Traversen und Industriekran?

  • Mal vorausgesetzt, ich habe Deine Frage korrekt interpretiert, sehe ich hier einen klassischen Fall für die BGV C-1. Detaillfragen klären sich noch in einigen anderen technischen Standarts. Wenn Du also alle weiteren Anschlagmittel & Sicherungsseile ausreichend dimensioniert und montiert hast, mußt Du nur ein Steelflex für die Montage am Kranhaken verwenden oder zu der Textilrundschlinge noch ein Safety aus Stahlseil dazuhängen. Die konkrete Dimensionierung kannst du Dir ja vielleicht selbst in den entsprechenden Standarts erarbeiten (SP 25.1/2/4 (BGI 810-3))?
    Glück Auf!
    ralf

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

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  • So einfach ist das normalerweise nicht. Der Kran ist als Industriekran normalerweise nicht für den Transport von Lasten über Personen zugelassen.


    Man sollte in dem Fall also versuchen, einen Sicherungspunkt an der Krantraverse anzubringen und die Traverse dann dort zu sichern.

    ... alles alberne

  • so in etwa habe ich das auch gedacht.
    zB noch ein stahlseil um den Kranträger sowie die traverse schmeißen?

  • Zitat von "joachim pleier"


    zB noch ein stahlseil um den Kranträger sowie die traverse schmeißen?


    Ja. Nur nennt man das handelsüblicherweise "Einen Sicherungspunkt an der Krantraverse setzen".

    ... alles alberne

  • optimal, hab da nämlich so nen experten der die möglichkeit total verdrängt *g*


    Stoll Ali (16:17:02 13/05/2009)
    du musst den kran sichern dmait er auf KEINENFALL schnur/kette gibt!! wie willste das machen? aufschruaben und nen shcraubenzieher reinstecken=? nei ndu kannst es nicht achen daher unzulässig !!!! mach eine VA mit 800 personen und häng was an nem kran auf die fete wirdf direkt dicht gemacht... de rutnerschied ist ich habe es schon erlebt und spreche aus erfahrung du eierst auf deinen geburtstagen rum und spielst dich hier auf! ende der disskussion häng du deine scheisse am kran auf ich mache es nicht weil ich es nicht genemigt bekomme

  • Hallo Joachim,


    Ich gehe mal davon aus das du keine Motoren oder Handkettenzüge besitzt? :)


    Zu Dem Safty welches man setzen könnte gibt es ja noch eine weitere Möglichkeit B:


    Du nutzt die Industriezüge (Kran) in der Halle um deine Traverse überhaupt ersteinmal hoch zu bekommen, natürlich vorrausgesetzt das ganze wird nach D8 verfahren, sprich dadrunter hält sich im Fahrtmoment und bis das ding Safe ist NIEMAND auf.


    Statt nen Safty welches ich sowieso durch Nivelierung der Traverse mit dem Kran auf einen Fallweg von Null reduzieren würde könntest du auch einfach ein Riggingpunkt (zb. Basket) an der Kranbahn bzw. im Grid (Stahlträgerkonstruktion der Halle) anschlagen und da dann deine Traversen dran hängen, das geht dann sogar nach BGV C1, wenn man die entsprechenden Punkte wie Dimensionierung beachtet...


    Man kann sich auch einfach nen Rigger buchen der das dann macht :)


    Und mal an denn Mailschreiber und alle anderen Paragraphenschieber:


    Was wollt Ihr in Zeiten der Deregulierung eigentlich??? Sollange das Später sicher ist, ist doch alles IO, jeder von uns hat auch schon einmal irgendetwas (im Rigging) gemacht was nicht ganz der vorschrift entsprochen hat, und wenn es nur war das man auf einer Traverse sass und mal beide Firehooks vom Falldämpfer ausgehakt hat weil der Y verdreht war....


    Und letztlich muss ehe irgendjemand dafür haften, und dieser Jemand (Ob es nun ein meister ist der vor ort ist, oder ein ausgebildetet rigger, völlig egal) der jenige haftet wenn etwas passiert.


    Ich bin sicher nicht der jenige der sagt ihr könnt ja alle eure traversen mit Hanfseil aufhängen, und es gibt durchaus Traversenabhängungen auf bestimmten messen wo ich mir am liebsen nen helm anziehen würde, aber alles schwarz zu malen ist auch uncool, vorallem weil hier oft mit Halbwissen rumgeworfen wird.


    Mal ganz ehrlich, wer steigt durch jede vorschrift durch, klar im groben fast jeder der mit unserem bereich zu tun hat (ausgebildetet rigger sollte sie alle kennen), aber man kann dann die vorschriften auch soweit treiben das man irgendwann auf der molekularen ebene der Anschlagmittel angekommen ist.


    Sicherheit ist schon okay, stehe ich auch drauf, aber nehmen wir mal die D8 dann ist das was Joachim hier vor hat durchaus legitim, vorrausgesetzt die traglasten (Hublasten kran) stimmen und eine fallsicherung erfolgt mit dem Fallweg von Null.




    Grüße,
    Chris

  • Zitat von "christoph roselius"

    und wenn es nur war das man auf einer Traverse sass und mal beide Firehooks vom Falldämpfer ausgehakt hat weil der Y verdreht war....Grüße,
    Chris


    welcher "Y" eigentlich :D




    Was mir bisher an dieser Diskussion völlig fehlt ist eine Angabe zur Traglast der entsprechenden Krane, sowie einer Angabe über die Ausfertigung.
    Ist das Ein Punktzug, eine Laufkatze, ein Schwenkarm oder ein Beladekran aus dem Hafen etc... und wie sieht die Zugangsmöglichkeit zum safen aus.
    Leiter/Rollgerüst/Catwalk/abseilen etc. ?


    Wenn mal diese Infos zugänglich sind, kann man evtl. etwas präziser helfen - so ist das mehr der Blick in die versammelten Kristallkugeln...

    CatCore - die vielseitigen Adapterlösungen von XLR auf Cat für Mobile Anwendungen, Rental und Installation: https://www.catcore.eu/


    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • is ein stinknormaler Industriekran.


    Praktisch ein T-Träger der durch die ganze halle fahren kann. hebt 3.2 tonnen

  • Dann kommen wir der Sache doch schon näher...


    Meine persönliche Meinung, die aber leider keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen kann:


    Bei der von Dir angenommen Last von 200kg (ich bin jetzt mal vorsichtig und rechne mit 300kg), bist Du mit einem Sicherheitsbeiwert
    von mindestens Faktor 10 dabei, rein auf die angegebene Tragfähigkeit des Kranes mit 3200kg bezogen.
    (wie Du die Last pendelfrei anschlägst ist dann Deine Sache, da wirst Du aber einen Lösungsanstz haben,
    der die Belastbarkeit der Traverse berücksichtigt. Gegen Schwingen kann man das Ding ja mit schnürchen verspannen,
    nur aufpassen dass es keine bösen Überraschungen gibt wenn man vergisst diese zu lösen bevor der Kran bewegt wird!)

    D.h. selbst wenn der Kran bei 3201kg zusammenfällt ist das immer noch eine großzügige Reserve,
    mehr als Faktor 10 bezogen auf die angegebene Bruchlast wird ja selbst bei Anschlagmitteln nicht gefordert.
    Da der Kran selbst ein Hebezeug nach BGV D8 sein sollte/muss, sind da nochmals weitere Sicherheitsbeiwerte mit drin.*


    Meine Lösungsvorschläge:
    Die Traverse an den Kranhaken hängen, und dann mit Stahlseil/Kette über den Kranträger sichern, falls das technisch problemlos möglich ist.
    (keine Kabel gequetscht, keiner fällt von der Leiter/Rollgerüst etc.). So gesichert könntest Du sogar bei zwei Stahlseilen/Ketten das Ding ausser Last fahren.
    Manchmal sind diese Krane über beidseitige Stromschienen eingespeist, d.h. es ist gerade bei Kletterarien/übergelegten Traversen etc.
    erhöhte Vorsicht anzuwenden.


    ABER:
    unter den gegebenen Bedingungen erscheint es mit bald sicherer, das gesamte Konstrukt nur in den Haken zu hängen,
    und auch in diesen zu sichern (einen funktionierenden Schließmechanismus vorausgesetzt).
    Mit dem Argument der Gefahrenanalyse ist so höchstwahrscheinlich mehr für den Arbeitsschutz und die Unfallprävention getan,
    als mit der stumpfen Anwendung irgendwelcher Vorschriften.
    Es muss niemend auf/am Kran herumklettern, keiner fällt von der Leiter, niemand läuft Gefahr einen Stromschlag zu erhalten,
    es werden keine Seile/Kabel/Kranbauteile/Sonstiges beschädigt,
    wird der Kran versehentlich bewegt kann keiner vom Rollgerüst/Steiger/Leiter gezerrt werden etc.


    Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme für die Veranstaltung dann den Kran Spannungsfrei schalten + "Not-Aussen", die Steuerung
    abstecken und unter Verschluss halten (bzw. mittels Leiter o.Ä. außer Griffweite verstauen)
    Dann kann auch der Kranführer seine Maschine nicht in Betrieb nehmen,
    selbst wenn er auf der Feier ein Bier über den Durst erwischt hat...



    Ich zitiere zur Erklärung meines Vorschlages mal das Vorwort aller BGV-Regeln/Vorschriften/Informationen:
    "Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften
    normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere,
    mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer
    Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens
    über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können."


    Mit der Einhaltung des Sicherheitsbeiwertes von mehr als 10 und der "Unbenutzbarmachung der Anlage"
    wäre in meinen Augen eine ausreichende Begründung zum Erreichen der geforderten Schutzziele gegeben.


    Und jetzt gebe ich die Arena frei um Prügel einzustecken...




    *(Schwachpunkt ist imho sogar wahrscheinlicher die Architektur, und nicht die Träger und Seile bzw. Winden...
    in der Architektur wird oftmals nur mit Sicherheitsbeiwerten im Bereich 1,4...1,6 gerechnet,
    d.h. der Kran fällt möglicherweise am Stück aus der Decke bevor die angeschlagene Last einzeln abschmiert...
    Auf unsere Branche bezogen ist das natürlich immer etwas mit gespaltenen Gefühlen zu betrachten,
    denn was nutzt es wenn mein 1to-Anschlagpunkt erst bei 10 Tonnen bricht,
    allerdings schon bei 1600kg Last unbeschädigt aus der Decke fällt...
    ...das aber nur am Rande)

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    Nächste Messe: PLASA Leeds am 14. und 15. Mai, Stand R-C10

  • naja, um genau zusein sind es 2 separate Träger mit jeweils einem kran der 3.2 Tonnen hebt. macht somit 6,4 bei verteilter last?



    Wie gesagt Sprechen wir von einem Industriekran einer Bauschlosserei ;) dort werden oftmals die 6 tonnen gebrochen. wir werdens am wochenende mal ausprobieren.


    Um den Kran unbenutzbar zu machen: sicherung raus, fernbedienung ausstecken und wegräumen^^


    mfg

  • Wo steht da was von ner ALTEN industriehalle?


    um genauzusein steht sie seit 08 und is noch in betrieb, kran eingeschlossen ;)

  • Nach den BG - Richtlinien ist dies eigentlich ein klarer Fall - man darf einen Industriekran nicht als Anschlagpunkt für ein Rig über Publikum hernehemen. "Die Krananlage" sei sie noch so neu und selbst wenn man daran einen Elefanten fliegen könnte ist ein Industriekran und sollte während einer Veranstaltung möglichst dicht an die Wand gefahren werden abgeschaltet werden und gegen wiedereischalten zu sichern. Der Bereich unter dem Industriekran per Bauzaun gesichert werden.


    Ein eventueller wenn auch unwahrscheinlicher Fehler - könnte schlimme Folgen haben.

    MfG
    Sebastian

  • Ähm ... Auch ein Industriekran fällt in den Bereich "Winden, Hub- und Zuggerät" und unterliegt damit der BGV D8.


    D8 ist für den Einsatz in der Veranstaltungstechnik zugelassen, solange sich keine Personen unter der schwebenden, ungesicherten Last befinden. Damit sollte das, wenn man das ordentlich gesichert hat, kein Problem darstellen.

    ... alles alberne

  • Zitat von yetiszaf

    solange sich keine Personen unter der schwebenden, ungesicherten Last befinden.


    Zitat von Thredstarter

    Ist es zulässig die Traversen (3punkt) an einen Industriekran über die Leute zu hängen?


    NC

    MfG
    Sebastian

  • Ich verstehe nicht ganz, worauf du rauswillst.
    Dass er den Kram safen muß haben wir schon lange erörtert.
    Dem entsprechend ist die korrekte Antwort nicht, wie du mich zitiertest, dass er das nicht darf, sondern, dass er das darf, wenn er die Last danach sichert.


    Völlig ausformuliert also: Man darf an einem Industriekran der den Anforderungen der BGV D8 genügt (das muß er, sonst dürfte man ihn auch in der Industrie nicht benutzen) Lasten über Personen aufhängen, wenn man dafür sorgt, dass diese Lasten selbst bei einem Versagen der Hubeinrichtung nicht herunterfallen.


    Ich sehe überhaupt garkein Problem darin, mit einem Brückenkran die Traverse anzuheben und die Kranflasche dann geeignet mit Kette und Stahlseil über die Kranbrücke zu sichern. Das Konstrukt entspricht dann - wenn man denn das passende Anschlagmaterial verwendet - auch der BGV C1 und gut ist.

    ... alles alberne

  • Ein Hallenportalkran wird nach BGV D6 "Krane" geprüft und entspricht somit der BGV D8 für Winden Hub und Zuggerät nur am Hubwerk zum Gesammtkunstwerk Kran gehören noch die seitlichen Träger und das Gentry das nicht BGV D8 und schon gar nicht BGV C1 ist.


    Ein Kran ist also kein Hubwerk im sinne der BGV -D8 oder -C1
    Ich würde vermeiden irgendeine Last im Gantry des Krans oder nur das Gantry des Krans über dem Publikum zu "Parken"


    "Verantwortung" wenn nur ein tröpfchen öl aus dem Hubwerk ins Auge von Tante Erna tropft....


    Mich würde Interessieren wie der TS das letzten endes Gemacht hat (Bilder).

    MfG
    Sebastian