Tach zusammen,
nachdem ich von Berlin in's etwas beschaulichere Saarland umgezogen bin, brachte ich durchaus die Erwartungshaltung etwas geringerer Lärmbelastung mit. Aber Pustekuchen - hier ging gestern eine Motorsportveranstaltung einmal quer durch die Innenstadt. Schwer erträglich, muss ich schon sagen.
Die Messwerte (des viel zu spät aufgebauten Messsystems) in 28 m Abstand zur Straße:
ZitatAlles anzeigenDate:03/03/2017 Time: 020:10:08
Total Recording Time: 001:30:00
LAeqT=82.36 dB
LAFmin=38.67 dB, LAFmax=101.10 dB
LASmin=39.13 dB, LASmax=96.48 dB
LAImin=39.61 dB, LAImax=105.75 dB
LCpk,max=122.41 dB (Fehlzündungen?)
Jetzt meine Frage: Fällt das noch unter die Freizeitlärmrichtlinie? Welcher Beurteilungspegel könnte für so eine "Ausnahmeveranstaltung" gelten?
MfG;
Fabian