Zitat von "j:hein"Für mich klingt das aber (vor allem im Bereich Veranstaltungstechnik, sprich kein Güterverkehr)
Ich hatte immer gedacht, Werksverkehr geht nur mit eigenem, also festangestelltem Personal, alles weitere ist gew. Güterkraftverkehr? Unabhängig, ob jetzt Veranstaltungstechnik, Gemüsegärtner oder Schreiner???