Architekturbeleuchtung / Fassadenbeleuchtung im Straßenraum

  • Moin moin,


    Weihnachtszeit - alle Innenstädte fangen an zu leuchten, klassisch weiß oder mittlerweile auch richtig kunterbunt.
    Jetzt sind auch wir angefragt worden, Fassadenbeleuchtung zu installieren - einmal durch die Fußgängerzone und auch an einer Kreuzung in einer Spielstraße.


    Ladeverkehr ist vormittags in der Fußgängerzone und die Spielstraße ist zwar als solche ausgeschildert, hat eine rechts vor links Regelung, ist aber stärker befahren als manch eine Hauptstraße. Gepflastert ist die Kreuzung mit glatten roten Steinen.


    Umgeben ist die Kreuzung von schönen hohen Villen.


    Jetzt ist gewünscht, dass an den 4 Häusern, jeweils an den Ecken zur Kreuzung je 2 Spots befestigt werden. Diese würden von oben nach unten Strahlen, also auf den Bürgersteigen Lichtpunkte abbilden.
    Ist das ein Eingriff in die StraßenXY-Verordnung?
    Da die Spots senkrecht von oben nach unten, direkt am Haus entlang strahlen, was muss beachtet werden oder darf, sofern durch Farbfilter entsprechend das Licht gedämpft wird, keine Blendwirkung auftreten kann im Kreuzungsbereich Licht installiert werden?


    Wie ist es in der Fußgängerzone, wenn Licht in den Straßenraum tritt? Da der Ladeverkehr vormittags ist und die Lampen nur abends leuchten, könnte sich doch höchstens ein Fußgänger beim nach oben schauen den Kopf vor einer Laterne anhauen...


    Wo kann ich nachlesen, welche Abstände wovon eingehalten werden müssen?
    Es gelten ja bestimmt auch andere Regeln, ob Autobahn oder Spielstraße oder Fußgängerzone.


    Normalweise würde ich die Beleuchtung mit gesundem Menschenverstand installieren, sodass ich mich als Autofahrer nicht beeinträchtigt fühlen würde.
    Da die Spielstraßenkreuzung wie erwähnt eher eine Hauptverkehrsstraßenkreuzung mit falscher Beschilderung ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es hier knallt. Daher möchte ich an dieser Stelle zusätzlich zu "da blendet nichts" eine weitere Info, welche eingehaltenen Vorschriften ich den Sachverständigen in die Hand geben kann, weil meine Scheinwerfer angeblich verantwortlich für den Unfall waren.


    Vielen Dank für Infos, und weitere Hinweise,
    Fabian

  • Hi,


    an Deiner Stelle würde ich erstmal mit dem zuständigen Ordnungsamt,- Bauordnungsamt sprechen, ob es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Außenwerbung handelt. Dies ist meistens in der Gemeindegwerbeordnung / Bauordnung geregelt. In dem Zusammenhang erfährst du auch etwas übder die Auflagen.


    Grüße
    Frank

    :thumbup:

    Keine Signatur

  • Fußgängerzone ist - selbst bei Lieferverkehr - kein Problem.


    Bei den Kreuzungen hätte ich aufs erste auch gesagt des sollte mit einem Telefonat abgehackt sein.. Nur wenn der Bereich eh schon Unfallgefährdet ist solltest du dich vielleicht absichern und das ganze vom Ordnungsamt überprüfen lassen..

  • Ist doch ganz einfach,
    lass dir den Auftrag vom Veranstalter schriftlich bestätigen.
    Informiere ihn dies bezüglich noch und fertig.


    Habe ich in Beckum damals ähnlich gemacht, da war es dann nur reine Vermietung, angebracht wurden die Scheinwerfer von einer anderen Firma....

  • Die Beleuchtung hängt, noch sind keine großartigen Beschwerden eingetroffen. Mal abwarten.