Zitat von "rockline"
Wer darf überhaupt elektrische Geräte bei öffentlichen Veranstaltungen in Betrieb nehmen?
Also Stecker in die Steckdose stecken?
Meines Wissens gibts hier keine Beschränkung für den Bereich Veranstaltungen. Und wenn der Bauer seine Dreschmaschine einstecken darf und die Hausfrau ihren Föhn, warum darf der Bubi von der Garagenfirma nicht seinen Verstärker und sein Mischpult anschliessen? Solange er nicht an den Geräten rumbastelt....
Zitat von "rockline"Darf ein gelernter Bäcker eine Firma für Veranstaltungstechnik eröffnen (ja das darf er), und dann entsprechende Aufbauten in der Öffentlichkeit in Betrieb nehmen?
Kommt auf die Aufbauten drauf an. Im Bereich der fliegenden Bauten fangen die Gesetze an, davor sind das ja alles "nur" Verordnungen. Wer Verordnungen missachtet kann nicht belangt werden, nur wenn etwas passiert, ist er halt der Schuldige. Aber dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Der Krug geht also solange zum Brunnen, bis er bricht....
Aber egal ob Bäcker oder Fachkraft - mir persönlich gehts hier nicht um Titel, sondern um die Ausführung des Handwerks. Inzwischen wird auch viel Murks von Fachkräften gemacht.
Wie gesagt, nur stetige Kontrollen helfen gegen Schwarzfahrer in Bus und Bahn.
Wer aber den Schwarzfahrern nur sagt, daß er im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz hat und sonst nichts unternimmt, der braucht sich über die Menge der Schwarzfahrer dann nicht wundern....