Hallo!
Die Anforderungen zeitlicher Art werden immer größer, stelle ich fest: Da sind Betriebsfeste von 12.00 mittag bis 02.00 morgens oder Hochzeiten, wo Musik von 17.00 Uhr bis 05.00 Uhr gefordert ist.
M.E. kann das ein Discjockey nicht machen, es sei denn, er läßt öfter Fertigmixe durchlaufen, das hat dann aber nicht mehr viel mit "Auflegen" zu tun. Gleichwohl erhöht ein 2. od. 3. DJ zwangsläufig den Preis.
Daher interessiert mich, ab welcher Spieldauer (Stunden) Ihr einen zweiten DJ mit einkalkuliert bzw. vom Kunden verlangt, dass er diesen bezahlt?
Danke & Gruß
O.