Funkmikro D-Band gekauft - und nun?

  • Hallo, die Damen und Herren,
    Wir haben uns als Jugend mit kirchlichem Träger zwei Funkstrecken
    SENNHEISER EW 145 G3 / D-BAND UHF Wireless System gekauft.
    Nun ergeben sich mir div. Fragen /ich gebe zu, dass ich den 26-seitigen Thread nur ansatzweise verstanden und gelesen habe).
    1. Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann brauchen wir als kirchliche Einrichtung keine Jahresgebühr bezahlen, müssen die Frequenzen aber registrieren lassen.


    2. welche Frequenzen lasse ich denn da registrieren? Wie suche ich die aus oder werden die mir vorgegeben?


    3. was mache ich bei zwei Funkstrecken, damit ich keine Inteferenzen bekomme? Weit auseinander die Funkfrequenzen festlegen?


    Ehrlich gesagt, will ich die Dinger einsetzen und anwenden, keine Funkerausbildung machen. Heißt, ich arbeite mich gerne in die Materie ein, wenn mir jemand normalverständliche Infos anbieten kann. Will aber letzten Endes nicht mehr darüber wissen, als ich wissen muss.


    Danke vorab schon für Hilfen,
    Carsten

  • Moin,

    Zitat von "LC2412"

    Hallo, die Damen und Herren,
    Wir haben uns als Jugend mit kirchlichem Träger zwei Funkstrecken
    SENNHEISER EW 145 G3 / D-BAND UHF Wireless System gekauft.
    Nun ergeben sich mir div. Fragen /ich gebe zu, dass ich den 26-seitigen Thread nur ansatzweise verstanden und gelesen habe).
    1. Wenn ich alles richtig verstanden habe, dann brauchen wir als kirchliche Einrichtung keine Jahresgebühr bezahlen, müssen die Frequenzen aber registrieren lassen.


    Nein. Im D-Band gibt es (derzeit) keine Frequenzen, die man sich zuteilen lassen kann. Diese sind (im Falle Sennheiser D- Band: 790 - 814 MHz) allgemein bis 2015 zur Sekundärnutzung zugeteilt. D.h., so lange man keinen Primärnutzer stört (LTE, teilweise noch DBV-T) und sich untereinander einigt, darf man die Funkstrecken betreiben. Für Outdoor-Anwendungen gibt es noch ein Frequenzraster (Spot-Frequenzen), welches einzuhalten ist.
    Eventuell gibt es die Möglichkeit, sich in der Duplexlücke Frequenzen zuteilen zu lassen, das ist aber sowohl technisch als auch regulatorisch noch ein ungelegtes Ei.

    Zitat


    2. welche Frequenzen lasse ich denn da registrieren? Wie suche ich die aus oder werden die mir vorgegeben?


    Im D-Band (s.o.) derzeit keine. Unser neues Kernspektrum (wieder als Sekundärnutzer, mit DVB-T als Primärnutzer) ist 710 - 790 MHz.
    Bei Sennheiser eW ist das C-Band.
    Generell sollte man wissen, was man kaufen möchte und welches Frequenzraster möglich ist und mit dieser Information zur Bundesnetzagentur und die Anzahl der Funkstrecken mit einer entsprechenden Anzahl Frequenzen (incl Ausweichfrequenzen) zuteilen lassen.

    Zitat


    3. was mache ich bei zwei Funkstrecken, damit ich keine Inteferenzen bekomme? Weit auseinander die Funkfrequenzen festlegen?


    Ehrlich gesagt, will ich die Dinger einsetzen und anwenden, keine Funkerausbildung machen. Heißt, ich arbeite mich gerne in die Materie ein, wenn mir jemand normalverständliche Infos anbieten kann. Will aber letzten Endes nicht mehr darüber wissen, als ich wissen muss.


    Danke vorab schon für Hilfen,
    Carsten


    Ehrlich gesagt musst Du rein rechtlich eine gewisse Fachkunde haben, um die Funkstrecken einsetzen zu dürfen. Und zwar mindestens so viel Sachkunde, um mit anderen Sekundärnutzern eine Koordinierung durchführen zu können. Aber vergiß das gleich wieder, das ist die graue Theorie, für eine Frequenzzuteilung hingegen wird das auch schriftlich festgehalten (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeits-Erklärung). Ich kann mir vorstellen, daß das auch bei kirchlichen Trägern verlangt wird, selbst wenn dort keine Gebühren anfallen sollten.


    Intermodulationsprodukte liegen bei nur 2 aktiven Funkstrecken immer außerhalb der beiden Trägerfrquenzen. Also: Mindestabstand beachten (zu Sicherheit bei eW 400 kHz) und los. Antennenpositionierung, Sichtlinien etc. sind natürlich zu beachten.
    Interessant wird es aber, wenn weitere Nutzer hinzukommen. Dann ist eine Frequenzkoordination nötig, ab einem gewissen Punkt alternativlos.


    Wie sieht es denn konkret bei Dir aus, ist das ein Festeinbau, falls ja, wo (wichtig für die Nutzung), wieso kauft ihr Funkstrecken, die im LTE-Band liegen? Waren die billig? Wenn ja, dann wisst ihr jetzt warum.


    Also wenn möglich: D-Band-Strecken zurückgeben, Bundesnetzagentur anfragen, C-Band-Strecken kaufen, Zuteilung und gut.
    Oder: Deal für Umfrequentierung der D-Band-Strecken, wieder mit Zuteilung von Frequenzen im C-Band.

  • Zitat von "simonstpauli"

    Moin,


    Nein. Im D-Band gibt es (derzeit) keine Frequenzen, die man sich zuteilen lassen kann. Diese sind (im Falle Sennheiser D- Band: 790 - 814 MHz) allgemein bis 2015 zur Sekundärnutzung zugeteilt.


    D-Band 780.000 - 822.000 MHz steht beim großen T. Von dem hatte ich mich eigentlich auch soweit beraten lassen, dass ich was amtliches und über 2015 hinaus einsetzbares suchte.

    Zitat von "simonstpauli"


    Generell sollte man wissen, was man kaufen möchte und welches Frequenzraster möglich ist und mit dieser Information zur Bundesnetzagentur und die Anzahl der Funkstrecken mit einer entsprechenden Anzahl Frequenzen (incl Ausweichfrequenzen) zuteilen lassen.


    Ich dachte nun, ich wüsste, was ich will. Mhmm.
    Danke für die anderen Tipps und Hinweise.


    Zitat von "simonstpauli"


    Wie sieht es denn konkret bei Dir aus, ist das ein Festeinbau, falls ja, wo (wichtig für die Nutzung), wieso kauft ihr Funkstrecken, die im LTE-Band liegen? Waren die billig? Wenn ja, dann wisst ihr jetzt warum.


    Billig nenne ich was anderes. Festeinbau ist das nicht. Ist eine Jugendgeschichte, die ihre Einsätze in einem gesamten Landkreis hat.

  • Hallo LC2412,


    die Aussage von simonstpauli ist nur teilweise richtig:
    Das Sennheiser D-Band der G3-Serie hat einen einstellbaren Frequenzbereich (sog. Schaltbandbreite) von 42 MHz und reicht von 780 MHZ bis 822 MHz. Für die Zeit nach 2015 bleiben also immer noch 10 MHz übrig ( in der Realität weniger, da zum LTE-Band noch ein gewisser Schutzabstand eingehalten werden sollte).
    Für 2 Mikrofone reicht das aus, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß nicht noch ein DVB-T Kanal in diesem Frequenzbereich dazukommt. Momentan ist das nicht der Fall, aber das DVB-T-Netz ist ja noch nicht komplett aufgebaut...


    Als Frequenzabstand würde ich mindestens 1 MHz anraten, 400 kHz ist zu wenig.


    Die Aussage, daß kirchliche Träger und gemeinnützige Organisationen von Beiträgen und Gebühren befreit sind, halte ich für ein Gerücht!. Es gilt §8 VwKostG und §2 FSBeitrV:
    http://www.gesetze-im-internet.de/vwkostg/__8.html
    http://www.gesetze-im-internet.de/fsbeitrv/__2.html


    Das Formblatt für den Antrag gibt es bei der Bundesnetzagentur:
    http://www.bundesnetzagentur.d…ahtloseMikroId5710pdf.pdf


    Kosten: ca 130 EUR einmalig (beide Mikrofone in einen Antrag reinschreiben, sonst entstehen doppelte Kosten)
    Gebühren: momentan 9,30 EUR pro Funkstrecke und Jahr.


    Wenn es möglich ist, die Funkstrecken zurückzugeben und dafür C-Band zu erhalten, ist das auf jeden Fall anzuraten.


    Gruß


    Elektrikus

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.


  • Okay, alles gut.


    Du kannst Dir im Bereich 780 - 790 MHz Frequenzen zuteilen lassen. Ruf einfach mal bei der zuständigen Aussenstelle der Bundesnetzagentur an, die helfen im Allgemeinen gerne und kompetent weiter. Die Formulare dafür sind einfach auszufüllen.


    Ohne Zuteilung kannst Du 790 - 814 MHz nutzen, so lange es störungsfrei möglich ist.



    Daß die G3 inzwischen so weit runtergehen hatte ich verdrängt. Das ist ja an sich sehr zu begrüßen, man kann im Moment anmeldefrei nutzen und sich später Frequenzen zuteilen lassen.


    Wieso sollen 400kHz zu wenig sein? Die Kanalbandbreite der G3 lässt 400kHz Spacing locker zu.

  • Hallo Simonstpauli,


    mit der G3 hatte ich dieses Experiment noch nicht durchgeführt, aber mit der G2:
    Anlage 1: 789,000 MHz
    Anlage 2: 789,400 MHz


    Nun mit dem Sender 1 den Empfängern nähern. Bei Entfernung von etwa 3m oder weniger kann es passieren, daß der Sender 1 über den Empfänger 2 zu hören ist. Das liegt an der endlichen Großsignalfestigkeit.
    Je weiter die Frequenzen voneinander entfernt sind, desto besser.


    Gruß


    Elektrikus

    Wer amtliche Signaturen nachmacht oder verfälscht,
    oder nachgemachte oder verfälschte amtliche Signaturen in den Umlauf bringt
    wird mit Ohringer nicht unter 2 Jobs pro Woche bestraft.

  • Zitat von "simonstpauli"


    Okay, alles gut.


    Du kannst Dir im Bereich 780 - 790 MHz Frequenzen zuteilen lassen. Ruf einfach mal bei der zuständigen Aussenstelle der Bundesnetzagentur an, die helfen im Allgemeinen gerne und kompetent weiter. Die Formulare dafür sind einfach auszufüllen.


    Ohne Zuteilung kannst Du 790 - 814 MHz nutzen, so lange es störungsfrei möglich ist.


    Ist zu befürchten, dass ich 2015 keine Frequenzen mehr zugeteilt bekomme? Macht es also Sinn, jetzt schon welche zu beantragen? Wenn ich die jetzt schon zahlen würde, wäre das D-Band Argument dahin, verstehe ich das richtig? Dann wäre die Wahl schon der Schwenk auf C-Band.


    Danke für`s nicht-dumm-sterben-lassen.
    Carsten


  • Ah, okay. Sowas geht natürlich an die Grenzen.
    Ich kann mir den Luxus von 1MHz Anfangs-Spacing selten leisten, weil ich so nicht meine Vorgaben erreichen kann, die Anzahl der Strecken betreffend.


    Grundsätzlich sind aber 2 Sender (wenn es keine weiteren Störsender gibt) ziemlich streßfrei.

  • Zitat von "LC2412"

    Ist zu befürchten, dass ich 2015 keine Frequenzen mehr zugeteilt bekomme? Macht es also Sinn, jetzt schon welche zu beantragen? Wenn ich die jetzt schon zahlen würde, wäre das D-Band Argument dahin, verstehe ich das richtig? Dann wäre die Wahl schon der Schwenk auf C-Band.


    Danke für`s nicht-dumm-sterben-lassen.
    Carsten


    Gute Frage, an sich sollte die Bundesnetzagentur auch nach 2015 fleissig zuteilen. Frag die einfach mal.
    Das Band 710 - 790 MHz wird natürlich voller, man wird sehen, wie das mit der Koordination untereinander funktioniert.

  • Je nach Umgebung und Professionalität ist es auch kein Problem, Geräte für das E-Band zu kaufen.
    Hier darfst Du im Bereich 863-865Mhz jetzt und auch nach 2015 kostenlos funken.
    Da aber dieser Bereich relativ schmal ist und sich dort dann mit der Zeit vermutlich viele andere Nutzer tummeln werden, ist die Betriebssicherheit nicht mehr so ganz optimal. Für zwei Funkstrecken in eigenen Gebäuden, fern ab von weiteren Nutzern sollte das auch kein Thema sein.

  • habe nun einfach mal eine nette Mail geschrieben an die Bundesnetzagentur. Mal gespannt, was bei rauskommt, aber wenn ich alles überblicke und richtig verstanden habe, habe ich letzten Endes dann doch was passendes bekommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Danke für alle Hinweise! Schön, dass es so ein Forum gibt. Was wäre ich ohne Euch?

  • Zitat von "LC2412"

    habe nun einfach mal eine nette Mail geschrieben an die Bundesnetzagentur. Mal gespannt, was bei rauskommt, aber wenn ich alles überblicke und richtig verstanden habe, habe ich letzten Endes dann doch was passendes bekommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Danke für alle Hinweise! Schön, dass es so ein Forum gibt. Was wäre ich ohne Euch?


    Und was wären wir ohne die Fragen im Forum? Welcher armer Mitarbeiter müsste dann unser Mitteilungsbedürfnis ertragen :)
    Das mit der Bundesnetzagentur dürfte vermutlich eher sinnlos sein.... Aber etwas aufmucken schadet nie... :)
    Die ganze Suppe haben uns die politisch Verantwortlichen auf europäischer Ebene eingebrockt und die deutschen Vertreter haben da genüsslich die Hand aufgehalten, weil sie erstens gut dastehen, wenn man für den Ausbau der Breitbandversorgung auf dem Land ist und zweitens mal wieder ordentliche Einnahmen für den Staat erzeugt. Für ein weiteres Nachdenken war zeitlich und politisch kein Platz...
    Fair wäre es gewesen, wenn jeder Nutzer entsprechend entschädigt werden würde, aber dieses Privileg blieb nur den kommunalen Einrichtungen bis zu einem bestimmten Stichtag vorbehalten. Und das auch nur deshalb, weil der Bundesrat (also die Länder) sich gegen die Kosten gewehrt haben...

  • Der Brief an die Bundesnetzagentur bringt genau gar nichts. Wenn du jemanden beschäftigen möchtest, dann schreib an das Finanzmysterium, direkt an Herrn Doktor Schäuble und an den Kanzleramtsmysterier Ronald Pofalla. Dann bekommst du immerhin innerhalb von drei bis vier Wochen einen hektografierten Brief mit einer nichtssagenden und ablehnenden Antwort.


    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • So, habe nun eine Antwort bekommen, die mich gar nicht weiter bringt:
    Erst mal meine Anfrage:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wende mich in Vertretung der [snip] an Sie mit einer Frage bezüglich
    Einsatz von Funkmikrofonen im C/D-Band.


    Wir haben vor, das Funkmikrofon SENNHEISER EW 145 G3 (780.000 - 822.000
    MHz) für unsere Jugendgottesdienste und Veranstaltungen einzusetzen und daher nun folgende Fragen, um
    deren Beantwortung ich Sie bitte.


    Das o.g. Funkmikrofon sendet im zur Zeit noch freien D-Band. Da dieses aber ab spätestens 2015 nicht
    mehr verwendet werden kann, ergäbe sich später die Möglichkeit, auf das genehmigungspflichtige
    C-Band auszuweichen.


    1. Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Kirchen und deren Einrichtungen, was die Entrichtung von Jahres-
    und Meldegebühren angeht? Im Internet kursieren widersprüchliche Angaben.


    2. Wenn wir nach 2015 Frequenzen im C-Band benötigen, macht es dann Sinn, diese jetzt schon zu
    beantragen? Ist zu befürchten, dass die mit der genannten Sendeeinheit einstellbaren Frequenzen dann
    schon vergeben sind? Oder wäre die richtige Vorgehensweise, gleich schon auf das C-Band zu setzen?


    Unser Einsatzgebiet ist Indoor, über den kompletten Main-Tauber-Kreis verteilt."



    ANTWORT:


    "Sehr geehrter Herr ,


    Vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Über genaue Nutzungsbedingungen für Funkmikrofone für den Zeitraum nach dem 31.12.2015 kann
    derzeit noch keine Aussage getroffen werden.


    Ausnahmen von der Entrichtung der Gebühren und Beiträgen werden im § 8
    Verwaltungskostengesetz (VwKostG) genannt. Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die
    bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Länder und die juristischen
    Personen des öffentlichen Rechts sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände, sofern die Amtshandlungen
    nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betreffen von den Gebühren und Beiträgen befreit.
    Religiöse Gemeinden fallen nicht unter dieses Gesetz.
    Also erste Frage geklärt


    Funkmikrofonanlagen, die in einem begrenzten regionalen Bereich eingesetzt werden sollen können eine
    Zuteilung im Bereich zwischen 174 MHz und 230 MHz erhalten.
    Das war nun nicht meine Frage


    Die Nutzung von Frequenzen unterhalb von 790 MHz dürfen von Ihnen nur standortbezogen genutzt werden. In
    Ihrem Fall würden Sie für jeden Standort je eine Einzelzuteilung benötigen.
    Hä? Was mache ich denn nun mit C-Band? Mir ins Haar schmieren? Das Ding soll in einem Kirchenbezirk eingesetzt werden, der umfasst quasi einen gesamten Landkreis. Wie soll denn Standort definiert sein?


    Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag"


    Nun bin ich eigentlich nicht wirklich weiter, als vorher. Ich habe auch das Gefühl, dass denen nicht mehr klar ist, als dass ich keine Ausnahmeregelung genießen werden. Alles andere schwimmt irgendwie noch in der regulatorischen Ursuppe rum.
    Verwirrt,
    LC2412

  • Zitat von "LC2412"

    Die Nutzung von Frequenzen unterhalb von 790 MHz dürfen von Ihnen nur standortbezogen genutzt werden. In
    Ihrem Fall würden Sie für jeden Standort je eine Einzelzuteilung benötigen.
    Hä? Was mache ich denn nun mit C-Band? Mir ins Haar schmieren? Das Ding soll in einem Kirchenbezirk eingesetzt werden, der umfasst quasi einen gesamten Landkreis. Wie soll denn Standort definiert sein?


    In Kiel konnten wir relativ großflächig zuteilen lassen, ein Landkreis sollte nicht das Problem sein.
    Interessant finde ich, daß eine bundesweite Zuteilung hier kategorisch ausgeschlossen wird. Mein letzter Stand (vor ca. einem Jahr) war "ja, wir sollen das so handhaben, irgendwann mal, wissen aber nicht, wie wir das machen sollen". Bundesweit funktionierende Frequenzen gibt es nicht, weil das komplette Spektrum 710 - 790 MHz mit DVB-T belegt ist, also bundesweit zusammengenommen keine freien Frequenzen vorhanden sind. Diesen Fakt würde ich an Deiner Stelle ans Nächstes checken, wo liegt im Landkreis DVB-T? Falls es Kanal 60 ist, musst Du gar nicht weiter über das C-Band nachdenken.
    EDIT: Würzburg und Pfaffenberg nutzen Kanal 60 derzeit nicht.

  • Hallo zusammen,


    also ich habe gerade die Migration unserer D-Band-Strecken auf C-Band samt Einzelzuteilung von Frequenzen für unsere Kirchengemeinde hinter mir.
    Zuteilen lassen habe ich uns 8 Strecken mit insgesamt 24 Frequenzen über das gesamte Sennheiser-G3-C-Band verteilt.
    Die 24 Frequenzen entsprechen einem der Sennheiser-Presets.
    Da sind auch Frequenzen in einem Bereich dabei, der bei uns durch DVB-T belegt ist.
    Die Zuteilung gilt für kirchliche Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet - und das ist auch gut so, da ein Teil der Strecken bei SPRING im Einsatz sein wird.


    Sehr zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang die Anschaffung von einem EM-300-G3-Empfänger, da dieser auch ohne eine NET 1 per WMS das Frequenzband scannen kann.


    OT: Warum habt Ihr 845er Kapseln genommen statt der 935er?


    Gruß
    Claus

  • Hallo, Thc,
    ich verstehe nun gar nichts mehr.
    Vom netten BNa-Mitarbeiter hörte ich:
    "Über mögliche Zuteilungen in Kiel kann ich keine Aussagen treffen. Fakt ist, dass im
    Frequenzbereich kleiner 790 MHz für Ihre Organisation nur der stationäre Betrieb zulässig ist.
    Hierbei bedeutet stationär der Betrieb einer Funkanlagen an einem Standort der entweder durch eine
    Koordinatenangabe nach dem WGS 84 System oder der Angabe einer eineindeutigen Adresse/Anschrift referenziert
    ist."
    Also für unseren Fall in einem gesamten Kirchenbezirk nicht machbar.


    "Für eine überregionale Nutzung von Funkfrequenzen für Funkmikrofone im Frequenzbereich kleiner
    790 MHz Bedarf es der professionelle Programmproduktion sowie dem gewerblichen und fachmännischen Einsatz
    (VVnömL Kapitel 9.2.3.3). Meinem Kenntnisstand nach sind religiöse Organisationen keine
    Gewerbeeinrichtungen für die professionelle Programmproduktion."
    Also auch Gegenargument dafür. Wie Du dann C-Band hinbekommen hast, verstehe ich nicht.


    Organisationen mit religiösem Hintergrund stehen der unten genannte Frequenzbereich 174 MHz bis 230 MHz
    sowie der Frequenzbereich 863 MHz bis 865 MHz zur Verfügung. Der letztgenannte Frequenzbereich unterliegt
    einer Allgemeinzuteilung, hier können Sie mindesten zwei Mikrofonstrecken parallel ohne Einzelzuteilung
    betreiben."
    Aha. Also E-Band. Das gäbe es beim Sennheiser ja auch. Und wenn ich richtig verstehe, brauche ich da gar nicht mal eine Anmeldung, oder wie sieht das dann aus?


    OT: Für 935 ist das Geld nicht da.


    OnTopic: Oder bin ich einfach nur doof? Ich will doch nur ein amtliches, störsicheres System mit mind. 2 Funkstrecken, ohne mir die Zukunft zu verbauen. Und das soll in 5 Jahren eben auch noch gehen und auch noch erlaubt sein. Hab ich's einfach nicht geblickt?
    Danke und Grüße,
    Carsten

  • Zitat von "LC2412"

    Also E-Band. Das gäbe es beim Sennheiser ja auch. Und wenn ich richtig verstehe, brauche ich da gar nicht mal eine Anmeldung, oder wie sieht das dann aus?


    richtig. Vorteil: Du kannst bereits jetzt damit funken und nach 2015 auch.
    Nachteil: relativ schmalbandiger Bereich, das bedeutet, hier kann man nicht allzuviele Geräte parallel zueinander betreiben. Wenn Du mit Deinen Funken unterwegs bist und vielleicht noch eine Musikergruppe ein paar Inears oder andere Strecken auf diesem Band hat, dann gibts Schwierigkeiten.
    Hinzu kommt, daß dieser Bereich kostenlos ist und somit von jeden Privatanwender, Teilzeitmucker und Mobil-DJ verwendet wird. Diese kaufen meist preiswerte Geräte mit schlechten Filtereigenschaften, das heißt, diese Geräte brauchen mehr Platz im Spektrum. Für professionelle Anwendungen ist daher dieser Bereich weniger geeignet, für kleinere Geschichten aber auf alle Fälle eine preiswerte und interessante Alternative.

  • Zitat

    Also E-Band


    E-Band haben wir auch noch drei Strecken - aber nur für unkritische Anwendungen und zur harmonisierten Nutzung auf Freizeiten in der EU.
    Ein Beispiel: Ich habe den Taschensender des Predigers eine Zeitlang im E-Band oberhalb von 863 MHz laufen lassen und trotz Diversity ständig Aussetzer gehabt.
    Jetzt hat er eine C-Band-Funke und keine Aussetzer mehr bei ansonsten unverändertem Equipment - gleiches Mikro, gleiche Position des Taschensenders im Talar, gleiche Position der Antennen und die gleichen Antennenkabel wie vorher.
    Wobei ich bis heute nicht weiss, wo exakt das Problem mit den Aussetzern liegt, ich aber auch keine Lust habe, mich allzusehr damit zu beschäftigen.
    Für sog. geschäftskritische Anwendungen - bei uns also z.B. der Pfarrer mit seiner Predigt oder der Leadsänger bei einem Konzert - sind mir D- und E-Band im Ergebnis zu heikel.


    Zitat

    Ich will doch nur...


    Niemand hat je behauptet, dass die Nutzung von Funkmikrofonen nach der Versteigerung letztes Jahr einfach sein würde.
    Im Gegenteil: Wenn es mit der LTE-Nutzung erstmal so richtig los geht und der Bereich direkt oberhalb von 791 MHz tatsächlich dafür genutzt werden wird, dürfte es bei ganz vielen Anwendern ein böses Erwachen geben.
    Sennheiser hat da imho übrigens Glück gehabt: Bei den G2-Strecken ist Channel 1 im Preset 1 auf 790.600 MHz und damit im Schutzband - oder haben die das bei der Einführung der G2-Serie schon gewusst?


    Zitat

    Wie Du dann C-Band hinbekommen hast, verstehe ich nicht.


    Ich auch nicht - aber ich scanne die Zuteilungsurkunde mal ein und lasse sie Dir zukommen - schick mir mal eine PN mit einer Mailadresse.
    Ansonsten ist die BNetzA eine Behörde mit regionalen Zweigstellen.
    Und da der nichtöffentliche mobile Landfunk, um den es hier geht, damals nach der Allgemeinzuteilung von D- und E-Band praktisch aus dem Fokus verschwunden ist und jetzt erst wieder auftaucht, vermute ich mal, dass es auch (noch) keine bundeseinheitlichen Regeln gibt und jede Zweigstelle für sich entscheidet.


    Zitat

    OT: Für 935 ist das Geld nicht da.


    EW 145 und EW 100-935 kosten beim großen T exakt gleich viel.


    Gruß
    Claus