Nachdem von einigen Teilnehmern des Forums das Warnungen-Brett dazu verwendet wurde, sich ein gerichtliches Mahnverfahren zu ersparen, sollen in diesem Punkt nun die Regeln verschärft werden. Bislang galt ja die 4-Wochen-Regel bezüglich unterbliebener Leistung/Gegenleistung.
Ich mache mal einen Vorschlag und bitte um Meinungen dazu:
Ergänzung der Regeln für das Warnungen-Brett
Für den fühesten zulässigen Termin bezüglich des Einstellens einer Warnung gelten die folgenden Regeln:
a) Bei nicht bezahlten Rechnungen ab der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dieser Umstand muss mit Datum in der Warnung vermerkt werden. (Formulierungsbeispiel "Antrag für gerichtlichenr Mahnbescheid ging gestern zur Post".)
b) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung nicht (!) besteht: 3 Wochen nach vereinbarter Rückgabe und mindestens 2 Aufforderungen zur Rückgabe.
c) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung besteht (gefälschter oder gestohlener Ausweis, o.ä. Sofort
d) Lieferverzug bei Waren, die per Vorkasse bezahlt wurde (beispielsweise nach einer eBay-Auktion): 3 Wochen nach dem vom Verkäufer zugesagten Liefertermin, jedoch mindestens 3 Wochen nach Zahlungseingang beim Lieferanten, und mindestens 2 Aufforderungen zur Lieferung.
Meinungen, Anregungen, Kommentare?