Als Schüler Selbstständig werden

  • Hallo,
    ich bin derzeit noch Schüler der 12. Klasse, hab also ca. in einem Jahr Abi, bin 18 Jahre alt und steh hier und da bei kleineren Veranstaltungen mal hinterm Pult. Ich würde gerne auch richtig für einen Verleiher als freier Mitarbeiter arbeiten, dort wird es aber logischerweise als vorteilhaft angesehen wenn ich auf Dauer eine Rechnung schreiben kann.


    Nun die Frage, wie mache ich das als Schüler, wo ich sicherlich nicht täglich arbeite, am besten? Wie sieht es mit Steuern aus und was sollte man sonst noch beachten?


    Hab hier im Board dazu leider noch nichts so definitives gefunden, wenn es das aber schon mal gab oder ihr sonst ne gute Seite kennt, wär ein Link ganz nett.


    Grüße
    Janos

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • Eigentlich ganz einfach


    1. Gewerbeamt --> Gewerbeschein holen (es empfiehlt sich Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG--> Du weist keine Umsatzsteuer aus)


    2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (vom zuständigen FA)


    3. Finanzamt weist Dir Steuernummer zu


    4. Los gehts, beachte aber Kindergeld- (6800 euro?) und Umsatzsteuergrenze (iwas bei 16000 euro?)


    Dann steht jedes Jahr neben Deiner Einkommensteuererklärung eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung (nicht verpflichtend bei Kleinunternehmer)) oder eine Gewinnermittlung an. Im ersten Jahr zusätzlich noch Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung (ist bei Kleinunternehmern in der Regel mit Nullen zu füllen).


    kurze Antwort, frag genauer nach wenn noch Bedarf ist.



    Gruß Jogi

  • Schon mal danke für diese kompakte Übersicht.



    Zum ersten Satz: Was steht in einer EÜR drin? Und was ist nicht verpflichtend, EÜR und Einkommenstteuererklärung oder nur das erste?


    Ansonsten: Wenn ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweise, bedeutet es, dass ich einfach einen Preis für die erbrachte Leistung draufschreibe ohne weiter auf Steuern einzugehen und auch sonst nichts steuerlich regeln muss, so lange ich unter der entsprechenden Grenze bleibe?

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • Hallo Janos,


    die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Vereinfachung bei der Umsatzsteuer. Alle anderen Steuern und Erklärungen bleiben davon unberührt.
    Als Kleinunternehmer schreibst Du lediglich hinzu, daß der Betrag aufgrund der Regelung nach §19 UStG. keine MWSt. enthält.
    Landläufig ist der Betrag also "brutto wie netto". Du sparst Dir somit etwas Behördenaufwand und musst keine Umsatzsteuererklärungen abgeben, weil Du ja auch keine einnimmst.
    Der Nachteil ist jedoch, daß Du auch keine MWSt. anrechnen kannst. Wenn Du also zu Beginn auch viel Equipment anschaffen wirst, könntest Du - wenn Du NICHT Kleinunternehmer bist - die gezahlte MWSt. mit der erhaltenen USt. verrechnen. Wenn Du am Anfang Deiner Karriere noch nicht viel Umsatz machst, dafür aber erstmal deutlich in Technik investierst, dann würdest Du vom Finanzamt unter dem Strich diesen MWSt.-Überschuss ausgezahlt bekommen. Das würdest Du mit einer Kleinunternehmerregelung verlieren.


    Zur Einkommenssteuer / EÜ-Rechnung u.a. solltest Du Dich mal grundsätzlich schlau machen. Hier gibts Literatur/Links oder auch Einführungskurse bei Deiner IHK.
    http://de.wikipedia.org/wiki/E…en%C3%BCberschussrechnung (hier auch mal den Links folgen)

  • Achtung: Nicht freier Mitarbeiter / Freelancer o.ä. mit Freiberufler verwechseln.
    In unserer Branche sind wir Gewerbetreibende und keine Freiberufler.


    Man kann natürlich auch mal die ein oder andere "private" Rechnung schreiben. Die Einnahmen muss man hier aber genauso in der Steuererklärung angeben.
    Wer das allerdings häufiger macht, der übt ein Gewerbe aus und das ist anzumelden. Da gibts keine Wahlfreiheit.

  • Aus Wikipedia:

    Zitat

    Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein.


    Da die Definition Freiberufler nicht auf einen Veranstaltungstechniker zutrifft, muss man eigentlich Gewerbe anmelden (wie es mein Vorredner ja auch schon gesagt hat).


    Es kann natürlich sein, dass das Finanzamt nicht so genau auf die Definition schaut, vor allem wenn es sich sowieso um sehr wenig Geld handelt, aber trotzdem sollte man schon einigermaßen korrekt arbeiten. Im Endeffekt macht doch sowieso nur der Gewerbeschein den Unterschied, da man bei solchen Umsätzen weder Handelsregistereintrag benötigt noch Gewerbesteuer zahlen muss. Man hat sogar den Vorteil, dass man eher mal bei einem Großhändler bestellen kann bzw. Rabatte für Gewerbetreibende bekommt.

  • EÜR sagt ja schon der Name: Einnahme-Überschuß-Rechnung mit Anlage GSE bei der Einkommenssteuererklärung


    Bei den paar Buchungen kannst Du ja auch einen Steuerberater nehmen


    Kosten sowie Erlöse werden erfaßt. Relativ günstig geht das wohl mit dem Wiso Programm 2010, was auch nicht so viel kostet


    Buchungen wie folgt


    a) Kosten 0490 (Equipment) + [Vorsteuer Konto 1575 - entfällt bei Kleingewerbe nach § 19 USTG] bzw. Anschaffungen Kontenklasse 3 oder 4 / an Bank 1200 oder Kasse 1000 (Bank oder Kasse stehen im Haben, werden also "geringer"


    b) Abschreibungen auf Equipment


    c) Erlöse: Bank nimmt also "zu", dann im Soll: Konto 1200 an / Umsatzerlös Konto 8400 + [Konto 1775 MWST_UST-entfällt ebenfalls bei Kleingewerbe]

  • @ slaytalix:


    sorry, aber den Buchungssatz versteht kein Schwein, das nicht ne kaufmännische Ausbildung hat.



    janos buttgereit:


    EÜR heißt im Prinzip das Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und geschaut wird was am Ende hängen bleibt oder nicht. Man kan als Kleingewerbetreibender eine EÜR machen, muss aber nicht. Eine formlose Exceltabele nimmt das Finanzamt auch.


    Eine Einkommensteuererklärung ist dann verpflichtend, wenn man selbst der Meinung ist eine abgeben zu müssen.- Das heisst, haste einmal eine gemacht wollen se immer eine. Ich kann dir jetzt leider allerdings nicht sagen, wie sich das mit dem gewerbe verhält. Da man aber in der ESt Einkünfte aus selbsttändiger Arbeit angibt, könnte es gut möglich sein, das man nun verpflichtet ist, eine abzugeben.


    Ich mache ESt seit ich fünfzehn bin (Ferienjobs) und habe das Gewerbe erst mit 17 gemeldet, daher die Ahnungslosigkeit.

  • Gut, ich sehe das ist ein doch relativ komplexes Feld. Von daher werde ich nächste Woche wohl erst mal einen Termin beim Steuerberater machen um da eine fachliche Beratung zu bekommen.


    Zumindest habe ich hier mal einen kleinen Überblick bekommen und habe Anhaltspunkte für Fragen die ich dem Steuerberater stellen kann.

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • So, nachdem ich heute beim Steuerberater war, habe ich mich nach der Beratung dazu entschlossen ein normales Gewerbe (kein Kleingewerbe) anzumelden. Wollte auch direkt zu Stadt gehen um da die Anmeldung auf den Weg zu bringen, bin aber leider nicht dazu gekommen da leider alle vom Gewerbeamt heute Urlaub hatten, man hat mich auf das Internetformular dazu verwiesen. Dort stehe ich bei 2 Angaben aber gerade auf dem Schlauch, nämlich einmal


    Zitat

    Betriebsart: Industrie Handel Handwerk Sonstige


    und


    Wie siehts da aus? Ist die Branche in irgendeiner Kammer organisiert oder nicht?


    Hoffe mal, ihr wisst da mehr ;)

    Könnt ihr bitte leiser Spielen? Die Leute wollen sich doch während des Konzerts noch unterhalten können!
    (Zitat eines Musikschullehrers...)

  • Betriebsart: "Sonstiges" - Du bist weder Industrie, noch Handel, noch Handwerk...
    (Veranstaltungstechniker sind vorwiegend Dienstleister, eventuell hast Du noch einen Handel mit dabei, dürfte aber wie bei den meisten aber eher nebensächtlich sein...)


    Erlaubnis: Manche Gewerbetätigkeiten benötigen eine Erlaubnis (Rechtsanwälte, Handwerker etc.). Die Veranstaltungstechnik jedoch nicht....