eEbay Rechtsfrage

  • Also:
    Lieferumfang laut großem InternetVersandhaus:


    Sennheiser ASA 1
    Aktiver Antennensplitter


    Für max. 4 stationäre Diversity-Empfänger
    Kaskadierbar
    Mit 4-fach Spannungsverteilung
    Netzteile nicht inklusive, 232947 NT1-1 nötig
    Inkl. thomann 8x BNC Kabel
    Optionaler Rackmount GA3



    Also wer LESEN kann ist klar im Vorteil!


    Dieser Verkauf ( ebay = Angebot des Threat Schreibers ) beinhaltet nur Folgendes:


    1x Paket mit: 1x ASA1 ( gebraucht ) und 1x Netzteil (gebraucht ) und 1x neues Montageset


    Sollte das Gerät defekt sein, müsstest Du haften ( Beschreibung = "gebrauchter, aber voll funktionsfähiger" ).


    Der Verkauf ist absolut eindeutig. Klar formuliert.


    Mehr gibt es nicht und dieses "man könnte aber herauslesen" und vorallem "Im originalen Lieferumfang"


    => blablabla blablal bla Herrschende Mindermeinung => Müll ( Schwachsinn)


    Übrigens:
    Ja, da ist noch ein Büchlein "Bedienungsanleitung" => Haste auch nicht mitgeliefert??? => Ja, um Gottes Willen!!!



    Bitte den Threat sperren! Danke.

  • In der ebay-Verkaufs-Beschreibung steht eindeutig nichts von BNC-Kabeln dabei. Ebenso wird es ganz deutlich, daß es sich um ein Gebrauchtgerät handelt, das so wie es ist, verkauft wird.
    Das ist ja gerade der Sinn eines Gebrauchtverkaufs und auch dafür ist es entsprechend günstiger.
    Die Artikelbeschreibung ist meiner Meinung nach klar und deutlich, auch auf dem Foto ist nichts zu erkennen.


    Ich denke mal, da hat einer, der das Gerät schon länger sucht, einfach das Neugerätset im Kopf gehabt, und nicht genau gelesen, sondern sich vermutlich vom günstigeren Preis und die Hoffnung auf den Zuschlag bei der Versteigerung ablenken lassen.
    Jetzt hat er bemerkt, daß er etwas in die Verkaufsanzeige hineininterpretiert hat, was nicht da ist und sucht jetzt die Schuld bei jemand anderen. Ich denke mal, daß die Klage/Anzeige etc. nur hohles Geschwätz ist, um vielleicht doch noch etwas herauszufordern. Wenn der Käufer tatsächlich zum Rechtsanwalt geht, wird der ihn vermutlich aufklären. Wer weiß, ob da jemals etwas kommt, ich würde da mal gelassen sein.
    Und selbst wenn man es mal mit einem Anwaltsschreiben probiert, kann man ja einen Dreizeiler zurückschicken, dann wird der Anwalt zum Käufer sagen: "Hat nichts gebracht"


    Alles andere (Nebenangebote im Verkaufstext, Privatverkauf oder nicht etc.) sind ja hier nicht Gegenstand des Streits.


    Das einzige was mir Sorgen machen würde, ist die vielleicht folgende negative Bewertung und die Diskussion mit ebay, diese wieder löschen zu lassen.


    Da das jetzt schon mehr als einen Monat her ist: was ist denn inzwischen schon passiert?

  • Zitat von "uifei"

    Also:
    Also wer LESEN kann ist klar im Vorteil!

    Ja, nur wer das gelesene nicht nutzt, hat nix von seinem Vorteil.


    Zitat von "uifei"

    Sollte das Gerät defekt sein, müsstest Du haften.

    Wie kommst Du denn auf diesen Unfug?

    Beste Grüße


    Jochen

  • Meines Erachtens ist es völlig wurscht, was beim Neukauf dabei war oder nicht. Es wird eine ASA in gebrauchtem Zustand mit optionalem Zubehör von privat (!) angeboten.


    Solche Nachforderungen lassen sich aber vermutlich leicht umgehen, indem man den Lieferumfang von Anfang an klarstellt, was dann so aussehen kann:




    Lieferumfang:
    1* ASA1 (siehe Foto)
    1* NT-1 (optional, Aufpreis: 35€)
    1* Rackmount-Kit GA-3 (optional, Aufpreis:30€)


    Privatverkauf ohne Garantie. Keine Nachverhandlungen, keine Rücknahme möglich


    Der Raum für Diskussionen wird somit stark verkleinert. Und nebenbei konnte der Käufer Fragen stellen. Chance nicht genutzt? Pech gehabt...

    Strom ist ne spannende Sache...

  • @ hunterstudios (Threadstarter): was ist denn inzwischen geschehen? Kam Post vom Anwalt, habt Ihr Euch geeinigt oder ist einfach nichts mehr passiert? Gabs eine schlechte Bewertung? Wenn ja, hat Ebay diese wieder gelöscht?

  • Dann wirds wohl nur heiße Luft gewesen sein, manche machen sich gerne mit solchen Sprüchen wichtig. Oder sein Rechtsanwalt hat ihm die Sachlage erklärt... :)
    Eine negative Bewertung kam auch nicht?