BGV A3 Prüfungen

  • Hallo Zusammen,
    wir wollen nun damit anfangen, unsere Geräte selbst zu testen, da auf Dauer die externe Prüfung ins Geld geht.
    Ich habe nun mit meinem Elektromeister diskutiert, was wir wie prüfen und wir sind uns nicht ganz einig. Wir verwenden ein
    Gossen Metrawatt Secutest SII.


    Für mich gibt es 2 Unterschiede:
    - Standardelektrik ( Verlängerungen, Steckerleisten, CEE-Schuko Adapter, usw. )
    -> Prüfung nach VDE 0701 oder 0702


    - Geräte, die ein Netzteil enthalten ( CD-Player, Mischpulte, Scheinwerfer, usw.)
    diesen Geräten wollte ich z.B. den Isolationstest vorenthalten, da ich ja nicht das Netzteil zerschiessen will mit 500V.


    Wie und was testet Ihr an Euren Geräten?
    Besten Dank für Eure Meinung.


    Reichen bei elektronischen Geräten:
    - Schutzleiterwiderstand
    - Schutzleiterstrom
    - Berührungsspannung
    - Differenzstrom


    diese Messungen ???


    Gruss Soundeffekt

  • Mit der Isolationswiderstandsmessung zerstört man keinen Trafo/Netzteil... Es wird ja keine Leistung abgegeben, denn der Strom ist gering... Es gibt aber dafür ganz klare VDE Vorschriften. Wenn davon abgewichen wird, dann kann man sich die Messung gleich sparen, denn dann ist man sowieso in der Verantwortung.

  • Hi,


    Messspannung wird zwischen N+L, die dabei verbunden sind, und den berührbaren Metallteilen angelegt.
    Betreffen kann sie also nur wenige Bauteile, meist nur Entstörkondensatoren und ggf. der Netztrafe, diese müssen für diese Gleichspannung ausgelegt sein.


    Tomy

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  • Moin,


    mir ist nicht bekannt, dass bei uns im Hause mal durch eine 0701/0702-Messung ein Gerät zerschossen worden wäre.
    Wir haben an jedem Arbeitsplatz in den Werkstätten kompakte Geräte von Beha ähnlich diesem.
    Damit wird jedes durchgehende Gerät getestet und das Ergebnis protokolliert.


    Das Secutest SII kann natürlich etwas mehr. Sowas in der Art haben wir auch noch von Beha.


    Etwas verwundert mich aber, dass Du mit einem Elektromeister gesprochen hast und der scheinbar damit überfordert ist.
    Der sollte das doch wissen oder sich recht simpel einlesen können? So kompliziert sind diese Prüfungen nun auch wieder nicht... :wink:



    Grüße aus Würzburg

  • Hi,


    die Prüfung muss nach VDE0701/0702 erfolgen. Da steht genau drin, was zu messen ist. Gerade bei Klasse 2 Geräten ist die Isolationsprüfung sehr wichtig.
    Da gibt's auch gute Literatur dazu.


    Tomy

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  • Hallo.
    Wenn ich das hier gerade so lese frage ich mich ob so grundsätzlich bewusst ist das so was nicht jeder prüfen darf.
    Nach der BetrSichV dürfen nur Personen diese Prüfungen machen die als befähigt dazu sind.
    Eine Elektrofachkraft zu sein reicht dazu z.B. nicht aus meine ich.

  • Zitat

    Anforderungen an den Prüfer
    * Laut BetrSichV und der konkretisierenden TRBS 1203-3 ist vom Unternehmer/Betreiber eine „befähigte Person" mit dem Ermitteln von „Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen" sowie mit „Überprüfen und erforderlichenfalls Erproben" zu beauftragen. Diese befähigte Person sollte sich der technischen Regeln, so auch der DIN VDE 0701-0702, bedienen.
    * Da die DIN VDE 0701-0702 nur grundsätzliche Vorgaben für das Prüfen elektrischer Geräte enthält, muss die befähigte Person umfassende fachliche Kenntnisse und viel Prüferfahrung besitzen. Nur so können die Vorgaben der Norm ordnungsgemäß in die Praxis umgesetzt werden.
    * Die für das Prüfen verantwortliche Elektrofachkraft muss entscheiden, welche Prüfarbeiten elektrotechnisch unterwiesene Personen mit welchen Prüfgeräten durchführen und inwieweit Aufsicht und Anleitung erforderlich sind. Voraussetzung für das richtige Prüfen ist, dass die mit dem Prüfen beauftragte „befähigte Person" sich ständig informiert und weiterbildet. Dies ist unabdingbar, um das Wissen auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.


    Quelle: Link

  • Und wieder was gelernt, danke :)
    Also reicht die Elektrofachkraft aus, zumindest würde ich es so interpretieren.
    Wobei das mit dem auf den Stand halten und den damit zusammenhängenden Dingen echt nicht ganz ohne ist.

  • Hmmm, eines meiner Lieblingsthemen...


    Zitat von "Hartmut"


    Also reicht die Elektrofachkraft aus, zumindest würde ich es so interpretieren.


    Nein, bitte sieh' Dir TRBS 1203-3 einmal genau an.
    Da steht nirgends das Wörtchen "Elektrofachkraft" (EFK), und das aus guten Grunde. Ein Mensch, der tageintagaus nichts anderes macht, als z.B. Einfamilienhäuser zu installieren oder z.B. Trafostationen zu errichten, kann durchaus Elektrofachkraft sein, ist per se jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine befähigte Person nach TRBS 1203.


    Die Anforderung an die befähigte Person ist ja klar umrissen, d.h. es müssen einige Dinge nachgewiesen sein, die man nicht so "mal eben" herbeikonstruieren kann.
    Obendrein muss der Prüfer auch Normenzugang haben und selbige auch interpretieren können.
    Das mit der zeitnahen beruflichen Tätigkeit kegelt dann die letzten "Feld-Wald- und Wiesen-EFKs" 'raus...


    Demnach sehe ich (neben einigen Prüfprofis, Fachautoren und mit der Normenarbeit bestens vertraute Personen) das Thema so, dass eine befähigte Person zwar EFK sein sollte, Dies alleine jedoch in den allerseltensten Fällen ausreicht, um zur befähigten Person zu werden bzw. dies zu bleiben.


    Ich persönlich sehe mich in einigen Bereichen durchaus als befähigte Person (im Sinne der TRBS 1203), jedoch differenziere ich hierbei sehr strikt - in Teilbereichen, in denen ich mich nicht auskenne, würde ich niemals Prüfungen durchführen, einfach weil ich die Prüflinge, deren Funktion und typischen Eigenheiten zu wenig kenne.


    Will man eine möglichst große Rechtssicherheit bei der Prüferei anstreben, muss man zunächst erkennen, wie weit man selbst zu gehen bereit ist und natürlich auch das eigene Wissen sehr kritisch hinterfragen.


    Und dann sollte man noch zwischen technischer und rechtlicher Sichtweise unterscheiden.
    Technisch ist eine Prüfung auch durch "nicht befähigte Personen" besser, als keine Prüfungen, da auch solche Prüfer offensichtliche Fehler (z.B. Schutzleiter ab) finden und ausmerzen können.
    Rechtlich sind Prüfungen, die durch "nicht befähigte Personen" durchgeführt werden, ähnlich wertvoll, wie keine Prüfungen, denn kann man (im Falle eines Unfalls) als Verantwortlicher nicht nachweisen, dass man seiner Auswahlverantwortung vollumfänglich nachgekommen ist, hat man die Schlinge genauso um den Hals, wie wenn man nicht hätte prüfen lassen...
    Das kann einen übrigens genauso treffen, wenn man die Prüfungen extern vergibt, sich dann aber nicht vergewissert, dass geeignetes Personal zur Prüfung eingeteilt wird...
    Die (unqualifizierte) Fachunternehmerbescheinigung des Ausführenden reicht NICHT, insbesondere, wenn man "Spezialgeräte" (dazu gehören z.B. auch Endstufen und Movinglights) prüfen lässt.


    Mein Fazit:
    Ich befürworte es, dass Unternehmer Prüfungen durchführen (lassen), die VA-Branche erwacht diesebzüglich so langsam aus der jahrelangen Lethargie - GLÜCKLICHERWEISE!
    Will man das Thema jedoch mit größtmöglicher rechtlicher Sicherheit angehen, kommt man um professionelle Hilfe (Beratung & Schulung) kaum herum. LEIDER!


    Gruß aus Nürnberg,


    buzz

  • Hi,


    ich denke, man muss hier noch beachten, wer was fordert.
    Ich als Einzelunternehmer ohne Angestellte hab erstmal die VDE0701/0702, ein Firmenchef hat da die BG, die sehr konkrete Vorstellungen und Vorgaben hat, wer was wie darf (und vorallem, wer was nicht darf).
    Ich persönlich sehe gerade beim Einsatz von Prüfgeräten mit automatischer Gut/Schlechtanzeige durchaus die Möglichkeit die Prüfung selbst vorzunehmen, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat.
    Warum sind für Dich Moving-Lights und Endstufen Spezialgeräte?


    Tomy

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  • Zitat von "Hartmut"

    Also reicht die Elektrofachkraft aus, zumindest würde ich es so interpretieren.


    Eben nicht!


    Die von mir verlinkte Seite verweist u.a. auf:
    http://www.elektrofachkraft.de…-befaehigte-person-teil-1
    http://www.elektrofachkraft.de…-befaehigte-person-teil-2
    und
    http://www.elektrofachkraft.de…lektrischer-arbeitsmittel


    Ganz so einfach ist es also dann doch nicht - wie buzz bereits festgestellt hat.

  • Ah Moment, ich wollte damit nicht sagen das eine Elektrofachkraft als Einzelmerkmal per se es mitbringt auch automatisch eine befähigte Person zu sein.
    Sollte das so angekommen sein bitte ich um Entschuldigung, das habe ich dann falsch formuliert.
    (Nichts desto trotz habe ich die Aussage in dem Auszug aus dem Link falsch interpretiert)
    Ich habe mir von einem Sachverständigen des BDFS der auch dem VDE angeschlossen ist mehrere Tage das Thema um die Ohren hauen lassen.
    Der nette Herr hat uns quasi die entsprechenden fachlichen Kenntnisse noch mal intensiv näher gebracht.
    Aber auch die würden für sich alleine ja auch nicht ausreichen, da die anderen Notwendigen Komponenten ja fehlen.
    Meine Aussage spielte eher auf die EFK an die man ja separat erwerben kann, und dann im Zusammenhang mit den andern Teilen die erforderlich sind.
    Aber auch die reicht ja nicht wirklich da die Definition ja weiter gefasst ist (Prüferfahrung, Kenntnisse der Vorschriften....).