Verteiler 32A Out ohne RCD?

  • HKL


    ich halte von ABB nichts mehr, denn ich weiß nicht ob du es mitbekommen hast, aber ABB hat RCD´s produziert die garnicht auslösen in einem Fehlerfall. Gab a riesen rückrufaktion.


    Seit dem verbaue ich nur noch Hager die sind schöner zu montieren und bis jetzt gab es auch noch nie ein Problem, soweit mir bekannt ist.


    vollgendes zum Thema auslösen, du hast recht ein RCD löst nicht bei genau 30mA aus, aber soweit ich informiert bin, kann mich auch irren, muss ein RCD mindestens den halben Nennstrom halten. Also darf ein 30mA RCD nicht unter 15mA auslösen. Die ich verbaue und durchmessen bewegen sich meistens zwischen 20mA und 27mA.


    @ Holti


    zu deinem Einwand Stromverteiler dürfen nur Fachleute errrichten, ich kenne einige Bands oder kleiner Verleihe oder auch DJ´s die sich im nächsten online Shop eine Stromverteiler kaufen meist einen vom Chinesen und ihn dann sehlen ruhig auf ihrer nächsten VA einsetzen auch wenn sie vom Strom keine Ahnung haben und meinen, wenn ein Schukostecker dran ist kann man ja so viele mehrfachsteckdosen hintereinander hängen bis alle stecker eine Steckdoese haben.


    mfg


    Jan

  • Zitat von "Jan Peter Korb"

    ich halte von ABB nichts mehr, denn ich weiß nicht, ob du es mitbekommen hast, aber ABB hat RCD´s produziert die gar nicht auslösen in einem Fehlerfall. Gab eine riesen Rückrufaktion.


    Seit dem verbaue ich nur noch Hager die sind schöner zu montieren und bis jetzt gab es auch noch nie ein Problem, soweit mir bekannt ist.


    Das ist richtig, dass ABB eine fehlerhafte Baureihe zurückgerufen hat, allerdings passiert das bei vielen Firmen. Ich hatte selbst 2 betroffene RCDs aus der Reihe. Der eine hat gar nicht ausgelöst, der andere hat zwar ausgelöst, aber es wurden beide Anstandslos ersetzt. Ich nutze weiterhin ABB. Ich finde es auch sehr ehrlich von einem Unternehmen, einen solchen Produktionsfehler öffentlich bekannt zu geben und damit eine Rufschädigung in Kauf zu nehmen. Aber genau das bestärkt mich auch weiterhin in dem Glauben, dass es wesentlich besser ist, "deutsche" Markenprodukte zu Kaufen als irgendwelchen Chinaimport. Vor einiger Zeit gab es mal Probleme mit fertig vergossenen Kaltgerätekabeln, an denen die Schutzleiter falsch angeschlossen waren, da gab es keinen so öffentlichen Rückruf.... (Mal ganz abgesehen wie es in den Verteilern von Eurolite aussieht, was eigentlich einen Rückruf an sich bedeuten würde!! (Bilder vom SB-1200 sind ja hier im Forum))
    Ob man natürlich Hager, Siemens, ABB, Moeller und CO nimmt ist Geschmackssache.


    Was ist denn an den Hager "schöner zu montieren"??


    Zitat von "Jan Peter Korb"


    Folgendes zum Thema auslösen: Du hast Recht ein RCD löst nicht bei genau 30mA aus, aber soweit ich informiert bin, kann mich auch irren, muss ein RCD mindestens den halben Nennstrom halten. Also darf ein 30mA RCD nicht unter 15mA auslösen. Die ich verbaue und durchmesse bewegen sich meistens zwischen 20mA und 27mA.


    Das mag sein, dennoch stimmt die von Dir gepostete Tatsache nicht, dass wenn alle Geräte in Ordnung sind, kein Regen oder Schwimmbadluft oder entsprechende IP, man "noch so viele" RCDs haben kann und diese nicht auslösen. Viele Geräte produzieren Ströme, welche über den Schutzleiter abgeführt werden. Diese summieren sich sehr schnell auf und bei entsprechender Anzahl von Geräten ist es dann völlig egal ob es nun 20mA oder 30mA sind.




    Zitat von "Jan Peter Korb"

    Zum Thema Selektivität: Wenn du das Problem Selektivität umgehen willst dann musst du im Endverbraucher = letzter RCD einen Normalen RCD einbauen und in den Vorhergehenden Verteilern RCD´s einbauen die Selektiv sind d.h. sie lösen nicht mit aus wenn der Fehlerfall nach dem RCD ist der nicht selektiv ist.


    Das hilft mir aber in meinem Fall leider nicht wirklich weiter, da es meines Wissenstandes keine selektiven RCDs mit 30mA gibt.






    Zitat von "Markus Verza"

    300mA RCD sind als Leitungsschutz für Zuleitungen zu Stromverteilern zulässig. (vgl. VDE 0100 Teil 711) Wenn ich einen Erdschluss gegen eine Truss habe löst dieser mit Sicherheit auch aus.


    Was nützt ein Verteiler mit mehreren RCDs wenn in der Zuleitung ein 30mA 3 Phasen RCD ist.


    Bitte die Beiträge sorgfältig lesen. Ich spreche da von Zuleitungen zu einem 32A Verteiler mit 3 Einzelphasen 30mA RCD. Für diesen Fall und auch Dimmer mit eingebautem RCD benötigen wir in den größeren Verteilern entsprechende Speisepunkte. Durch die nachgelagerten 30mA RCD ist der Personenschutz gewährleistet.
    Neben der direkten Gefährdung durch den Strom muss ich ja auch eine Bewertung der Gefährdung durch Stromausfall machen. Ich kann also nicht gedankenlos Sicherungen hintereinander verbauen.


    Um zu meiner Anfangsfrage zurückzukommen:


    Ich muss aber damit es VDE-konform bleibt mindestens einen 300mA RCD in den Dimmerzuleitungen haben. Ohne geht nicht, auch wenn es nur vom Verteiler im Rack zu den Dimmern im Rack geht, oder kann man in diesem Fall das Rack als „ein Gerät“ bezeichen?


    Gruß Matthias

  • Hallo,
    jan peter korb
    ja, diese Rückrufaktion ist auch mir bekannt.
    Du musst Sie ja auch nicht verwenden. Ich habe den Link oben eingestellt wegen der technischen Infos.
    Ich weiß nur, das die Schaltgeräte in Deutschland hergestellt werden auf technisch hohem Niveau mit eigener Werkzeugmacherei.


    Matthias
    ich würde es vielleicht mal damit versuchen:


    http://www.bender-de.com/wocms.php?siteID=111&lngID=1


    Aber bitte auch unbedingt den TÜV, BG, etc mit dazu ins Boot nehmen.


    Ich denke Markus meint sowas.


    Grüsse


    Holger

  • Gehen wir doch mal ein paar Meter neben die Bühne auf die nächste Baustelle.
    Dort liegen oftmals bis zu 100Meter H07RNF im Schlamm, in Pfützen, am Baugerüst, unter Stahlarmierungsmatten, zwischen Baustützen, usw...
    bis zum Baustromkasten, wo endlich die erste Fehlerstromschutzeinrichtung
    zu sehen ist.
    Wenn das EVU dieses Kabel anklemmt, kennen die keinen FI und das ist, obwohl es sich um fliegende Bauten handelt, völlig legitim.


    Auf jeder Kirmes, jedem Volksfest das Gleiche Thema. RCD´s mit 30mA gibts erst ab 16A.


    So mein Wissen von vor 10Jahren. Aber ich denke, daran hat sich nicht viel geändert.


    Schöne Grüße

    AUFFALLEN UM JEDEN PREIS: MIT RAL9004 !

  • Doch, da war schon vor 10 Jahren eine VDE-Vorschrift, die an neu in Verkehr gebrachten Baustromverteilern und Speisepunkten ähnlicher Bauart einen Fehlerstromschutzschalter mit 0,03A Auslösestrom über alle Abgänge <= 32A forderte.


    So habe ich das jedenfalls 1993 oder 1994 in der Berufsschule gelernt... :D


    Natürlich steht es jedermann frei, vom Regelwerk des VDE abzuweichen, jedoch muss man sich im Klaren sein, dass man im "Fall der Fälle" nachweisen können muss, das der "Fall" nicht auf diese Abweichung zurückzuführen ist bzw. auch nicht anders ausgegangen wäre, hätte man sich an die Regeln des VDE gehalten.


    Was Deine weitergehenden Ausführungen betrifft:
    eine Gummischlauchleitung vom TYP H07RN-F gilt per se als schutzisoliert. Zwischen Übergabepunkt und erstem nicht schutzisolierten Betriebsmittel muss ein Fehlerstromschutzschalter installiert sein. Sinnigerweise wird dieser Fehlerstromschutz am Ende der schutzisolierten Strecke angeordnet, alleine der Laufwege wegen.
    Gegen mehr als einen Doppelfehler muss man sich nicht schützen, wäre auch kaum möglich.


    Und nur weil es andere "falsch" machen, ist es noch lange nicht VDE-regelkonform...


    Der letzte, der an der Anlage gearbeitet hat, wird im "Fall der Fälle" zur Haftung herangezogen (straf- und ggf. auch zivilrechtlich) und soooo furchtbar gemütlich sind deutsche Gefängnisse nun auch nicht...
    Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...


    Besser man weiss also was man tut oder lässt die Finger davon!


    Denn es kommt hauptsächlich nicht darauf an, daß die Anlage funktioniert, sondern daß sie auch dann noch sicher ist, wenn dort einmal ein Fehler auftritt!


    Mit einem einfachen "Anklemmen, so daß es geht", ist es also bei Weitem nicht getan. Daß ein angeschlossenes Betriebsmittel funktioniert, ist fast nebensächlich. Entscheidend ist, daß die Anlage auch dann noch sicher ist, falls an dem Teil mal ein Fehler auftritt. Dies muß man sicherstellen und nachweisen!!!


    Dazu bedarf es nicht nur profunder Fachkenntnisse (aktuelles VDE-Regelwerk), sondern auch spezieller Meß- und Prüfgeräte, welche man auch bedienen können muss (nein, ein "Duspol" reicht nicht...)!


    Arbeiten an Elektroanlagen, insbesondere unter widrigen Umständen, sind alles andere als trivial.


    Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...


    Gruß aus Nürnberg,


    Buzz

  • EDIT Mod. Polemik entfernt.


    Sind C-Automaten im "Baustromverteiler zulässig?!?


    1000Dank für Info


    MOD: So sieht das ganze schon viel besser und freundlicher aus.

    AUFFALLEN UM JEDEN PREIS: MIT RAL9004 !

  • Zitat von &quot;Markus Verza&quot;

    @ Jan
    300mA RCD sind als Leitungschutz für Zuleitungen zu Stromverteilern zulässig. (vgl. VDE 0100 TEil 711)


    Nope, Leitungsschutz durch Sicherungen.


    Lutz

  • zum C Automat :
    Personenschutz läuft über FI/RCD
    und deine Leitung kann den minimal kurzzeitigen Überstrom auch ab, sonst gäbs ja keine trägen LS_Automaten.


    In vielen Verteilern werden ja DIAZED/NEOZED verwendet , diese sind auch träger wie ein B-LS


    also kein grund zur sorge.




    zum baustromverteiler :
    laut vorschrift müssen auch alte auf 30mA umgerüstet werden.


    zu hager fi/rcd :
    lösen teilweise auch schon unter 15mA aus. wobei standart/d zwischen 20 und 25 ist.
    wobei die aber auch meine favoriten sind.


    zu abb fi/rcd :
    da sieht man mal , das in der praxis (und gar beim hersteller) fast niemand ne messung durchführt , sonst wären die dinger schon viel früher zurückgerufen worden.
    aber hut ab dass abb die handwerkerrechnung übernimmt.


    Jan :
    wenn man schon misst , sollte man aber auch die grenzwerte von t/I vom rcd wissen.



    und 32A und FI :
    Baustromverteiler auf jeden Fall 30mA
    Bühnenverteiler , muss jeder selber wissen was er braucht , solang das ende mit 30mA abgesichert ist.


    wenns dumm läuft kanns einem auch mit 30mA umlassen.



    und falls noch jemand am häusle bauen ist , schaut drauf das euer elektriker für ALLE Stromkreise die ihr ohne weiteres "manipulieren" könnt ein FI/RCD drin ist.
    neuster furz der VDE

  • Zitat von &quot;EventService&quot;


    zu abb fi/rcd :
    da sieht man mal , das in der praxis (und gar beim hersteller) fast niemand ne messung durchführt , sonst wären die dinger schon viel früher zurückgerufen worden.
    aber hut ab dass abb die handwerkerrechnung übernimmt.


    hallo diese pauschalaussage ist nicht richtig ich habe mehrere von den besagten FI/RCD verbaut und diese waren im Anbau samt Messung im Bereich der defenitiv in Ordnung war. Z.T. traten aber defekte auf. DIE FI/RCD waren aber nicht im Auslieferungszustand defekt.



    Konsequenz allerdings für uns eine der Wohnungsbaugesellschaften wünscht kein abb material mehr.


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

  • Zitat von &quot;elo22&quot;

    Das ist kein Leitungsschutz.


    Lutz


    Die VDE 0100 Teil 711 fordert ab Speisepunkt einen RCD mit 300mA.
    Dieser dient nur zum Absichern von Schäden an der Zuleitung des folgenden Verteilers. Der Begriff Leitungsschutz ist hier ggf. etwas irreführend.
    Ich habe diesem nur verwendet um den Unterschied der 2 RCDs deutlich zu machen.