Man muss sich bald einen neuen Vorschriftennamen merken:
SBauVO - Sonderbauverordnung *
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 17. November 2009
Darin heisst es:
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 146 Inkrafttreten und Außerkrafttreten, eingeleitete Verfahren
(1) Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Folgende Verordnungen treten gleichzeitig außer Kraft:
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 20. September 2002 (GV. NRW. S. 454),
(...)
War mir neu.
Gruß,
der Hami