Zitat von "yamaha4711"
djgolle
Ich könnte nun sagen: typisch DJ geschwafel. Du siehst wohl auch sehr gerne rote Lampen blinken und denkst dir nix dabei, oder?
Klar, vorallem dann, wenn mir derart kompetente Techniker erzählen wollen, wie ich meinen Job zu machen habe!
Zitat von "yamaha4711"
Wenn das Getriebe rausfliegt alldieweil der Fahrer der Meinung war, daß R für Renngang steht, dann darf dieser Fahrer auch dieses Zahlen.
Wie ich schon sagte: wer den Schaden verursacht ist haftbar zu machen!
In der Regel ist es auch eindeutig nachzuweisen. Eine durchgeschmorte Schwingspule oder Brandflecke auf der Weiche kommen nicht von ungefähr.
Schon mal was von "sachgemäßem Gebrauch" gehört? Fahrlässig, grob fahrlässig, Vorsatz! Juristisch ein sehr spannendes Thema!
Achja....möchte gerne wissen, wie Du nachweist, dass die "Brandflecken" vom letzten Einsatz waren und nicht vielleicht doch schon vom vorletzten.
Zitat von "yamaha4711"
Im übrigen: Überlastschutz bedeutet daß vor Überlastung geschützt wird, d.h. daß eine einfach und billig zu ersetzende Schwachstelle eingebaut wird. Und wann spricht diese denn per Definition an? Eben!!! Wenn eine Überlastung vorgelegen hat. Damit wird ja nur schlimmeres verhindert.
Das Teil muß dennoch getauscht werden und das ist eben mit Arbeitszeit verbunden.
So kenn ich das auch noch aus den frühen 80ern! Heute sinds jedoch kleine blinkende Kistchen. :roll:
Wenn ich eine Anlage miete, dann erwarte ich, dass diese bei sachgemäßem Gebrauch, und dazu gehören auch Vollgasfahrten, über den Abend durchhält. Ein kurzes Feedback MUSS eine Anlage, die sich professionell schimpft auch abkönnen! Tut sie dies nicht, so ist nicht die Frage ob ich, als Mieter, den Schaden bezahle, sondern eher, ob ich den gesamten Mietpreis bezahle.
Grüße
Mr. RedLed