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Organisation

  • ERICH
  • 15. Juli 2003 um 19:09
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    • 15. Juli 2003 um 19:09
    • #1

    Gabs bei dem Gema zeugs nicht Ausnahmen? Bis zu einer bestimmten Pers. Zahl o. so?

    Leute mit Gesundheitszeugnis kann ich auftreiben, wo bekomme ich eine Schankerlaubnis her, was kostet das? (Eine Dose tut mir zu weh, wenn ich sie abbebomm.)

    Security würde ich auch ein paar Bekannte rekrutieren, die Schrank mäßig aussehen und praxiserprobt sind.

    Ich hab keine Eintrittskarte zur hand, hat jemand einen Text?

    MfG


    ERICH

  • timo
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    • 15. Juli 2003 um 19:37
    • #2
    Zitat

    Security würde ich auch ein paar Bekannte rekrutieren, die Schrank mäßig aussehen und praxiserprobt sind.


    das kann auch sehr schnell in die hose gehen, wenn z.b. panik aufkommt oder erste hilfe geleistet werden muss. am wenigsten sinnvoll sind leute, die sofort drafuschlagen. ich will dir nichts unterstellen, aber man hört immer wieder von veranstaltern, dass er den und den kennt der im boxverein ist und den keiner so schnell "plattmachen" könnte etc..
    ich würde jedem empfeheln, gebrauch von einem securitydienst zu machen. die sind eigens dafür geschult, wenn panik aufkommt oder auch einfach so halten die normalerweise besser den überblick als irgendwelche schränke (das soll jetzt kein vorurteil gegen "schränke" sein, nicht falsch verstehen)

    gruss timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

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    • 15. Juli 2003 um 19:57
    • #3

    Is klar, das sind dann auch keine aus der Mukkibude o. so.
    Einer ist sogar Polizist, der sollts können.

    MfG


    ERICH

  • Rodler
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    • 15. Juli 2003 um 20:37
    • #4
    Zitat

    Security würde ich auch ein paar Bekannte rekrutieren, die Schrank mäßig aussehen und praxiserprobt sind.


    Hierbei gibts noch ein Problem, hatten das schon mal ähnlich als Privatpersonen "rekrutiert" wurden, falls es da zu einer Schlägerei oder Sonstigem kommen sollte (und es gibt blaue Augen,...) habt ihr ein Versicherungstechnisches Problem, wenn ihr die Jungs jedoch bei einer Organisation "mietet" sind diese komplett versichert. Wie gesagt, wir hatten das schon mal in der Art und haben daher nur noch Security, welche über ihre Orga versichert sind.

  • timo
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    • 15. Juli 2003 um 20:40
    • #5

    @ erich
    ok, dann will ich nichts gesagt haben :wink:

    nur es reicht nicht, wenn einer den überblick hat, den sollten schon alle haben.

    allerdings ist dann immer noch das versicherungsproblem, wenn es wirklich zu einem schadensfall kommen sollte


    gruss timo

    chaos, panic and disorder - my work is done!

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    • 18. Juli 2003 um 15:59
    • #6

    So, GEMA ist geklärt.
    Da sind Leute von der BG im Haus, die sagen irgendetwas von 92 dB max?
    Das ist doch ein Spaß, oder? Wenn nein, kann ich lauter, wenn ich sie aus dem "Gafahrenbereich" :D verbanne? Welchen Aufdruck brauche ich nun auf der Karte?

    UND: Wo bekomme ich ein Schankrecht für den Abend her? Brauch ich dazu jemanden aus der Gastronomie?

    MfG


    ERICH

  • Mnyut
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    • 18. Juli 2003 um 16:11
    • #7
    Zitat von "ERICH"

    UND: Wo bekomme ich ein Schankrecht für den Abend her?


    Geh mal auf's Amt. Die stellen dir so was aus.

    Zitat von "ERICH"

    Brauch ich dazu jemanden aus der Gastronomie?


    Nein, aber ein Gewerbe sollte der Antragsteller schon haben (oder die VA macht ein Verein).
    Wie es mit dem Verkauf von Essen aus sieht weis ich aber nicht.

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    • 19. Juli 2003 um 14:10
    • #8

    Nee, Essen is nich. Zumindest nicht selber, da würden wir einfach einen anrollen lassen, der das Zeug vertickt und dann eben auch die Kohle einnimmt, weil Getränke hol ich mir nen Transporter voll, schenk aus und schaff den Rest zurück. Bei Roster, Steak oder Kesselgulasch is da schlechter.

    Was sagt ihr, für 3 Bands, regional relativ bekannt, beim 1. Konzert 4€ Eintritt?

  • Arieba
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    • 19. Juli 2003 um 22:54
    • #9

    eintrittskarten helfen nicht!
    Gehörschutz auslegen, warnschilder, kontinuierliche messung machen bzw darauf hinweisen, das nach zeit x gehörschäden zu befürchten sind.
    am besten jedem hausverbot aussprechen und "verhalten" zurückhalten. Sprich die Leute haben sich gewaltsam zugang verschafft in die "gefahrenzone". Ist traurig, aber war. vorbei mit tec-ridern (jbo original text: mindestes 110 dB auf der gesamten publikumsfläche!" Dh locker 128 dB vor den Boxen!!!!)

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

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    • 20. Juli 2003 um 14:59
    • #10
    Zitat von "Arieba"

    am besten jedem hausverbot aussprechen und "verhalten" zurückhalten. Sprich die Leute haben sich gewaltsam zugang verschafft in die "gefahrenzone".

    Kennst Du ein Urteil, wo ein Gericht so etwas schon mal akzeptiert hat?


    Wegen Gehörschäden hat man derzeit zwar noch ziemlich selten Probleme, diese können aber unkalkulierbar hoch sein (Im Extremfall: zwei Dutzend Leute rennen nach der VA zum Ohrenarzt, die Krankenkasse macht 'ne Feststellungsklage und Du bist ab dann für alle damit zusammenhängenden Behandlungskosten zuständig...). Und die Veranstalterhaftpflicht schließt dieses Risiko i.d.R. explizit aus.

    Von daher:

    1.) Augen zu und durch, oder

    2.) Schallpegel messen lassen und Grenzwerte nach DIN einhalten, oder

    3.) GmbH gründen, die veranstaltet. Wenn die Klage kommt, dann lässt man halt die GmbH in die Insolvenz gehen. Sind zwar 25 000 Euro Stammeinlage weg, aber das ist ein vergleichsweise überschaubarer Betrag...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 20. Juli 2003 um 19:16
    • #11

    Wo kann ich mir die DIN denn runterladen? Ich habs mal in nem Beitrag gelesen, find ihn aber nicht. :(

    MfG


    ERICH

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    • 20. Juli 2003 um 22:54
    • #12

    Zum Runterladen gibt's die DIN nicht, der Beuth-Verlag verdient klotzig daran, dass die für die drei DIN-A-4-Seiten etwa 30 Euro kassieren...

    Was steht in der DIN drin?

    1.) 99 dB Leq(A) bei einer Bezugsdauer von 2 Stunden. (Dauert's länger, dann weniger...)

    2.) maßgeblicher Emissionsstandort ist der lauteste Punkt, an den noch Publikum ran kommt (im Extremfall direkt vor den Boxen..., also lieber Anlage fliegen oder gleich Line-Array)

    3.) Mikrofon muss außer Reichweite Publikum aufgehangen werden. Vor der Veranstaltung werden oktavgemittelte Korrekturwerte ermittelt, die später dann mit der Messung verrechnet werden.

    4.) Der Meßbericht ist als Dokumentation aufzubewahren und muss die folgenden Informationen enthalten:

    - benutzte Meßgeräte und Kalibriergeräte
    - Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsort und über die Mikrophonorte.
    - Korrekturwerte nach Abschnitt 4.4.2
    - Gesamtdauer Te der Musikdarbietung
    - ermittelte Beurteilungspegel Le,Te über die Gesamtdauer Te der Musikdarbietung
    - gegebenenfalls Dauer Ta der Musikdarbietung, zu dem Lr,Ta den Wert 99dB überschritten hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Seven
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    • 20. Juli 2003 um 23:26
    • #13

    Mal eine Frage an Leute die bei ihren VA öfter mal Pegel messen.

    Augehend von einem vollbesetzten Bierzelt. Was für ein Pegel wird von den anwesenden Gästen "verursacht"?

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