Traversenkonstruktion mit Trapezblechdach

  • Man sieht immer häufiger selbstgezimmerte Bühnendächer aus Traversenunterkonstruktionen mit aufgesetztem Trapezblech als Dachkonstruktion - Hat jemand damit schon einmal zu tun gehabt und kann mir sagen, wie solche Konstruktionen "legal" werden können? Sprich, gibt es jemanden, der diese Konstruktionen einsetzt MIT einem Standsicherheitsnachweis? Das müsste dann ja wohl eine Expertise eines Statikers sein oder?

    Glaube nichts, traue niemanden, mach alles selbst. Dann wird es gut.


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  • Wenn man Statik, Standsicherheitsnachwei, usw. vorlegen kann, sollte das kein Problem sein, allerdings verstehe ich nicht wieso man Blech für mobile Bühne verwenden sollte, vernünftige Planen sind billiger, leichter und brauchen weniger Platz und wahrscheinlich auch weniger Wartung, von Arbeitsaufwand bei Aufbau wegen Gewicht und Befestigung will ich jetzt mal gar nicht sprechen.

  • Hallo Ihr beiden,
    ganz einfach - der Gerüstbauer baut halt Bühnen. Das ist die Begründung, zumindest bei uns.


    Ich selbst stehe diesen Konstrukten immer argwöhnisch gegenüber den die Verbindung Blech und Traverse ist der Knackpunkt. Also -- laßt uns Gerüst e bauen :wink:
    Grüße der Andy

    Wer Augen hat der höre ------- besser?

  • Nun, bei uns in Hessen sind es meist keine Gerüstbauer, sondern Veranstaltungsfirmen. Scheinbar ist das Trapezblech billig im Baumarkt zu haben im Vergleich zu teuren Planen.


    Und laut MBO scheint ja alles unter 5m Höhe und unter 100qm Bühnenfläche sowieso "frei Schnauze" machbar zu sein... so zumindest die schulterzuckende Antwort seitens der angefragten Behörden :oops:


    Ich frage aus dem Grund: Wir haben für teures Geld eine ARC Stage mit Standsicherheitsnachweis angeschafft (auch unter 5m und 100qm) und erleben immer wieder, daß Kollegen mit eben solchen "Gehtdochwaswolltihrdenn"-Konstruktionen zum Selbstkostenpreis anbieten.


    Also die Frage: Wie ist das denn nun, weder in der Richtlinie für fliegende Bauten noch in der VStättV noch in der MBO / HBO findet man Hinweise für Konstruktionen unter den genannten Maßen... Und in der BGV C-1 wird fadenscheinig auf diverse DINs verwiesen, aber auch nicht konkretisiert. In so einem großen Forum muss es doch Leute geben, die mal sagen können was Sache ist... Ich bin trotz Meistertitel nach wie vor ratlos :(

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  • Zitat von "andreas grossmann"

    Moin,
    mir fällt kein Grund ein, warum man eine solche Konstruktion nicht sicher bekommen sollte. Statik inklusive.


    Gruß
    grobi


    Genau so sehe ich es auch. Fragt doch mal ein Rüstungsbauer bzw. ich werde das mal für Euch machen. Trotzdem wird das schon handfest sein. Derjenige der dieses Blech hat, der verbaut es halt einfach. Für mich ein no go weil der logistische Aufwand doch immens ist. Aber wer hat der hat. Allerdings entsinne ich mich an verschiedene Produktpräsentationen (Kataloge) von Trussfirmen - da hatte ich so ein Konstrukt auch gesichtet. (Kopfschüttelnd)


    ABER gibt es nicht hier einen User der auchso baut und mir meine Skepsis nehmen kann?!
    Grüße der Andy

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  • Genau, auch von mir hier nochmal die Frage ins Forum:

    Zitat von "fred jung"

    Sprich, gibt es jemanden, der diese Konstruktionen einsetzt MIT einem Standsicherheitsnachweis?

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  • Tach zusammen,


    ja, wir.
    Fast alle unsere Bühnendächer sind mit Trapezblechen gedeckt. Die kommen nicht aus dem Baumarkt, sondern von Klöckner und heißen Alcan Profiltafeln.
    Die Vorteile:
    - keine Wassersäcke
    - Man braucht für verschiedene Größen nicht jedesmal ne neue Plane.
    - einfacher sauberzuhalten
    Nachteil:
    -Packmaß (die dinger sind halt 5m lang, geht nur im LKW)


    Für alle Dächer haben wir Ausführungsgenemigungen und Statiken.
    Die Verbindung Truss -> Blech wird geschraubt mit speziellen Haken und stellt kein Problem dar.


    Viele Grüße


    Christoph

  • Deshalb wird das vermutlich auch gerne bei Baustellen und nicht bei OpenAirs verwendet.

    --- I've been mad for fucking years, absolutely years, been over the edge for yonks, been working me buns off for bands. ---
    (Chris Adamson)


    Blog: Optinal Mittelgrund

  • Ok, dann Danke für die Info... Da sich ja Vor- und Nachteile annähernd die Waage halten, ist es wohl einfach eine Geschmacksfrage...


    Die Frage nach dem zwingend erforderlichen oder nicht erforderlichen Standsicherheitsnachweis ist zwar damit noch nicht beantwortet, hat ja aber auch nicht nur damit zu tun, ob es Welldächer oder nicht sind.
    Werde ich wohl doch noch nochmal unser Kreisbauamt "belästigen" müssen...

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  • ...ja, und eigentlich um die Frage (nun etwas konkreter): Darf man so etwas unter 5m Höhe und mit einer überbauten Bühnenfläche von 6x8m in Hessen einfach so hinstellen ohne "offizielle" nachgewiesene Statik, oder braucht man eine Ausführungsgenehmigung (beim Kreisbauamt sind alle in Urlaub...)

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  • Hallo Fred,


    ist eigentlich nachdem Du Freitag die Polizei zum Bühnen-Vermessen gerufen hast noch was raus gekommen?
    Sah doch - abgesehen von der Ballastierung - eigentlich ganz amtlich aus, was Deine Konkurrenz da aufgebaut hatte?


    Das Festival lief jedenfalls ansonsten reibungslos und überaus erfolgreich. Die Pyro war oberst sehenswert.

  • Zitat von "jörg lenz"

    Hallo Fred,


    ist eigentlich nachdem Du Freitag die Polizei zum Bühnen-Vermessen gerufen hast noch was raus gekommen?
    Sah doch - abgesehen von der Ballastierung - eigentlich ganz amtlich aus, was Deine Konkurrenz da aufgebaut hatte?


    Das Festival lief jedenfalls ansonsten reibungslos und überaus erfolgreich. Die Pyro war oberst sehenswert.


    Ich möchte vermeiden, daß dieses Forum für private Scharmützel mißbraucht wird, aber wenn man so einen Ball zugespielt bekommt, dann muss man ihn wohl freudig zurückwerfen. Daher für alle Interessierten eine Schilderung des Vorfalls (falls ich etwas nicht richtig wiedergegeben habe lieber Jörg, so lasse ich mich gerne berichtigen, Du warst ja offensichtlich auch als "Fachmann" vor Ort):


    Ich war am vergangenen Freitag durch Zufall auf dem Platz, da ich im Nachbarort zu tun hatte, und ein ehemaliger Praktikant mich darauf hinwies, daß er Bedenken bezüglich eines Bühnenaufbaus habe. Da es sich um genau so eine Wellblechdachkonstruktion handelte wie zuvor in diesem Thread behandelt, dachte ich, ich schau mir das mal an...


    Vor Ort war ich zunächst über die Höhe der Bühne erstaunt: 2m Truss + 0,5m Truss + 2m Truss + Eckstück 0,5m + quergelegte 4-Punkt 30er Truss + Wellblechdach, ergibt bei mir auf jeden Fall über 5m. Ganz dunkel meine ich mich erinnern zu können, das solche Konstruktionen Prüfbuch und Bauabnahme erfordern... :)


    Das Trapezblech war -so wie ich es sehen konnte- ab und an mit Drahtartigen "Krampen" o.ä. an der Truss befestigt. Ich hätte zumindest massive Haken erwartet, aber na ja, es waren wenigstens keine Kabelbinder...


    Die "Ballastierung" bestand aus 2 Abspannungen pro Seite aus recht zerfetzte Ratschgurten die mit offenem Ende um einen Erdnagel geknotet waren. Die Erdnägel waren in den weichen und feuchten Rasen gehauen, und die Spannkraft war nach einer Kontrolle auch entsprechend lasch. Überhaupt nicht abgespannt oder abgestützt waren die beiden Sidewings, die rechts und links angebaut waren, und die Rückseite der Bühne hatte ebenso keine Ballastierung oder Abspannung. Hiervon gibt es übrigens auch Fotos, wen´s interessiert, dem kann ich sie gerne zukommen lassen...


    Alles in allem eine Konstruktion, die ich selbst in Demut vor der Aussage des oben zitierten Autors nicht als "amtlich" bezeichnen würde... (Von fehlendem Potentialausgleich will ich garnicht anfangen)


    Auf meine Nachfrage, wer denn für den Bau der Bühne verantwortlich sei, bekam ich von den Mitarbeitern folgende Auskunft:
    "Die Chefs sind nicht mehr da"
    Ich wies den anwesenden Azubi der ausführenden Firma darauf hin, daß ich diese Konstruktion für sicherheitstechnisch bedenklich halte und gerne einen der "Chefs" sprechen wolle, oder zumindest möchte, daß er darüber informiert wird.
    Nach einiger Zeit kam der Azubi zurück und ließ mir einen schönen Gruß ausrichten vom "Chef". Als ich ihn nochmals darauf hinwies, daß es nicht um den Austausch von Grüßen geht, sondern um gravierende Sicherheitsmängel, zuckte er mit den Schultern und meinte, er könne dazu auch nichts sagen oder machen. Auf die Frage, daß er ja immerhin auch die Berufsschule besuche, wo derlei Themen auch behandelt werden (sollten) kam der Spruch "Ach die Schule kann man ja eh vergessen".


    All diese Fakten und Reaktionen ließen mehr als vermuten, daß hier jemand frei nach dem Motto "jeder baut wie er will, alles ist schön" am Werke war, und aus mangelnder Kompetenz die möglichen Folgen seines Handelns nicht abschätzen kann.


    In so einem Fall habe ICH in der Schule gelernt, daß man sich u.U. sogar mit haftbar macht, indem man die Anzeige solcher Mängel unterlässt.


    Da ich aus diversen Telefonaten mit dem Kreisbauamt (siehe eigentliches Thema) nun mittlerweile auch dessen Öffnungszeiten kenne und wußte, daß um 21:30h sicher niemand mehr dort auf meinen Anruf wartete, habe ich also die Polizei um "Amtshilfe" gebeten (hatte nämlich mein Maßband zufällig nicht dabei...)


    Zwischenzeitlich begrüßte mich ein Vertreter des Veranstalters mit den Worten; "Na, läuft´s eigene Geschäft nicht so gut, oder was soll das..."
    Ich versuchte, diesem aufgebrachten Menschen klarzumachen, daß es wohl in Eigenem Interesse liegen sollte, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und potentielle Gefahren zu vermeiden, worauf ich des Platzes verwiesen wurde.


    Ab jetzt kann ich das Geschehen nur noch vom Parkplatz aus, bzw. aus den anschließenden Informationen der Beamten schildern, da ich als Buhmann natürlich den Platz nicht mehr betreten durfte;


    Nachdem ich den Beamten den Vorfall schilderte und auch die entsprechenden Rechtsquellen benannte, herrschte bald Einvernehmen darin, daß dies so nicht geht... Ich machte deutlich, daß mir keinesfalls daran gelegen sei, das Festival platzen zu lassen, sondern es hier um festgestellte gravierende Mängel in der Ausführung geht, die im schlimmsten Falle auch Personen zu Schaden kommen lassen. Ich schlug den Kompromiss vor, das Dach auf 5m herunterbauen zu lassen und gescheit zu ballastieren, um zumindest innerhalb der zulässigen Grenzen zu landen.


    Beim "Bühnenvermessen" der Polizei und telefonieren mit den Chefs kam heraus:
    - Die Bühne hatte 5,40 m Höhe
    - Eine Beantragung hatte nicht stattgefunden
    - Ein Prüfbuch konnte nicht vorgelegt werden, ebenso wenig überhaupt ein Statiknachweis
    Daraufhin einigte man sich einvernehmlich, die Bühne auf 5m herunter zu bauen (Dazu wurde die vorne quer liegende Truss einfach entfernt, was eine Dachneigung vin 0 Grad zur Folge hatte - ein Glück daß es kein Regenwochenende war :))
    Außerdem wurde vereinbart, daß eine zusätzliche Ballastierung mit Tanks erfolgt. Unter dieser Auflage und der Ankündigung einer Überprüfung am nächsten Morgen zogen die Beamten wieder ab.


    Das war die Story, soweit ich sie selbst mitbekommen habe.


    Und nun an Dich lieber Jörg Lenz:
    Wenn Du hinter dieser Geschichte einen Akt witterst, um die "Konkurrenz" schädigen zu wollen, muss ich Dich enttäuschen:
    Ich kenne dieses Festival seit Anbeginn, und habe aufgrund des vorhandenen Budgets der Veranstalter nie den Wunsch gehabt, mich dort "hineinzudumpen".
    Gerade weil dieses Festival auf viele ehrenamtliche und motivierte Helfer angewiesen ist, finde ich es eine tolle und unterstützenswerte Sache.
    Aber das heißt doch nicht gleichzeitig, daß man deswegen bei der technischen Ausführung beide Augen zudrückt und sich auf Pfadfinder-Hüttenbauniveau begibt (OZ: "Wir machen das jetzt schon seit 3 Jahren so und es is nie was passiert...)


    Und ich befürchte übrigens, daß auch Deine Intention, der ausführenden Technikfirma mit Deiner provokativen Fragestellung an mich einen Gefallen tun zu wollen, nach hinten losgehen wird; Jetzt werden sicher auch noch andere Beteiligte zu Wort kommen wollen, und ich kann für meinen Teil nur nochmals klarstellen:


    - Das war im wahrsten Sinne des Wortes "Pfusch am Bau", und wenn man so etwas nicht aussprechen und für Abhilfe sorgen darf, ohne hinterher als "Spielverderber" dazustehen, dann wage ich die Ernsthaftigkeit dieser Branche mit ihren vplts, BGs und DPVTs in Frage zu stellen.


    Ich bin gespannt auf weitere Beiträge zu diesem Thema, daß allerdings einen neuen eigenen Thread verdient hätte, Vorschlag: "Denn sie wissen nicht was sie tun..."


    Viele Grüße
    Fred Jung


    PS: Da die Geschäfte übrigens doch ganz gut laufen, kann ich nicht jedesmal solche Romane schreiben...

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  • Hallo Fred, wir machen genug Geschäft zusammen, so dass ich mit meiner Frage nicht provozieren wollte. Wenn das so ankommt, so tut mir das leid, ich hab mich an dem Abend ja auch bewusst rausgehalten. Ich wüsste auch nicht, warum und wozu: Sich in unserer Gegend in dem Geschäft die Augen auszukratzen führt sicher nicht zu höherem Umsatz... Anyway.


    Die fehlende Ballastierung hatte ich selbst am Mittag schon bemängelt. Was mir allerdings klar war - und Du nicht wissen konntest - ist, dass die Bühne noch nicht fertig war. Mitten in der Baustelle ist es natürlich klar, Fotos von Mängeln schießen zu können. Das findest Du überall und entsprechende Kommentare über Bühnenbaustellen aus Eurem hause hatten wir, wenn ich mich recht entsinne - auch schon mehr als einmal diskutiert und sind zB in tiefen Rillen im Nauheimer Schulhof verewigt.
    Direkt am Morgen wurde mit 4t ballastiert, also absolut korrekt - abgesehen von der Befestigung mit Zurrgurten (Thema Formschluß), wie sie aber ja auch bei Euch üblich ist.
    Die Bühne wurde nicht durch entfernen der aufgelegten Truss "tiefer gelegt", sondern durch entfernen der 50cm Zwischenstücke. Die Neigung blieb also erhalten. Wozu diese Zwsichenstücke eingebaut waren kann ich mir immer noch nicht so recht erklären, das würde mich echt interessieren.
    Die Statikunterlagen habe ich mir am Samstag aus Interesse zeigen lassen, da ich feststellen wollte, ob ich solcherlei Unterlagen kognitiv verarbeiten kann =) Insgesamt kam ich, im Kopf überschlagen, auf ein Gesamtgewicht der Bühnenkonstruktion+Licht+LA von ca. 2t, es hat mich interessiert, ob in der Statik in dem Fall etwas über Querverspannung zu finden ist.


    Wie dem auch sei, mir ist, nachdem dann alles fertig war, kaum noch was zu bemängeln aufgefallen. Da war die Nebenbühne - wie so oft stiefmütterlich behandelt - ein ganz anderer Brocken =/


    Grund für meinen Beitrag war also lediglich mal mitzubekommen, was passiert, wenn man tatsächlich oder auch fälschlich Mängel an einer Konstruktion entdeckt und auch meldet - versickert das im Unwissen der Polizeibeamten, die ja keine Fachkunde haben (können) oder wird das tatsächlich einer passenden Stelle zugeleitet. Denn vom zeitlichen Ablauf ist es ja eher so, dass unsereins solche Mängel zeitnah entdeckt, wenn die nötigen Behörden geschlossen haben.... und die Polizei kann meines Wissens nichts machen: die Beweissicherung der Beamten ist mangels Fachkunde nicht belastbar, nach den Unterlagen darf nur das Amt fragen, Veranstaltung kann ohne richterlichen Beschluss nicht abgesagt werden (wenn ansonsten genehmigt, natürlich).
    Eine solche Meldung an die Behörden entzieht Dich auch keiner Fahrlässigkeit - diese würde aus der Garantenstellung resultieren, in der Du aber nur bist, wenn Du aktiv von einem Verantwortlichen befragt wirst oder Dich als Fachkundiger aufdrängst.


    Also, lass den Colt im Halfter und berichte lieber von Deinen Erfahrungen, damit wir alle was KONSTRUKTIVES von dem Spektakel haben.