Einhausung / Gehäuse für Display (Foyer)

  • Hallo Forum,


    wir planen die Installation eines Displays zur Begrüßung, Besucherführung etc. in unserem Foyer. EDIT: Öffentliches Gebäude (Kulturzentrum)


    Hierzu meine Fragen:


    Muss das Display dringend ein Brandbeständiges Gehäuse bekommen?
    Welche Anforderungen werden an ein solche Einhausung gestellt (F60, F90)?
    Was muss bei den Zuleitungen zum Gerät beachtet werden?
    Wo bekomme ich so etwas her? Internet- Recherche brachte nicht viel Infos.


    Wenn so ein Gehäuse vorgeschrieben ist, wie verhielte es sich dann mit technischem Gerät, das für Veranstaltungen noch zusätzlich ins Foyer gestellt würde?


    Danke Euch schon mal fürs Lesen und für eventuelle Antworten!


    Matthias

  • Ich habe hier letztens 2 solcher Begrüßungsmonitore in einem ebenfalls öffentlichen Gebäude gebaut, da gab es keinerlei Anforderungen bzgl. eines "brandbeständigen Gehäuses" - wie kommst du darauf?


    IMHO wäre ein solches Gehäuse ja (nur) notwendig, wenn der Monitor eine bestimmte Zeit (F30 ...) nach Brandausbruch noch einen Funktion erfüllen muss (z.B. Alarmierung, Fluchtwegsignalisierung, ..)

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • Hallo,


    danke Dir für Deine Antwort!


    Mir wurde dieses so von unserem Bauamt vorgegeben. In einigen Schulen hier im Ort wäre dieses auch so.


    Klaro wärs schön wenn ich belegen könnte, das solch ein Gehäuse nicht vorgeschrieben ist.


    Und ja, ich hab Monitore auch schon ohne Gehäuse gesehen.


    Matthias

  • das hast du schon gefunden?
    http://www.brandschutz-wiki.de…e=Brandschutzgeh%C3%A4use


    also Ex0 Gehäuse für Funktionserhalt, I30 zur Brandlastreduzierung.


    Frag doch mal, auf Grund welcher Rechtsgrundlage diese Forderung basiert?


    Bauordnung? MBO §14 Brandschutz? Ist ein Bildschirm eine "bauliche Anlage"? Bekommt die Kasse am Eingang dann auch ein I30-Gehäuse?

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  • Zitat von "djobi"

    Bauordnung? MBO §14 Brandschutz? Ist ein Bildschirm eine "bauliche Anlage"? Bekommt die Kasse am Eingang dann auch ein I30-Gehäuse?


    *grins*


    DAS Gehäuse will ich sehen :)



    Gruß


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • DANN muss aber der PC an der Info, dessen Bildschirm, die Leuchte an der Decke und vieles vieles andere ins Gehäuse.


    Das ist doch der größte Witz den ich je gehört habe.
    Ich kenne nicht ein Display das in einem Brandschutzgehäuse hängt.
    Höchsten in einer Vitrine um das Panel vor Berührungen zu schützen.

  • Danke auch Euch beiden für Eure Antworten...!


    Und es spielt auch keine Rolle, das das Foyer natürlich auch als Rettungsweg gebraucht würde? Display käme natürlich in die Nähe der Türen- ist ja, wie gesagt, u.A. zur Begrüßung.


    Teile des Foyers (Abzüglich der Rettungswege) werden auch ab und an für Ausstellungen/ Messen etc. genutzt- hierfür haben wir gestempelte Pläne von besagter Stelle. Demnach dürfte dort auch nix mit nem Stecker dran sein?


    Prima wirds auch, wenn wir unserem Wirte den Oberthekenkühler für die Pausenbewirtung verwähren müssten?!?


    Leider kann ich die nächsten Tage nicht nach den Gründen für die Ablehnung fragen, da dich frei habe.


    Matthias

  • Die Grundlage für solche Anweisungen liegt in der immer strenger werdenden Durchsetzung der Bauordnung, bzw. des vorbeugenden Brandschutzes.


    Wir haben das in den letzten Jahren in diversen öffentlichen Gebäuden festgestellt. Was früher noch gemacht wurde, ist heute streng untersagt, obwohl es die Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz schon länger gibt. Die Kommunen und Städte sind wohl mit der Zeit durch diverse Unfälle und Tote immer mehr sensibilisiert worden.


    In den Flucht- und Rettungswegen darf keine "Brandlast" stehen, auch wenn sie klein und unbedeutend ist. Hintergrund ist u.a. auch die Rauchentwicklung. Allein das brennende Plastik eines Bildschirms kann ein ganzes Treppenhaus mit giftigen Gasen einräuchern.


    Die Behörden sind wohl dazu übergegangen, diese Verordnungen immer stärker durchzusetzen, was ja nicht schlecht ist. Wo wir früher Eingangsbereiche und Treppenhäuser mit Floorspots und Dekolicht aufgehübscht haben, ist heute nur noch das Leuchtstoffröhren-Treppenlicht erlaubt :(
    In manchen Häusern wurden Pflanzen, Sitzgruppen und andere nette Dekoelemente, die dort schon seit Jahrzehnten standen, entfernt. Sogar ein Infobrett (mit angebrachten Plaketen etc.) musste weg.


    Die rechtlichen Grundlagen findest Du in der jeweiligen Landesbauordnung und deren Durchsetzungsverodnungen.
    http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html
    Wie streng dieser vorbeugender Brandschutz vor Ort interpetiert wird, liegt an der jeweiligen Auffassung der Behörde bzw. des Verantwortlichen vor Orts.

  • Hallo!


    Danke auch Dir für Deine Antwort!


    Wenns sollche VOs gibt und die Hand und Fuss haben und wirklich dem Brandschutz dienen, wär das wohl auch ok!


    Aber auf der anderen Seite ist die Stadt dann auch wiederum nicht so konsequent, was auch irgendwie blöd ist. Nur werde ich den Teufel tun und da jetzt schlafende Hunde zu wecken, von wegen Mobiliar/ Zapfanlage oder Ausstellungsplan.


    Gibt es denn wohl solche Gehäuse zu kaufen, falls wir nicht umhin kommen, das Gerät einzuhausen?


    Vielen Dank an alle nochmals,


    Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von bukka ()

  • Zitat

    In manchen Häusern wurden Pflanzen, Sitzgruppen und andere nette Dekoelemente, die dort schon seit Jahrzehnten standen, entfernt. Sogar ein Infobrett (mit angebrachten Plaketen etc.) musste weg.


    So ist das leider - für die Mitarbeiter eines solchen "Hauses" schafft es auch eine ganz tolle Arbeitsatmosphäre über einen kahlen, nackten Flur laufen zu müssen. Vor allem, wie die richtig schreibst, die Regelungen sind nicht neu - und es ist den Mitarbeitern nicht verständlich zu machen, warum eine Sitzgruppe, die seit 10 Jahren am Ende des Flures steht, auf einmal weg soll.


    So Entscheidungen schaffen aber auch interessante Formen:
    Während die Benutzung privater Elektrogeräte auf Grundlage solcher Brandschutzverordnungen untersagt wird, und Etagendrucker nicht mehr auf dem Flur stehen dürfen, werden dienstliche Mikrowellen und Teekocher in offenen Teeküchen (also auch auf dem Gang) und Kopierer in offenen Nischen (also auch auf dem Gang) und Begrüßungsdisplays (im offenen Foyer) anstandslos installiert.
    Irgendwie ist da noch kein Grund drin - Entscheidungen werden scheinbar willkürlich getroffen, je nach dem wer gerade zuständig ist.


    Sieht man ja auch hier: ein neues Display (Elektrogerät) soll in ein extra Gehäuse, während daneben der Durchlaufkühler und die Gastrokasse ohne Gehäuse steht - da weiss man doch vorne und hinten nicht mehr, was gerade "richtig" sein soll.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • Zitat von "djobi"

    So ist das leider - für die Mitarbeiter eines solchen "Hauses" schafft es auch eine ganz tolle Arbeitsatmosphäre über einen kahlen, nackten Flur laufen zu müssen. Vor allem, wie die richtig schreibst, die Regelungen sind nicht neu - und es ist den Mitarbeitern nicht verständlich zu machen, warum eine Sitzgruppe, die seit 10 Jahren am Ende des Flures steht, auf einmal weg soll.


    So Entscheidungen schaffen aber auch interessante Formen:
    Während die Benutzung privater Elektrogeräte auf Grundlage solcher Brandschutzverordnungen untersagt wird, und Etagendrucker nicht mehr auf dem Flur stehen dürfen, werden dienstliche Mikrowellen und Teekocher in offenen Teeküchen (also auch auf dem Gang) und Kopierer in offenen Nischen (also auch auf dem Gang) und Begrüßungsdisplays (im offenen Foyer) anstandslos installiert.
    Irgendwie ist da noch kein Grund drin - Entscheidungen werden scheinbar willkürlich getroffen, je nach dem wer gerade zuständig ist.


    Sieht man ja auch hier: ein neues Display (Elektrogerät) soll in ein extra Gehäuse, während daneben der Durchlaufkühler und die Gastrokasse ohne Gehäuse steht - da weiss man doch vorne und hinten nicht mehr, was gerade "richtig" sein soll.


    Danke! So siehts bei uns jetzt wohl auch langsam aus... (siehe oben)


    Macht nicht wirklich Spaß!


    Matthias

  • Ja, bis jeder sich an die neuen Regeln gewöhnt, wirds auch noch etwas dauern. Der Durchlaufkühler hat vielleicht noch "Bestandsschutz" oder soll "demnächst" mal ausgetauscht werden. Alle neuen Geräte sollen natürlich dann nach der neuesten Rechtsauffassung der Behörde eingebracht werden.


    Und diese Regeln sind halt auch nicht für alle Kleinigkeiten ausformuliert. Es soll keine Brandlast im Fluchtweg stehen. Das sagt sich so schön leicht auf dem Papier. Das Sofa im Fluchtgang ist ja verständlich, aber das Schwarze Brett in der großen Eingangshalle? Vermutlich ist vieles noch Interpretationssache der Personen vor Ort....

  • Hallo nochmals,


    habe eben mit der Fa. Publitec telefoniert. Sie bemühen sich um Konkrete Aussagen zum Thema Brandlast/ Gefährdung durch ein brennendes/ kohlendes oder was auch immer Display und Aussagen/ Beschaffungsquellen für Einhausungen der Geräte...


    Matthias

  • Zitat von "Mister.Lange"

    Da Ihr Euch hier so sicher seit das dies wirklich verboten ist, lasst uns doch bitte an den konkreten Vorschriften teilhaben.


    Hallo Mister.Lange!


    Ich bin erst seit heute wieder im Dienst und habe bei der Kollegin von der Stadt noch nicht konkret nachgefragt. Einmal aus taktischen Gründen und weil ich weiss, das hier bei uns eben entsprechend verfahren wird...


    Wenn ich aber konkrete Vorschriften kenne, werde ich sie hier natürlich vortragen.


    Danke Dir für Deine "Anteilnahme" :wink:


    Matthias

  • Zitat von "Mister.Lange"

    Da Ihr Euch hier so sicher seit das dies wirklich verboten ist, lasst uns doch bitte an den konkreten Vorschriften teilhaben.


    Kommt jetzt darauf an, wie konkret Du jetzt die Vorschriften hören möchtest.
    Die Grundlage ist wie gesagt der Brandschutz in der Bauordnung. Baurecht ist Ländersache, insofern habe ich ein paar Posts vorher einen Link zu den Länder-Bauordnungen angegeben.


    In der Bayerischen Bauordnung (um mal eine beispielsweise herauszunehmen) findest Du im Art. 12 einen klassischen Wischi-Waschi-Juristensatz:
    "Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird."
    Wie das dann im Einzelfall genau gesehen wird, kann man einmal in den fortfolgenden Artikeln nachlesen, anderseits empfehlen diverse Veröffentlichungen wie bzw. BGI 560 nähere Einzelheiten.
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi560.pdf
    Als Bauherr/Eigentümer einer öffentlichen Versammlungstätte / Betriebsinhaber etc. ist man für den Brandschutz verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollten diese "Empfehlungen" eingehalten werden. Dies geschieht dann durch entsprechende Anweisungen (Brandschutzordnung nach DIN 14096) und auch mit einem eigens eingerichteten Brandschutzbeauftragten.


    In den Brandschutzordnungen findet man wiederum die konkreten Anweisungen.

  • Zitat von "Mister.Lange"

    bukka


    Gehen durch Euer Foyer eigentlich Fluchtwege von anderen Räumen?


    Hallo Mister.Lange,


    ja. Im Erdgeschoss ist unser Saal, Toiletten, Gaststätte, Kartenverkauf und im ersten Stock sind Büros und "Gruppenräume" für Kurse, Tagungen, Versammlungen aller Art...


    Der Saal hat einen alternativen Fluchtweg, einer der Gruppenräume oben ebenso.


    Matthias

  • Ich hab gerade mal in die niedersächs. BauO geschaut.


    aus der Definition der Begriffe in §2 ausgehend halte ich einen solchen Monitor nicht für eine bauliche Anlage. Somit muss er imho auch nicht die Anforderungen an Baustoffe für Versammlungsstätten laut NVstättVo erfüllen.
    Wie die Installation vor Ort aussehen könnte muss natürlich im Einzelfall geklärt werden.


    Der alleinige Verweis auf eine BGI wäre mir an dieser Stelle zu dünn. Zumal der Arbeitsschutz hier sicher im Zuständigkeitsbereich des Betreibers und nicht des Bauamtes liegt.


    bukka


    Die Frage ist nicht ob die Räume einen zweiten Fluchtweg haben, sondern ob offiziell ein Fluchtweg eines anderen Raumes durch das Foyer führt. Dann sollte es eigentlich eine automatische Feuerlöschanlage haben.
    Falls das nicht der Fall ist wäre das Foyer einfach nur ein "normaler" Versammlungsraum. In dem ja bekanntlich das Einbringen von Veranstaltungstechnik auch kein Problem ist (so als Argumentationshilfe).


    Ich weis nicht wir Ihr mit dem Amt so steht. Könnt Ihr normal miteinander reden? Dann frag auf jeden Fall, wie hier schon beschrieben, nach dem Hintergrund für diese Auflage. (Es könnte hier ja tatsächlich einen speziellen Grund geben).
    Wenn Du den kennst kann man das auch besser verifizieren und gegebenfalls mit den Kollegen der Feuerwehr sprechen usw.