Vorschriften: RCD & Bestandschutz, Erdung und anderes

  • Hallo,


    in unserem lokalen Theater- und Kulturhaus ist eine veraltete Elektroinstallation anzutreffen. Ich würde gerne auf die Behebung einiger Punkte drängen und bin deshalb auf der Suche nach (idealerweise) verbindlichen Richtlinien, auf die hingewisen werden können, um die Sache entgegen der ortsansässigen Beratungsresistenz zu beschleunigen.


    Zu den Problemen gehören u.a. folgende Punkte:

    • keine RCDs außer in den Dimmerschränken (d.h. weder für 16/32A Steckdosen im Bühnenbereich, noch für den Durchlauferhitzer in der Garderobe, noch fürs Arbeitslicht, ...)
    • HV im Theaterbereich ist 4adrig angefahren (lokal TN-C-S), keine Neutralleiterüberwachung; folglich bei Abriss dann neben kaputten Geräten Spannung auf den Gehäusen?! (ich traue den alten Klemmblöcken nur begrenzt, außerdem läuft die Zuleitung quer durchs ganze Gebäude)
    • soweit der erste Blick zeigt sind die Pipes und Traversen im Dach sowie die metallischen Kabelkanäle in einem Saal nicht geerdet


    Hat jemand entsprechende Verweise zur Hand? Insbesondere schön wäre etwas, was den Bestandsschutz für non-RCD Steckdosen (nach der Richtlinie ab 2009) fürs Bühnenumfeld aushebelt. Mal davon abgesehen, dass ich es absolut unverantwortlich finde...


    Danke und viele Grüße

  • Hi,


    bei TN-C-S müsste es noch irgendwo einen Potentialausgleich geben.


    Aushebeln lässt sich sowas meist am besten über die BG. Dazu müsste es aber zumindest einen abhängig Beschäftigten geben.


    Tomy

    SIM II Operator and Dante Level I-II-III (alles sogar zweimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Zitat von "von zimt"

    Hallo,


    in unserem lokalen Theater- und Kulturhaus ist eine veraltete Elektroinstallation anzutreffen. Ich würde gerne auf die Behebung einiger Punkte drängen und bin deshalb auf der Suche nach (idealerweise) verbindlichen Richtlinien, auf die hingewisen werden können, um die Sache entgegen der ortsansässigen Beratungsresistenz zu beschleunigen.


    Zu den Problemen gehören u.a. folgende Punkte:
    keine RCDs außer in den Dimmerschränken (d.h. weder für 16/32A Steckdosen im Bühnenbereich, noch für den Durchlauferhitzer in der Garderobe, noch fürs Arbeitslicht, ...)


    Wann war die letzte Prüfung nach VDE 0100? Da gibt es für Endstromkreise ohne Personenschutz-RCD keinen Bestandsschutz mehr. Ob man da jetzt auch fest angeschlossene Geräte und Steckdosen >16A dazu zählt ist Sache einer Gefährdungsbeurteilung. Normalerweise würde ich sagen Lichtstromkreise gar nicht, Garderoben PRCD 0,03 A wg. besonderer Gefährdung und Steckdosen >16A Brandschutz-RCD 0,3 A.




    Zitat

    HV im Theaterbereich ist 4adrig angefahren (lokal TN-C-S), keine Neutralleiterüberwachung; folglich bei Abriss dann neben kaputten Geräten Spannung auf den Gehäusen?! (ich traue den alten Klemmblöcken nur begrenzt, außerdem läuft die Zuleitung quer durchs ganze Gebäude)


    Auch wenn es in der Praxis ein Schmerz im A... ist: TN-C-S geniesst nicht nur Bestandsschutz sondern ist auch noch Stand der Technik sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse gegenüberstehen. Wie sind die Messwerte der letzten Prüfungen für Zi/Zs? Lässt sich da vielleicht aus den Messprotokollen eine schleichende Verschlechterung herauslesen die zur Verhütung von weiteren Schäden eine Erneuerung der kompletten Anlage (und darauf läuft es hinaus - kein vernünftiger Elektrobetrieb klemmt dir eine neue HV an jahrzehntealte Kabel) ratsam erscheinen lässt? Wurden in den letzten Jahren viele Movinglights, LED-Scheinwerfer und Medientechnik-Geräte angeschafft die eine zusätzliche Belastung für den PEN erzeugen der dieser evtl. nicht mehr gewachsen ist?


    Zitat

    soweit der erste Blick zeigt sind die Pipes und Traversen im Dach sowie die metallischen Kabelkanäle in einem Saal nicht geerdet


    Das ist ein klarer Verstoss gegen die VDE 0100. Die Frage ist hier: Wer prüft? Bzw. wer hat da so lange weg geschaut? IdR wissen sowohl die Prüfer als auch die Betriebsverantwortlichen recht genau um die Missstände...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • Das leidige Thema: Es gibt für die E-Installation keinen "Bestandschutz", das ist ein Begriff aus dem Baurecht, vergleich hier: http://www.elektro-plus.com/pdf/ei-spannungsfeld.pdf


    Wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den Vorschriften entsprach, darf sie in dieser Form auch weiterhin genutzt werden.
    Wenn eine größere Änderung der Anlage erfolgt, muss diese auch auf aktuellen Stand gebracht werden.


    Eine Erdung der Traversen / Kabelkanäle läßt sich ja relativ einfach nachrüsten und stellt IMHO keine größere Änderung da.

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  • Hallo zusammen,


    vielen Dank schonmal für die zahlreichen konstruktiven Antworten.


    Prüfbericht, tja. Ich fürchte, es prüft da gar niemand, wenn ich ehrlich bin. Wer ist denn in der Regel dafür verantortlich? Gibt es eine Auflage, dass ein Veranstaltungsbetrieb z.B. jährlich von Stelle xy geprüft werden muss? Oder hat eine Prüfung in Eigenregie stattzufinden? Soweit ich weiß marschiert die Feuerwehr als ab und an mal durch, evtl. mal der TÜV für den Aufzug, aber die Steckdosen hat ganz sicher in den letzten 5 Jahren niemand durchgemessen.


    Zitat von "TomyN"

    bei TN-C-S müsste es noch irgendwo einen Potentialausgleich geben.

    Du meinst einen lokalen Potentialausgleich ab UV? Was muss dann da mit eingebunden werden? Traversen etc.? Ich nehme ja an, dass Installationen wie Heizung und Wasser ab der (ordentlich gemachten) Großverteilung im Keller geerdet sind, also da der Hauptpotentialausgleich sitzt.


    Zitat von "niggles"

    Wann war die letzte Prüfung nach VDE 0100? Da gibt es für Endstromkreise ohne Personenschutz-RCD keinen Bestandsschutz mehr. Ob man da jetzt auch fest angeschlossene Geräte und Steckdosen >16A dazu zählt ist Sache einer Gefährdungsbeurteilung. Normalerweise würde ich sagen Lichtstromkreise gar nicht, Garderoben PRCD 0,03 A wg. besonderer Gefährdung und Steckdosen >16A Brandschutz-RCD 0,3 A.

    Ich dachte bisher, dass man eine Prüfung nach VDE 0100 nur (einmalig) bei der Inbetriebnahme oder bei Änderungen durchführen muss. Ist dem so? Bei den letzten (kleineren) Ausbauten vor etwa 3 Jahren haben die Elektriker für die neuen Installationen kurzum eine neue Leitung vom Keller hochgezogen und eine kleine UV hingesetzt, um den alten Kram nicht anfassen zu müssen. (Deshalb war meine Aussage vom Anfangspost eigentlich nicht ganz korrekt: Es gibt in der Tat eine Putzsteckdose und eine Flurbeleuchtung, die super mit FIs abgesichert sind...) Ich vermute, dass umgeht dann auch eine Prüfung der alten Dinge.


    Ok, ich werd mich mal über die BG schlau machen.


    Vielen Dank soweit und viele Grüße
    Moritz

  • Hi,


    die BG hat klare Vorgaben, wie die Anlagen etc. beschaffen sein müssen, wenn die bei ihr versicherten Arbeitnehmer damit/daran arbeiten sollen. Dazu gehört z.B. auch die (halb-)jährliche Prüfung der beweglichen Elektrogeräte nach VDE0701/0702.


    Bei uns hier schreibt (aber nur in der Stadt) die TAB (TAV?? halt das E-Werk) vor, dass an der Stelle, an der aus dem C ein S wird auch der Eder/Potentialausgleich mit aufliegt. Daher hab ich das mal vorausgesetzt, es ist aber nicht überall so..


    Tomy

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