Autovermietung Digitaler Tachograph

  • Zitat von "j:hein"

    Für mich klingt das aber (vor allem im Bereich Veranstaltungstechnik, sprich kein Güterverkehr)



    Ich hatte immer gedacht, Werksverkehr geht nur mit eigenem, also festangestelltem Personal, alles weitere ist gew. Güterkraftverkehr? Unabhängig, ob jetzt Veranstaltungstechnik, Gemüsegärtner oder Schreiner???

  • @ all: Werkverkehr ab 3,5t zGG, dort Pflicht zu eigenem (angestelltem) Personal. Trotzdem ist "fahren" im Auftrag eines dritten als Einzelunternehmer scheinselbständig!


    @ j:hein: Ja, JEDER, der ein "Fahrzeug zur Güterbeförderung" bewegt muss sich diesen Regeln unterwerfen und 24/7 nachweisen, was er nicht nur letzten Sommer getan hat! Leider ist unsere Branche der Meinung, dass sich alles um uns herum drehen muss. Das ist falsch. Diese Regeln wurden geschaffen, um andere Verkehrsteilnehmer vor übermüdeten Fahrern zu schützen. Im Zweifel ist mir egal, wer jemanden platt fährt. Und Ja, dieses Blatt muss tatsächlich jeder mitführen.


    Das Recht wird auch durchgesetzt. In der letzten Zeit bekam ich wieder mehrere Anrufe und Mails, in denen sich erkundigt wurde, nachdem es eine Kontrolle gab. Da war alles dabei. Die Krönung war der Messebauer, der seinen eigenen Sattel von einem Subunternehmer fahren liess, der wiederum einen freien draufsetzte. Ende vom Lied: Anzeige wegen unerlaubtem Güterkraftverkehr. Das kann bis zu 25.000€ kosten! Vor die Autovermietung stellen, ist finanziell langweilig für die Behörden. Die stehen lieber vor Güterverteilzentren oder auf der BAB und machen dann regelmäßige Betriebskontrollen. DAS wird teuer!

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