Wer hat eine QSA gekauft, und wer bekam eine Rechnung?

  • Wie die Überschrift schon sagt interessiert mich das.


    Wer hat so ein Gerät gekauft, und wer hat eine Rechnung ohne Aufforderung erhalten?
    Meine bei eBay ersteigerte Endstufe kam ja vollkommen ohne Rechnung. Demnach kann ich die Mehrwertsteuer nicht ausweisen.
    Dennoch schreibt mein Steuerberater das Gerät auf 5 Jahre ab, dazu genügt der Ausdruck der eBay Transaktionsdaten.


    Wie funktioniert das für den Verkäufer? Mein Kaufbeleg mit Name, Adresse und Bankdaten des Verkäufers würden dem Finanzamt im Falle einer Betriebsprüfung ja bekannt sein - wie verbucht so ein eBay Händler die verkauften Geräte?
    Vielleicht haben Volker und STB ein paar Erklärungen dazu?
    Stefan

  • Dein StB braucht nur einen Beleg über den Betrag. Die nicht ausgewiesene USt ist ihm in diesem Fall egal, nur das Du Dir eben keine Vorsteuer ziehen kannst, teurer Spass.


    Oder war das USt freier EU-Warenverkehr? :wink:
    Dann hätte er aber eine UST Ident Nr. schicken müssen.. :D


    Was der Verkäufer da macht, sollte Dir eigendlich wurscht sein.
    Wenn es tatsächlich mal eine Kontrollmeldung bei einer BP gibt, ist er wahrscheinlich längst über alle Berge, nachdem er den LKW Fahrer für das Abstellen des Fahrzeugs mit offenen Türen ausgezahlt hat. :wink:


    IMHO bucht der gar nix - käsch in de täsch

  • Mir geht es darum zu wissen, wieviele Geräte ohne Rechnung verkauft wurden?
    Was der Verkäufer mit seinem Einnahmen macht ist mir offiziell egal, verstehe nur nicht die blauäugigkeit!
    Stefan

  • Zitat von "rockline"


    Mir geht es darum zu wissen, wieviele Geräte ohne Rechnung verkauft wurden?


    Da müsstest wohl schon den Lieferanten befragen...
    Ich bezweifle allerdings, das der in dieser Richtung Auskunft erteilt. :D

  • Der Internethändler ist dumm, vor allem wenn er an richtige Firmen (wie Rockline) verkauft. Kontrollmatrial wird bei Betriebsprüfungen grundsätzlich von "merkwürdigen (Ab-)Rechnungen" gefertigt...


    Lustig sind immer die Leute bei Ebay, die "Privatverkauf" schreiben und wenn man ne Rechnung will kostet es 19% mehr, lassen sich aber egal welche Lösung man wählt den Versteigerungsbetrag überweisen...


    rockline: je nach Höhe der Summe und Formulierung des Ebayangebotes könnte man überlegen die Rechnung einzuklagen.
    Dein Steuerberater schreibt das Teil natürlich ab, warum auch nicht. Anschaffungskosten sind ja zweifelsfrei dokumentiert (Auktion, Überweisung), sie sind nur eben 19% höher als von Dir eingeplant.
    Wenn es sich dem Autreten nach im einen Händler handelt würde ich ihm das Teil innerhalb der gesetztlichen Fristen zurückschicken.

  • Zitat von "Volker"

    Wenn es sich dem Auftreten nach um einen Händler handelt, würde ich ihm das Teil innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückschicken.


    Davon würde ich dann aufgrund der zwielichtigen Vorgeschichte abraten. Es sei denn, er bekommt zuerst sein Geld zurück, womit aber wohl eher nicht zu rechnen ist.
    Sonst hat er weder Rechnung noch die Ware
    (Nebenbei wurde darin ja schon fleissig getestet, herumgeschraubt und repariert: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=62680&start=93)

  • Beim Thema Privatverkauf scheint es noch reichlich Wissenslücken zu geben.


    Aufmerksam wurde ich als vor ca. 1,5 Jahren folgender Fall durch die Presse ging: Eine Studentin mit einer Vorliebe für ein bestimmtes Modelabel mistete Ihren Schrank aus und stellte gleichzeitig 8 bis 10 verschiedene und getragene :!: Kleidungssücke bei ebay ein. Das Modelabel verkauft jedoch aber nur über eigene Geschäfte und auch nicht in Deutschland. Die Firma klagte gegen die Frau und bekam recht.


    Es gibt mittlerweile eine Ganze Reihe ähnlicher Urteile. Ab einer gewissen Anzahl von Versteigerungen ist man automatisch Gewerbsmäßiger Händler, ab 6 gleichen Artikeln oder als "Powerseller" sowieso.


    Für einen jungen aufstrebenden Finanzbeamten, der noch was werden will wäre der QSA "Privatverkäufer" ein gefundenes Fressen :wink:


    Gruß Wolf

  • Zitat von "Volker"


    Anschaffungskosten sind ja zweifelsfrei dokumentiert (Auktion, Überweisung), sie sind nur eben 19% höher als von Dir eingeplant.


    Das seh' ich anders...
    Der StB wird nur den dokumentierten Betrag verbuchen.
    >> Keine Buchung ohne Beleg.


    Warum sollte er einen 19% höheren Betrag ansetzen?


    Setzt man den fehlenden, bzw. nicht belegbaren Vorsteuerabzug an, rechnet sich das auf 16%.

  • So meinte der Volker das auch nicht. Aber ich denke, Du meinst ja auch dasselbe... :)


    Zitat von "Mechwerkandi"

    Der StB wird nur den dokumentierten Betrag verbuchen. Keine Buchung ohne Beleg.


    Es gibt ja einen Beleg: einmal der Kontoauszug mit entsprechen belegtem Empfänger und dann natürlich entsprechende Audrucke über die Versteigerung.
    Dass diese Art von "Belege" natürlich nicht den Anforderungen gem. §14 UStG entsprechen ist ja klar. Dennoch kann man diesen Betrag ganz normal gewinnmindernd verbuchen.
    Lediglich der Vorsteuerabzug fällt weg.


    Zitat von "Mechwerkandi"

    Warum sollte er einen 19% höheren Betrag ansetzen?


    Der Volker schrieb ja auch nur "...sie sind nur eben 19% höher als von Dir eingeplant."
    Gewinnmindernd eingeplant bei Gewerbetreibenden ist üblicherweise immer der Nettobetrag. Kauft man bei anderen Gewerbetreibenden ein, die wg. dem Wettbewerbsrecht nur brutto verkaufen dürfen, dann rechnet sich jeder automatisch im Geiste den Nettobetrag heraus, um zu vergleichen.
    Da aber die o.g. Belegen nicht den Rechnungsanforderungen nach dem UStG entsprechen, kann in diesem Fall keine Vorsteuer abgezogen werden und der "geistige Abzug der USt." fällt flach...


    Zitat von "Mechwerkandi"

    Setzt man den fehlenden, bzw. nicht belegbaren Vorsteuerabzug an, rechnet sich das auf 16%.


    Wir haben übrigens inzwischen einen MWSt.-Satz von 19% :)
    Keine Angst, ich weiß Du meinst:
    Der Nettobetrag ist vom Bruttobetrag um ca. 16% geringer -
    Aber so ganz allein sieht das erstmal komisch aus...

  • Danke für die Informationen.
    Es ist tatsächlich so, dass mein Steuerberater das Gerät aufgrund der Kontobewegung, eBay Verkaufsbelege etc. problemlos abschreiben kann.


    Klar ist es schade um die 19% - aber das ist auch kein großes Thema.


    Mich hätte weiterführend noch interessiert, wieviele Leute hier aus dem Forum so eine QSA bekommen haben? Daraus resultierend hätte man mal einen Eindruck, ob das ständig so wie bei mir und imyourdj geht.


    Mich stört es ja nicht, daher brauche ich persönlich nicht grade die Rechnung. Ich bin halt nur neugierig zu wissen, wie der Online Service Weber das so abwickelt?
    Stefan

  • ich habe meins persönlich abgeholt,er wollte gar kein rechnung schreiben. nach dem ich festgestellt hatte dass die d-800 nicht die endstufe sein kann mit den angegebenen daten bestand ich drauf das er mir eins schreibt,aber es war alles anderes als rechnung.er hat die seite von ebay gedruckt und da drauf mit der hand drauf geschrieben dass er das geld bekommen hat und die endstufe trotz andere bezeichnung baugleich mit dem im ebay ist.
    natürlich ohne mwst.


    es war doch irgend wo gerede von rund 150 stück oder?könnte sogar hier im forum gewesen sein.