Safety - welche Angabe stimmt?!?

  • Hallo Gemeinde,



    ich hab ein kleines Problem und bin da etwas hilflos und verwirrt..


    Ich wollte mir bei dem vom Forum Beworbenen Versand LTT (ltt-versand.de ) safteys besellen.


    Jetz hab ich mal gelesen ( ich hoffe ich liege da richtig) das man bei der Dimensionierung von Safteys eine 10 fache Sicherheit einberechnen sollte/muss.


    Wenn ich also ein Gerät mit 30 Kg habe sollte das Saftey eine Mindestbruchkraft von 300Kg haben.. ( oder :? )


    Im Onlineshop habe ich mir dann folgendes Produkt ausgekuggt:


    Technische Daten : Expotruss - Sicherungsseil mit Kettennotglied -
    500mm
    Stärke: 3mm, Länge: 500mm, Mindestbruchkraft: 498kg - BGV-C1



    Jetz hat mir aber der Kerl am Telefon gesagt dieses Saftey wäre
    trotz der angegeben Mindestbruchkraft nur für Geräte bis 10 Kg geeignet... :?



    Wie kommt er auf diesen Wert?


    Schonmal Danke für eure Antworten!!

    1 Sekunde ist das 9 192 631 770fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen
    den beiden Hyperfeinstrukturniveus des Grundzustands von Atomen des
    Nuklids 133Cs entsprechenden Strahlung.

  • Zitat von "*mike*"

    Jetz hab ich mal gelesen ( ich hoffe ich liege da richtig) das man bei der Dimensionierung von Safteys eine 10 fache Sicherheit einberechnen sollte/muss.


    STOPPPP !!! Zehn- bzw. zwölffache Sicherheit gilt bei Aufhängungen, für Sicherungsseile reicht sie bei weitem nicht (es sei denn, man rechnet mit der dynamischen Last...).


    Die Seilstärke für Safetys gibt's in der BGI 810-3, bei 3mm sind das 5 kg bei einsträngiger und 10 kg bei zweisträngiger Aufhängung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Steht alles in der BGI 810-3, die gibt es hier:


    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/vstaett_bg.htm


    Runterladen und auswendig lernen! Morgen wird abgefragt :D
    Da gibt es auch noch viel mehr Informationen, Stöbern erlaubt...


    Gruß


    Elektrikus


    Admin war natürlich wieder schneller...

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.

  • So schnell ist man schlauer.. :? Dankeschön für eure Antworten!!

    1 Sekunde ist das 9 192 631 770fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen
    den beiden Hyperfeinstrukturniveus des Grundzustands von Atomen des
    Nuklids 133Cs entsprechenden Strahlung.

  • Die BGI 810-3 ist novelliert und heißt nun
    "Lasten über Personen"
    Bei der dthg ist noch die alte Version verfügbar, bei b-safe gibt es die neue.


    Für ein Sicherungsseil von mindestens 60cm Länge, 3mm Seildurchmesser gilt: Bis 5kg! (Mindestbruchkraft 3830N)


    Selbstverständlich ist auch das Verbindungsglied entsprechend zu betrachten und zu dimensionieren.


    Ein Sicherungsseil von weniger als 60cm Länge ist nicht vorgesehen und entsprechend der anderen Bruchdehnung u.U. nochmals abzulasten.
    (Schutzziel erreichen!!!)


    Beste Grüße
    Stroti

  • Zitat von "stroti"

    Ein Sicherungsseil von weniger als 60cm Länge ist nicht vorgesehen und entsprechend der anderen Bruchdehnung u.U. nochmals abzulasten.


    Wenn man das nachrechnet, dann muss das Safety mindestens dreimal so lang sein wie der maximale Fallweg, und die Belastungsdaten aus der Tabelle nutzen zu können. Also 30 cm Safety und 10 cm Fallweg tut's auch.


    (Und überall dort, wo wir keine ideal starre Lasten haben, ist ein kurzer Fallweg viel hilfreicher als ein langes Safety...)


    Der Rechenweg wäre übrigens im Rigging-Handbuch auf Seite 59/60.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Wobei wir noch definieren müssen, was wir unter einem 60cm-Safety verstehen. Normalerweise ist das eigentlich der Umfang, sprich die gesamte Länge des offenen Safetys.
    Bei der üblichen Anwendung (Zweistrangabsicherung - maximale Nutzlänge also halber Umfang) ist ein 60er Safety sogar relativ kurz, wenn einen Scheinwerfer incl. Klemme an der vorgesehenen Öse mit dem Trussgurt einschlingt, so daß man den Scheinwerfer noch frei schwenken kann...

  • Jetz hätt ich aber doch noch eine Frage.



    Ist irgendwie vorgeschrieben wie Ich das Seil am Gerät befestigen muss??


    Speziel gehts mir da um MH's.


    Und zwar bekomme ich ein 5mm Safe sehr schlecht durch die 2
    am Gerät vorgesehen löcher...


    Darf man das dann auch wie im folgenden Bild lösen??
    ( Des blaue soll ein Schnellverbindungsglied sein.. )



    oder nur so??


    1 Sekunde ist das 9 192 631 770fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen
    den beiden Hyperfeinstrukturniveus des Grundzustands von Atomen des
    Nuklids 133Cs entsprechenden Strahlung.

  • Hallo Mike,


    Grundsätzlich würde ich beide Varianten als möglich einstufen, jedoch unbedingt(!) beachten, dass bei Variante 1 zwar das Seil zweisträngig ist (entsprechende Werte aus der BGI) während Dein Schnellverbinder als einsträngig zu werten ist. Sprich - Mindestbruchkraft des Verbinders muss also das 50-fache des MH-Gewichts sein.


    Viele Grüße doubleq

  • Bei der zweiten Variante wirst du auf Probleme stoßen: Ich habe ein Safety mit Kausche noch nie durch diese 2 Löcher gekriegt (Robe 575AT). Und: wenn das Gerät wirklich fällt, sind die Kanten genau am Seil; auch nicht so schick.
    Variante 1 ist der Standard; mit der von doubleq erwähnten Einschränkung; aber die ist meiner Meinung nach nicht wirklich ein Problem, wenn man die Safetys direkt passend/überdimensioniert kauft.