Hallo,
suche für den 14.03.09 noch 2-3 Stagehands aus Raum Aachen-Heinsberg zum Aufbau von VA-Technik.
Alles andere klären wir dann per PN oder Telefon.
Grüße Bernd
0177/8951441
Hallo,
suche für den 14.03.09 noch 2-3 Stagehands aus Raum Aachen-Heinsberg zum Aufbau von VA-Technik.
Alles andere klären wir dann per PN oder Telefon.
Grüße Bernd
0177/8951441
Zitat von "bernd gansweid"suche für den 14.03.09 noch 2-3 Stagehands aus Raum Aachen-Heinsberg zum Aufbau von VA-Technik.
Gerne auch mit Gewerbeschein. (Muss aber nicht).
Schwarzarbeiter? Bar auf die Kralle? Oder wirst Du die Kollegen kurzfristig anstellen? Was soll denn so eine Ansage bitteschön?
besser so?
ich denke jeder weiß was gemeint war ...
Schwarzarbeiter? Bar auf die Kralle? Oder wirst Du die Kollegen kurzfristig anstellen? Was soll denn so eine Ansage bitteschön?
ist doch immer noch die sache der leute ob sie sich auf welchen deal einlassen, was soll denn gleich dieser aggressive tonfall
Weil Schwarzarbeit allen anderen die brav zahlen schaden und die Preise kaput macht, und mit Dumping haben wir ja bereits genug Probleme
kurz am Rande:
Man braucht keinen Gewerbeschein um freiberuflich zu arbeiten!
Ich denke das meinte der Kollege.
hat auch niemand behauptet und mein Posting bezog sich auch nur auf joe seip und falcogn
Zitat von "Midas"man braucht keinen Gewerbeschein um freiberuflich zu arbeiten!
...
Und wieder wird selbständiger Einzelunternehmer mit dem Freiberufler nach §18 EStG verwechselt!
Aus Wiki:
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG)"
Der selbständige Stagehand ist Einzelunternehmer und erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese ist eine gewerbliche Tätigkeit und um das ausüben zu können, muss man ein Gewerbe anmelden. Punkt. Mir wäre es lieb, wenn entweder der Begriff "Freelancer" benutzt wird oder eben "selbständiger". Beides vermischen führt in die Irre.
Diese Diskussion wird übrigens in regelmäßigen Abständen in allen Foren geführt.
Kopfschütttelnd,
Falco
schwarzarbeit finde ich auch nicht prickelnd, allerdings wer dann meint das trotzdem zu machen, der ist dann quasi selber schuld.
gruß
joe
Habt Ihr eig nix besseres zu tun??? vielleicht ein paar Jobs die Ihr auszuführen habt oder sowas???
Ich dachte immer dass hier sei ein Forum wo man u.a. auch Hilfe/Helfer suchen kann.
Aber anscheinend glauben hier einige das Forum sei nur um über irgendwelche Dinge zu diskutieren die hier nicht wirklich hingehören.
Also gibt es noch Stagehands die am 14.03.09 Zeit und Lust haben auf nen Job?
Wie oben schon geschrieben wird dann alles andere per Telefon, PN oder eMail geklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Gansweid
0177/8951441
bernd_audio@yahoo.de
@ falcocgn
Dann hätte ich doch glatt eine Frage:
Was ist das dann wenn ein freiberuflicher Tontechniker laut §18 EStG als Stagehand gebucht wird?
Lässt sich ein Apoteker als Stagehand buchen ?
Zitat von "leopold hollerith"Lässt sich ein Apoteker als Stagehand buchen ?
kommt drauf an wie sich die Finanzkriese entwickelt
Der Vollständigkeit halber hier der genannte §18 des Einkommenssteuergesetz.
Absatz 1:
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe *. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
* Tontechniker zählt entweder als kreativer Beruf, oder sofern Diplom vorhanden als Ingenieur
Sollte dieser Tontechniker sich dann seine Dienste als Stagehand, also nur als Helfer ohne kreativen oder leitenden Einfluss auf das Projekt, wäre das nicht ok.
Aber wo kein Kläger da kein Richter/Gewerbeaufsicht.
Sorry fürs ausschweifen aber ich konnte das nicht kommentarlos stehen lassen.
Welch Unterirdische Diskussion Ihr hier Führt...
Und mein Statement BtT:
1. Hier in so einem Öffentlichen Forum so eine Anfrage (Ohne GWS) zu stellen ist mehr als Unterirdisch.
2. Falco hat wie immer Recht!
3. Schweift das hier gerade zu Kindergartennivo aus.
4. Jetzt hört mal bitte auf euch die Köppe zu zerhauen!
Herzlichst
euer Chris