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Muster- Versammlungsstätten- Verordnung (MVStättV)

  • PA-Peter
  • 14. Juli 2003 um 12:10
  • PA-Peter
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    7.614
    • 14. Juli 2003 um 12:10
    • #1

    Leute Leute!!!
    Ich persönlich bin auch ein wenig Verfechter der neuen VStättVO's, jedoch möchte ich hier mal fragen, wo diese denn auch 1:1 umgesetzt wird???
    Ich habe da so ein paar "Speziallisten" in meiner näheren Umgebung, die nichts anderes machen, als gegen jegliche Art von Vorschriften zu verstoßen!!!

    Da passiert nichts!!! (was ja gut ist, wenn dem Gast nichts passiert!) Es wird nichts gegen dieses Unternehmen unternommen!!!! Auch bei ständigen Aufträgen in NRW!!! Keine Einschränkungen durch untere Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht o.ä.!
    Baubuch? Standsicherheitsnachweis? Safety? Tothängen von VGB D8-Zügen? WAS IST DAS????

    Da müßte mal angesetzt werden!! Solche Leute werden nie angepisst! Wenn unsereiner mal einen kleinen Fehler macht und Safety's mit Schraubkarabinern verwendet (weil sie halt fest an den ARRI's sind!), gehts direkt rund....

    Soviel zur Umsetzung der neuen VStättVO :-? :-? :-? :evil:

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • SRAM
    Profi
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    5.548
    • 14. Juli 2003 um 20:04
    • #2
    Zitat

    aber man sollte das vielleicht auch als Chance sehen Geld damit zu verdienen


    Na toll. Und ruckzuck sind wir beim Schornsteinfegermeister (Meisterbrief und Gebietsschutz natürlich obligatorisch), der Geld dafür kriegt bei einer Niedertemperatur-Gasheizung mit modulierendem Brenner und Kondensatsystem den (nicht vorhandenen) Schornstein zu kehren und (den systembedingt bei nahe null liegenden) Abgasverlust zu messen.

    --> Mittelalterliches Zünftesystem !


    Gruß SRAM

    P.S.: Wir brauchen keine Telephonhörer-Desinfizierer ! :evil:

    I watched a snail crawl along the edge of a straight razor. That's my
    dream. That's my nightmare. Crawling, slithering, along the edge of a
    straight razor, and surviving.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 14. Juli 2003 um 22:49
    • #3

    Warum die Aufregung ?

    Die grundsätzliche Meisterpflicht bestand auch schon nach der alten VstättVo. In der neuen Vo sind auch eine Altlasten entsorgt worden wie z.B. der Dimmerraum. Wir dürfen jetzt Dimmer im VA Raum aufbauen was eigentlich immer verboten war.

    Wenn ich sehe was teilweise von VA Technik Laien gemacht wird dann ist die Forderung nach einem Fachmann auch nicht übertrieben. Ich denke da nicht nur an die Technik sonder an Dinge wie Fluchtwege (da steht halt schon mal ein Bierbrunnen im Fluchtweg), Deko (ist regelmäßig aus PVC Folie oder Papier) oder Pyro ohne Sinn und Verstand. Wir sind in Deutschlang zum Glück bis jetzt von schwereren Unfällen verschont geblieben. Ich möchte euch aber noch mal die Unfälle in den USA vor einigen Monaten ins Gedächtnis rufen oder in den Niederlanden vor einigen Jahren wo der Betreiber den Boden mit Styropor Kugel als Schaumersatz geflutet hat. Hier hat es VIELE Tote gegeben. Ich habe vor einigen Monaten durch Zufall einen Bericht über die Frau gesehen der in Offenbach die Spiegelkugel in den Rücken gefallen ist. Wer da vor Augen geführt bekommt was es für eine Familie bedeutet, wenn die Mutter nur noch die Arme bewegen kann und sonst auf Hilfe angewiesen ist, der sollte über Kritik an Sicherheitsrelevanten Vorschriften noch mal nachdenken.

    Es wird im übrigen nicht der Meister gefordert, sondern die Bühnentechnische Fachkraft. Diese erwirbt man sich auch wenn man nur den Fachlichen Teil der Meisterprüfung + Abschlussarbeit macht. Der allgemeine Teil + die AEVO sind aus Sicht der VstättVo nicht erforderlich. Diese Ausbildung dauert 10 Wochen + die Abschlussarbeit.

    Es wird ja auch nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wenn auf einer kleinen Veranstaltung kein Meister ist, kommt wohl kaum das Amt für Arbeitsschutz und schwingt die große Keule. Wenn aber auf einer Vereinsveranstaltung mit 1000 Zuschauern die Fluchtwege zugestellt, die Traversen ohne Safty und die Pyro ohne Sicherheitsabstand knallt ist das Maß deutlich überschritten und ein Meister sicher sinnvoll. Hier wünsche ich mir auch deutlich mehr Kontrollen. Wenn ein Hobby-Handwerker sein Badezimmer kachelt ist das doch OK. Wenn aber eine Autobahnbrücke gebaut wird bin ich froh das hier ein Bau-Ing. am Werk ist.

  • KREISS
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    4.542
    • 15. Juli 2003 um 02:43
    • #4
    Zitat von "Markus Verza"

    Warum die Aufregung ?

    Die grundsätzliche Meisterpflicht bestand auch schon nach der alten VstättVo. In der neuen Vo sind auch eine Altlasten entsorgt worden wie z.B. der Dimmerraum. Wir dürfen jetzt Dimmer im VA Raum aufbauen was eigentlich immer verboten war.

    Wenn ich sehe was teilweise von VA Technik Laien gemacht wird dann ist die Forderung nach einem Fachmann auch nicht übertrieben. Ich denke da nicht nur an die Technik sonder an Dinge wie Fluchtwege (da steht halt schon mal ein Bierbrunnen im Fluchtweg), Deko (ist regelmäßig aus PVC Folie oder Papier) oder Pyro ohne Sinn und Verstand. Wir sind in Deutschlang zum Glück bis jetzt von schwereren Unfällen verschont geblieben. Ich möchte euch aber noch mal die Unfälle in den USA vor einigen Monaten ins Gedächtnis rufen oder in den Niederlanden vor einigen Jahren wo der Betreiber den Boden mit Styropor Kugel als Schaumersatz geflutet hat. Hier hat es VIELE Tote gegeben. Ich habe vor einigen Monaten durch Zufall einen Bericht über die Frau gesehen der in Offenbach die Spiegelkugel in den Rücken gefallen ist. Wer da vor Augen geführt bekommt was es für eine Familie bedeutet, wenn die Mutter nur noch die Arme bewegen kann und sonst auf Hilfe angewiesen ist, der sollte über Kritik an Sicherheitsrelevanten Vorschriften noch mal nachdenken.

    Es wird im übrigen nicht der Meister gefordert, sondern die Bühnentechnische Fachkraft. Diese erwirbt man sich auch wenn man nur den Fachlichen Teil der Meisterprüfung + Abschlussarbeit macht. Der allgemeine Teil + die AEVO sind aus Sicht der VstättVo nicht erforderlich. Diese Ausbildung dauert 10 Wochen + die Abschlussarbeit.

    Es wird ja auch nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Wenn auf einer kleinen Veranstaltung kein Meister ist, kommt wohl kaum das Amt für Arbeitsschutz und schwingt die große Keule. Wenn aber auf einer Vereinsveranstaltung mit 1000 Zuschauern die Fluchtwege zugestellt, die Traversen ohne Safty und die Pyro ohne Sicherheitsabstand knallt ist das Maß deutlich überschritten und ein Meister sicher sinnvoll. Hier wünsche ich mir auch deutlich mehr Kontrollen. Wenn ein Hobby-Handwerker sein Badezimmer kachelt ist das doch OK. Wenn aber eine Autobahnbrücke gebaut wird bin ich froh das hier ein Bau-Ing. am Werk ist.


    Hab mich bei diesem Thread bisher kopfschüttelnd zurückgehalten, aber endlich schreibt mal Jemand etwas sinnvolles.

    Volle Zustimmung zum gesagten!

  • UweLam
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    • 17. Juli 2003 um 15:03
    • #5

    [quote="Markus Verza"]Warum die Aufregung ?

    Die grundsätzliche Meisterpflicht bestand auch schon nach der alten VstättVo.

    Das ist nicht ganz richtig. Der Meister in der alten VStättVo war nur ein Befähigungsschein der BG.
    Die Prüfung fand auch nur dort statt. Der Name „Meister“ war eigentlich nicht ganz berechtigt, und etwas irreführend. Der heutige Meister wird von der IHK geprüft, und hat eine höhere Qualifizierung.
    Das finde ich auch gut so.

    Das Hauptproblem in der neuen (und auch alten) VStättVo sehe ich auch in der Überprüfung durch die Aufsichtbehörden (z.B.untere Baubehörde). Von alleine wird dort niemand kommen um zu überprüfen, ob die notwendigen Fachleute vorhanden sind. Die Aufsichtbehörde muss schon bestellt werden, damit sie vor Ort die Fachräfte überprüfen kann. Aber selbst dass halte ich für fraglich. Wenn die Jungs da sind, dann werden meist praktische Angelegenheiten (z.B. Notausgänge etc.) geklärt, und wohl kaum die Personalsituation. Ich vermute, es wird in den meisten Fällen dem Pflichtbewustsein der Veranstalters, Hallenbetreiber oder des Dienstleisters überlassen seien, ob und welche geprüften Fachkräfte anwesend sind.

    Leider ist in der VStättVo nicht eindeutig geklärt, wer den Meiser stellen muss, sondern nur dass er da seien muss. Mit diesem Problem hatte ich kürzlich zu kämpfen. Wir haben das Campusfest in Dortmund gemacht. Die Besucherzahl konnte durch den freien Eintritt nur geschätzt werden, und lag bei über 10.000 je Tag. Dadurch wäre ein Meister Pflicht gewesen. Wir haben dort 2 Bühnen gebaut.
    Die Szenefläche der Bühnen waren durch die Größe bedingt noch Meisterfrei. Auf dem Gelände gab es auch noch andere Szenenflächen (z.B. eine Disco) die nicht von unserer Firma kamen.
    Als bei der Abnahme die Frage nach dem Meister aufkam, und keiner da war, gingen die Meinungen
    auseinander. Ich bin der Auffassung, dass wir keinen Meister automatisch hätten mitbringen müssen,
    da wir nur einen Teilbereich der Veranstaltung ausgestatten haben. Der Veranstalter hätte für die Gesamtveranstaltung einen Meister stellen müssen.

    In anderen Branchen funktioniert die Überprüfung der Fachkräfte/Meister besser. Viele Handwerksbranchen können gar keinen Betrieb gründen, wenn kein Meister da ist. Das ist auch gut so, sonst gäbe es noch mehr pfusch am Bau, und noch mehr Preiskampf.
    Gerne geprüft werden auch KFZ Gebrauchthändler. Viele von diesen Jungs reparieren nebenbei auch noch Autos, obwohl sie keinen Meister haben, sondern nur ein Handelsgewerbe. Das Amt für Arbeitsschutz schickt dort gerne Testkunden vorbei, um ein KFZ reparieren zu lassen. Danach gibt es dann ärger.

    mfG

    Uwe

  • Markus Verza
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    • 18. Juli 2003 um 22:17
    • #6

    Wollen wir es mal ganz genau nehmen:

    Es bestand eine Meisterpflicht Zitat aus der ALTEN Vorschrift

    >Zitat Anfang<

    Verordnung über den Bau und Betrieb von
    Versammlungsstätten
    Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - vom
    1. Juli 19691)
    Zuletzt geändert am 20. Februar 2000


    §115 Technische Fachkräfte
    (1) Bei Vollbühnen müssen während der Vorstellungen und des
    sonstigen technischen Betriebes ein Bühnenmeister und ein
    Bühnenbeleuchtungsmeister anwesend sein. Sie müssen auch
    anwesend sein, wenn bei Instandsetzungsarbeiten mit wesentlichen
    Eingriffen in die technischen Einrichtungen der Bühne oder in die
    Beleuchtungsanlagen zu rechnen ist. Bei Vollbühnen mit einer
    Bühnenfläche bis 200 m2 brauchen nur ein Bühnenmeister und ein
    erfahrener Beleuchter oder ein Bühnenbeleuchtungsmeister und ein
    erfahrener Bühnenhandwerker anwesend zu sein. Bei Vollbühnen mit einer Bühnenfläche bis zu 350 m2 darf bei vorübergehender
    Verhinderung einer der beiden Meister durch einen erfahrenen
    Bühnenhandwerker oder Beleuchter vertreten werden; dies gilt nicht
    bei der Einrichtung, bei Generalproben und bei der ersten Aufführung
    von Stücken.

    >Zitat Ende.<

    Hier ist eindeutlich von einem "Meister" die Rede. Was dieser Meister nun ist wurde in der "Verordnung über technische Fachkräfte - TFaVO" geregelt. Die BG hat mit den Prüfungen oder der Ernennung nicht zu tun. Bei uns in NRW hat das der RP gemacht. Wobei nicht jedes Regierungpräsidium Prüfungen abgenommen hat.

    Richtig ist das der alte Beleuchtungsmeister mit einem Meister im Sinne eines Handwerksmeister oder Industriemeister nicht vereinbar war. Es wurde nur Fachspezifiches wissen vermittelt und geprüft. Kaufmännisches Wissen und die Ausbildereignungsprüfung waren KEIN Bestandteil der Prüfung.

    Zu deiner Anmerkung wer stellt den Meister habe ich vollgende Meinung:
    Die VStättVO fordert nicht nur die Befähigung (den Meistertitel) sonder auch das die Person sich mit den Unfeld "Auskennt". Will heißen wenn ein Meister einer PA/Licht Firma in eine Halle kommt kann er die Aufsicht über die Halle betreffende Dinge nicht wahrnehmen da Ihm die Detailkenntnisse fehlt. Auf der Anderen Seite kann ein Hallenmeister nicht die Verantwortung für das Tun einer PA/Lichtfirma in seiner Halle übernehmen. Das bezieht sich natürlich nicht auf Kleinkram sonder auf ausgewachsen VA.

    Zu dem Thema der Kontrollen muss ich dir Recht geben. Eigentlich bin ich ja ganz froh darüber das wir im Rahmen der Regeln machen können was wir wollen und nicht dauernd kontrolliert werden. Wenn ich aber sehe was so alle für ein Unsinn gemacht wird sollte die zuständigen Stellen doch das eine oder andere mal genauer hinsehen.

  • Kunst, Licht und Ton
    Beiträge
    1
    • 28. Juli 2003 um 17:56
    • #7

    Zum letzten Beitrag: Es ist richtig, dass eine Fachkraft oder Meister sich mit der Haustechnik auskennen muß. Daher mache ich meine Vertäge so, dass ich die Anwesenheit eines kundigen Haustechnikers sicher stelle. Gemeinsam werden dann vor und wehrend der Veranstaltung die entsprechenden Sachen gepüft. Die Gewährleistung übernehme ich.
    Zum Theme: Wer muß den Merster/die Fachkraft stellen.

    Hier ein Auszzug aus der MVStättV:
    § 38
    Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten

    (1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

    (2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftrag-ter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.

    (3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sani-tätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.

    (4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versamm-lungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

    Für mich heißt dass, es ist der Betreiber der jeweiligen Lokalität gemeint. Das entspricht auch den Aussagen der obersten Baubehörde in Köln. Andererseitz können Betreiber durch Vertäge diese Verpflichtung an die Veranstalter abgeben.

    Umsetzung der "MVStättV". Handel, Vermietung und Installation von licht- und tontechnischen Produkten. Konzeption, Planung, Mengen- und Finanzkalkulation, Durchführung und Betreuung von Kommunikationslösungen im audiovisuellen Bereich

  • newbie
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    557
    • 29. Juli 2003 um 00:49
    • #8

    ist vermutlich OT aber ich frag mal trotzdem:

    Darf statt dem Meister auch ein nen Dipl. Ing. für VA eingesetzt werden?

    I belive in Beams!
    -
    Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. (Gandhi)

  • UweLam
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    • 29. Juli 2003 um 11:34
    • #9

    Dies geht schon. 2 Punkte sind jedoch zu beachten.
    1. Du musst 1 Jahr Berufspraxis nachweisen. (Ein Bekannter von mir hat vor dem Studium mehrere Jahre nebenberuflich in einer Stadthalle gearbeitet. Dies wurde auch anerkannt.)
    2. Du musst dir ein Befähigungszeugnis ausstellen lassen. In diesem Zeugnis wird festgelegt, dass Du die Qualifikation eines geprüften Meisters hast.

    mfG

    Uwe

  • Michael.dri
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    • 29. Juli 2003 um 13:35
    • #10
    Zitat von &quot;SRAM&quot;


    Hallo
    ja ja ja genau!!! Man nennt das auch Lizenz zum Geld drucken! Ich rege mich auch immer über den Schornsteinfeger auf der unsere Anlage verstellt, obwohl es speziell ein "Schornsteinfegerknopf" gibt, der alle relevanten Werte anzeigt. Brennwerttechnik

    nun aber zurück zum Thema. Ich sehe es auch so das speziell die kleinen Veranstaltungen (Straßenfest = Onkel Egon macht mit Hifi Anlage Musik)
    finanziell Bluten müssen. Entweder die lassen ab 199 Personen keinen mehr in die Straße oder die Einwohner müssen 200 Stück Kuchen mehr verkaufen um den Veranstaltungsexperten bezahlen zu können.

    Bald wird dann auf einem Straßenfest bzw. Stadtfest Eintrittsgeld erhoben!

    gruß Michael

  • test
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    4
    • 11. August 2003 um 20:36
    • #11

    stellen wir dem aber mal gegnüber was es kostet pro jahr drei leuten die rente zu zahlen, weil wieder ne selbstbau-truss runter gekommen ist

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • DavidH
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    533
    • 29. August 2003 um 21:57
    • #12

    test: Danke!
    Du nimmst mir das Wort aus dem Mund :D:D

    Phantomspeisung....
    das heißt NICHT, dass der Mischer nix zu essen bekommt

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