugsanlage einschalten dürfe" möchte ich ja gar nicht erst diskutieren...).
    >
    > Wäre die Vorgehensweise nicht sinnvoller "Rauchabzugsanlagen werden in Betrieb gesetzt, sobald Feuer festgestellt wurde"?


    1. Rauchabzugsanlagen:


    Das mit dem Brandrauch und der Bewusstlosigkeit kann man grob so stehen lassen - er ist schließlich äußerst toxisch!


    Zu dem Punkt: ... noch Zeit die FW zu fragen ... FW nach 20 Minuten ...
    --> es wird wohl im Brandfall, bei entsprechender Intensität, weder Personal noch die Sicherheitswache im Brandrauch/Gefahrenbereich verbleiben - somit muss man sich um diese Leute keine Gedanken machen
    --> die Betätigungseinheit (Schalter) der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) wird nicht direkt im Gefahrenbereich (vorher schon bekannt / festgelegt) installiert werden; selbst wenn Rauch diesen Bereich kontaminieren sollte, spielt dies für die FW keine Rolle, da umluftunabhängiger Atemschutz zum Einsatz kommt
    --> warum wird die RWA durch die FW aktiviert?
    die zu erwartende/vorprogrammierte Kaminwirkung und die daraus resultierende Brandausbreitung/-beschleunigung bei geöffneter RWA in der Brandphase macht diese Vorgabe deutlich! Aus diesem Grund entscheidet ausschließlich die Feuerwehr (wenn keine automatische / zwangsgesteuerte RWA installiert ist), wann die RWA geöffnet wird



    >
    > 2.) Sprühwasserlöschanlage würde ich nicht als "letztes Mittel" einsetzen, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem ich ernsthaft in Erwägung ziehen müsste, die Sache nicht mehr mit zwei bis drei Feuerlöscher unter Kontrolle zu bekommen.


    2. Sprühwasserlöschanlage (nicht zu verwechseln mit der Sprinkleranlage):


    --> wenn der Brand / das Feuer nicht mehr mit den vorhandenen Feuerlöschern "beherrscht wird" haben die vor Ort befindlichen Leute (vom Theater, die Sicherheitswache ...) keine andere Möglichkeit der Brandbekämpfung als die, die Sprühwasserlöschanlage einzusetzen. Und somit ist die Sprühwasserlöschanlage das "letzte Mittel", das die o.g. Leute an der Brandstelle zur Verfügung haben um das Schadensfeuer zu bekämpfen.



    Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Verfasser der Prüfungsfragen respektive der Antworten sicherlich entsprechende Fachleute (Vorbeugender Brandschutz) mit eingebunden und aus feuerwehr- und brandschutztechnischer Sicht korrekte und auch nachvollziehbare Lösungen ausgearbeitet haben. Es ist wohl lobenswert, nicht alles einfach hinzunehmen, sondern solch sensible Themen kritisch zu hinterfragen, aber in diesem Fall kann man diese Energie unserer Ansicht nach großzügig einsparen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Günther Wehr
    Kommandant

    Ich will sofort bis zum hals in Stagehands stecken...................