welche Rechtsform für mein Gewerbe?

  • Ich möchte ein Gewerbe anmelden, weiß aber nciht welche Rechtsform ich wählen soll.
    Ich habe folgendes vor:


    - DJ Tätigkeiten,
    - Events organisieren und veranstalten,
    - gebrauchte Veranstaltungstechnik verkaufen,
    - selbst gebaute "Beleuchtungen" verkaufen,
    - evtl. Technik importieren und verkaufen.


    Kann man das alles unter einen Hut bekommen?

  • Das kommt wie immer darauf an...


    Das einfachste wäre auf alle Fälle Einzelunternehmer, bzw. bei deinem Handelsvorhaben mit Eintragung in HR, dann Einzelkaufmann.
    Die Risiken die du damit eingehst, sollten aber auch klar sein. Ansonsten kannst du auch viele andere Rechtsformen wählen, kommt ganz darauf an, was du vorhast.


    Rechtsformentscheidung ist nicht umsonst ein wichtiges Thema in der Betriebswirtschaftslehre.



    Mal hier lesen und im Zweifel eine Beratung mitmachen:


    http://www.fuer-gruender.de

  • Die Rechtsform hat wenig zu tun mit den angestrebten Tätigkeiten.


    Das tangiert dann die Eintragungen beim Gewerbeamt wie DJ Service, Vermietung & Verkauf von Eventtechnik, Import & Großhandel, Einzelhandel.


    Einzelfa. - dann haftest Du mit dem Privatvermögen.


    Import mit UST_ID, (VAT ID, also value added tax number) DE xxx xxx xxx, dann also kein Kleingewerbe nach § 19 USTG.


    Für Haftungsbeschränkungen gibt es ähnlich zur Ltd, die man auch in GB mit Hilfe dt. Helfer gründen konnte, neuerdings eine UG (Unternehmergesellschaft) mit 1€ Stammkapital (oder mehr natürlich), so muß man aber auch die G&V sowie Bilanz veröffentlichen


    "e. K" ist dann wiederum eingetragener Kaufmann, sonst Existenzgründerseminar bei IHK etc oder Steuerberater; UG & eK dann mit Eintragungen im Handelsregister, bei GmbH natürlich auch


    Aber dazu hat Samuel ja schon geschrieben

  • Die Rechtsform ist eine individuelle Entscheidung die von dir selbst abhängt.
    Da kann dir hier keiner eine Antwort geben.


    Wir kennen weder dein Vorhaben noch deine Finanzinteressen im Detail.
    Dafür gibt es Gründerseminare, Wirtschafts- und Steuerberater.


    Wenn du importierst, bzw. "Selbstgebaute Leuchten" in Verkehr bringst, also Hersteller bist, gibt es derart viele Vorschriften und Richtlinien das eine Einzelunternehmung quasi flach fällt.
    Dort haftest du im vollen Umfang mit deinem Privatvermögen. Oder ist das groß genug Schäden zu finanzieren?


    Gibt es Gesellschafter, Teilhaber? Willst du steuern ausweisen? Ist dir das Image der Rechtform wichtig? Hast du das Kapital den Namen "GmbH" zu finanzieren? Oder lieber eine Mini GmbH?


    Ganz ehrlich,
    wenn du nur zwei Bässe und ein DJ-Pult hast, geh und melde eine Einzelunternehmung an.
    Wenn dein Kumpel mitmachen will mach eine gbr raus.


    Wenn du20 Bässe in einer 500m² Halle hast, nimm die GmbH, macht sich wirklich gut.
    Und wenn kein Kapital da ist nimmste eine englische Limited oder die Deutsche Antwort, Mini GmbH. :grin:

  • erstmal danke für die Antworten.


    Das ganze soll vorerst nur neben dem Studium laufen.
    Für eine GmbH fehlt mir das Kapital.
    Die Mini GmbH kannte ich bisher gar nicht.
    Denke mal ich werde ein Seminar besuchen.

  • Hey,
    warum so kompliziert? Fang als Kleinunternehmer an mit max. umsatzgrenze von 17,500 euro und dann siehste ja wo das ganze hin führt. Kommst du über die Grenze ists halt auch kein drama, musste halt steuern ans Finanzamt abdrücken. Da brauchste kein teures seminar, frag nen Steuerberater der wird dir da schon weiterhelfen können.


    MFG
    Florian


    P.s.: Trag aber bei gewerbeanmeldung bloß alles ein was du auch machst oder auch demnächst machen willst. lieber zuviel drin als zu wenig.

  • Kann ich die Kleinunternehmerregelung ohne MwSt auch nutzen wenn ich Sachen verkaufen möchte?


    Evtl ist es auch schlau wenn ich zwei Gewerbe anmelde?
    Eines für DJ Tätigkeiten ohne MwSt und eines für den Verkauf mit Mwst.


    Ich habe rausgefunden dass es bei uns an der Uni auch kostenlose Seminare für Studenten gibt :)

  • Du kannst auch als Kleinunternehmer "Sachen verkaufen".
    Massgeblich dafuer ist die Umsatzgrenze von derzeit 17500€,
    womit Du diesen Umsatz machst ist unerheblich.


    Wichtig ist, dass Du in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer
    ausweist und entsprechend darauf hinweist
    ("Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer gemaess §19 UStG")


    Ausserdem kann ich nur empfehlen, sich mit solchen Anliegen
    an die zustaendige IHK zu wenden. Unsere hat sich vor 3 Jahren
    (allerdings in einer anderen Branche) tierisch ueber "Jungunternehmer" gefreut ;)


    IANAL, sicherheitshalber distanziere ich mich hiermit schonmal von allem, was ich
    geschrieben habe :|

  • Zitat von "Christian Meier"

    Die Mini GmbH kannte ich bisher gar nicht.
    Denke mal ich werde ein Seminar besuchen.


    Meinst du UG (haftungsbeschränkt)? Wurde uns immer empfohlen für kleine VTler :)