Servus,
vorweg: ich bin weder Anwalt, noch Steuerberater, die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich persönliche Erfahrungen.
Für die Bewertung einer Gewerbetätigkeit ist die GEWINNERZIEHLUNGSABSICHT ausschlaggebend. Nicht der Umsatz. Auch bei 50k Umsatz pro Jahr handelt es sich in den Augen des Finanzamtes um Liebhaberei, wenn kein Gewinn erzielt wird.
Mein Tip: vergiss das mit dem Gewerbe und dem ganzen Papierkrieg. Für 2k5€ Umsatz ist das echt nicht Notwendig.
Mach Dir einen Ordner, in dem Du alle Belege sammelst. Einnahmen und Ausgaben. Und wenn Du es ordentlich machst, führst Du noch eine Tabelle mit, in der Du mal schaust, wie viel denn übrig bleibst wenn Du Deine Kosten und Investitionen mal alle mitrechnest. Deine Rechnungen/Quittungen bekommen keine ausgewiesene Umsatzsteuer unter Verweis auf §xyz, und alles ist gut.
Wenn Dich irgendwann mal jemand anschwärzen will, kannst Du sauber belegen, das Du eigentlich kein Geld damit verdient hast und das auch niemals vorhattest, und die Nummer ist durch.
my 2 cents,
Reinald