Hallo Kollegen,
ich habe folgende rechtlich Frage:
Inwieweit sind Anordnungen von Scheinwerfern auf der Bühne / an bestimmten Traversenkonstruktionen bzw. die verwendung von bestimmte Traversenkonstruktionen geschützt / schützbar?
Etwas konkreter:
Ich sehe im Fernsehen oder bei einer Liveshow ein besonderes Lichtsetup. Inwieweit darf ich für Veranstaltungen, die ich plane / gestalte
die selben / ähnliche aufbauten bzw. Scheinwerferanordnungen verwenden?
oder anderst herum:
ich erstelle für eine Veranstaltung ein Lichtdesign (bestimmte Traversenkonstruktionen / Scheinwerferanordnungen) evtl auch nur als Vorschlag. Kann jemand anderst das nachmachen? Kann ich mich (durch einfache Maßnahmen) davor schützen?
Bin gespannt auf eure Ansichten
Gruß Tobi