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Gewerbeanmeldung...

  • broty
  • 6. September 2006 um 19:01
  • broty
    Beiträge
    60
    • 6. September 2006 um 19:01
    • #1

    Hallo ich hätte da mal ne Frage:

    Lohnt es sich mit 4 ARLS und 2 PS12 ein gewerbe mit beschallungsanlagen aufzumachen???
    (Habe im moment aber leider kein licht kommt aber in 1bis2 monaten)

    Ich hätte für größere sachen noch einen Freund der auch verleiht (wohnt aber ein bisschen weiter weg.)

    Internetseite, bzw werbung wären kein problem!

    hab sie schon n paar mal bei freunden aufm Geburtstag aufgebaut aber da nimmt man ja immer kein Geld...

    Weiterhin würde ich die einnahmen nutzen um mir Licht zu kaufen (bzw (über)/nächsten monat eh) und die restlichen einnahmen um meine anlagensortiment weiter auszubauen.


    eventuell auch ne frage der Kosten --->!!!! ???? !!!!

  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 6. September 2006 um 19:11
    • #2

    Wenn du n Kleingewerbe anmeldest kostet des fast nix. Bei mir hats 20 € beim Rathhaus und n paar Nerven beim ausfüllen von Sachen fürs Finanzamt gekostet.
    Du bist dann wenigstens in Sachen Finanzamt auf der sicheren Seite und darfst Rechnungen (zwar ohne MwSt.) stellen!

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • stainless
    Beiträge
    1.021
    • 6. September 2006 um 19:22
    • #3

    Muss mann dann auch rechnungen austellen?
    Wie viel darf mann da Monatlich verdienden?

  • tontechniker
    Beiträge
    1.579
    • 6. September 2006 um 19:31
    • #4

    Rechnungen müssen sein, sind aber schnell geschrieben. Solang du unter 17400 € im Jahr bleibst kann dir das Finanzamt garnix ;)

    Souveränes Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit!

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 6. September 2006 um 19:38
    • #5

    Verdienen darfst du unbegrenzt viel. Nur musst du darauf ganz rgulär Einkommenssteuer zahlen (es gibt einen Freibetrag von ca. 7000€ aber der ist für bereits Berufstätige uninteressant). Desweiteren muss man bei höheren Umsätzen Gewerbesteuer zahlen und auch IHK Beiträge löhnen.
    Umsatzsteuer wird dann fällig, wenn man mehr Umsetzt, als es die Kleinunternehmerregelung zulässt.
    Sofern man nicht privat Krankenversichert ist, muss man aufs ganze Jahr gesehen unter einem Monatseinkommen von 375€ liegen, ansonsten muss man eventuell mehr Krankenkassenbeiträge zahlen. Da muss man aber die Krankenkasse direkt fragen, manche Kasse verlangen keine höheren Beiträge, wenn es sich lediglich um ein Nebeneinkommen handelt.
    Aufgepasst beim Kindergeld, sollte dieses noch gezahlt werden, so geschieht dies auch nur bis zu einer gewissen Einkommensgrenze, darüber hinaus verfällt der Anspruch mit dem Tag der Überschreitung. Eventuell vorher ausgezahltes Kindergeld muss dann umgehend zurückgezahlt werden.
    Informiert euch unbedingt über die für euch gültigen Freibeträge.
    Wenn man aus der Kleinunternehmerregelung herausfällt, darf man auch keine EÜR als Steuererklärung abgeben, denn ab diesem Zeitpunkt muss eine reguläre Buchhaltung her.

    Übrigens:
    Rechnungen muss man schreiben und dazu noch mit einer Rechnungsnummer versehen.
    Auch Einkaufsbelege müssen eine Belegnummer erhalten.
    Kundennummern und Artikelnummern muss man nicht führen, sie erleichtern einem aber die Verwaltung.
    Wenn man seinen Betrieb als Kleinunternehmer führt, darf man keinesfalls Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Wenn man dies dennoch tut, ist das Steuerhinterziehung. Wer Mehrwertsteuer ausweist, muss auch Umsatzsteuer bezahlen. Andererseits kann man dann auch Anschaffungen von der Steuer absetzen.

    http://www.klicktipps.de
    Da sind auch noch mal eine ganze Menge Informationen

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • broty
    Beiträge
    60
    • 6. September 2006 um 20:07
    • #6

    Also lohnt es sich....

    alles ist also gut solange ich im jahresdürchschnitt im monat unter 375€ liege. (und dann nur krankenkasse höher)
    und meine rechungen mit einer rechnungsnummer versehe...

    Kleine frage noch Versicherung der leiher....also wenn sie sich die anlage leihen und kaputt wiederbringen. wegen AGB mäßig. Auf rechung schreiben`?? wenn ja wie? hat jemand von euch vllt eine rechung von sich Parat? also ne Blanko die ich mir mal angucken könnte?

    Mache das natürlich nur Neben meinem normalen Beruf. (andere richtlienien?)

    Wieviel könnte ich für die 4 arls und 2 Ps12 verlangen?

  • perspective
    Beiträge
    126
    • 6. September 2006 um 20:20
    • #7

    wie ist denn das wenn ich als privatmann irgendwo auflege und menie sachen ton und licht mitbringe und dafür auch was verlange, rechnung kann ich nicht ausstellen höchstens quittungm, aber ist das überhaupt bzw bis zu welchem rahmen erlaub?

  • broty
    Beiträge
    60
    • 6. September 2006 um 20:25
    • #8

    also ich als leihe denke das das quasi genau so ist wie meins außer das ich nicht dabin und du schon aber ich baue ja auch auf....also werde ich ja quasi auch bezahlt... warum kannst du keine rechung schreiben??

  • perspective
    Beiträge
    126
    • 6. September 2006 um 20:31
    • #9
    Zitat von "Broty"

    also ich als leihe denke das das quasi genau so ist wie meins außer das ich nicht dabin und du schon aber ich baue ja auch auf....also werde ich ja quasi auch bezahlt... warum kannst du keine rechung schreiben??

    Indem sinne vermiete aber nix, sondern mache da musik und nehm das bisschen was für

  • broty
    Beiträge
    60
    • 6. September 2006 um 20:37
    • #10

    du verleihst dich doch für ein paar stunden zum musik machen oder nich??

  • perspective
    Beiträge
    126
    • 6. September 2006 um 20:53
    • #11
    Zitat von "Broty"

    du verleihst dich doch für ein paar stunden zum musik machen oder nich??

    *g* ja ich prostituier mich *fg* :grin:

  • broty
    Beiträge
    60
    • 6. September 2006 um 20:59
    • #12

    Kannst ja mal bei der anmeldung vom gewerbe fragen ob du dann auch stundenweise im wohnwagen an der autobahn "spielen" kannst....

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 7. September 2006 um 01:57
    • #13

    ...also solange Du Kohle oder andere geldwerte Gegenleistungen für Deine Tätigkeiten empfängst, sind diese als Einnahmen zu betrachten...die entsprechend versteuert werden müssen. Auch dann, wenn Du mal ab und an ne VA beschallst oder beleuchtest. Ob Du hinterher Steuern für Deine Einnahmen zahlst ist ne andere Angelegenheit.

    Schätze mal, dass der Status des Kleinunternehmers für Dich nicht unbedingt die falsche Wahl ist.


    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
    ============================================

  • christian polz
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    • 7. September 2006 um 02:03
    • #14

    Wie alt muss man sein, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen?
    Haben auch so meine 2- 3 Va´s (Geb. Partys, Hochzeiten, also eher kleinere Sachen) im Monat zu verzeichnen...

    http://www.Polz-Vt.de

  • Mechwerkandi
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    • 7. September 2006 um 09:11
    • #15
    Zitat von "sofam"


    Wie alt muss man sein, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen?

    18.

    Ich wäre allerdings mit dieser Gewerbeschiene etwas vorsichtiger, wenn da nämlich ausser Kosten nicht viel aufläuft, kuckt sich das FA die Geschichte eine Weile an und macht das wg. "nicht erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht" oder "ofensichtlichem Liebhabergeschäft" den Laden wieder zu.

    Und der Umstand klebt Dir dann erst mal an der Backe...

  • tamaris-pa / mts
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    • 7. September 2006 um 10:37
    • #16
    Zitat von "Broty"

    Also lohnt es sich....

    alles ist also gut solange ich im jahresdürchschnitt im monat unter 375€ liege. (und dann nur krankenkasse höher)
    und meine rechungen mit einer rechnungsnummer versehe...

    Kleine frage noch Versicherung der leiher....also wenn sie sich die anlage leihen und kaputt wiederbringen. wegen AGB mäßig. Auf rechung schreiben`?? wenn ja wie? hat jemand von euch vllt eine rechung von sich Parat? also ne Blanko die ich mir mal angucken könnte?

    Mache das natürlich nur Neben meinem normalen Beruf. (andere richtlienien?)

    Wieviel könnte ich für die 4 arls und 2 Ps12 verlangen?

    Wenn was defekt wieder kommt hast du in der Regel pech, Haben das ganze auch schon versucht durchzusetzen. Wenns vor Gericht kommt und du keinen wirksamen Schutz drin hast. dann gibts genau nix.

    Anders sieht das aus wenn du eine Eletronikversicherung hast. http://www.vplt.org/

  • Campfire
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    • 7. September 2006 um 10:38
    • #17

    Deshalb kleingewerbe, da hat ja das Finanzamt keinen Nachteil wenn mehr Ausgaben als Einnahmen da sind..

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • hell&dunkel
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    • 7. September 2006 um 13:42
    • #18

    Das Vorsteuerproblem ist dann weg.
    Bleibt das Einkommensteuerproblem:
    Die Investitionen senken immer noch das zu versteuernde Einkommen.

    Folgen einer Gewerbeanmeldung:

    - Einkommensteuererklärung MUSS abgeben werden (hier vor allem die Anlage "GSE")
    - Berufsgenossenschaft meldet sich
    - Der Müllentsorger meldet sich zwecks Mülltonne
    - Ihr dürft für euere Auto, weil gewerblich genutzt, Radiogebühren zahlen
    usw..

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tamaris-pa / mts
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    • 7. September 2006 um 13:48
    • #19

    Die ganzen Steuersachen sollte man meiner Meinung nach den Steuerberater machen lassen, so kann man sich auch nochmal kosten sparen, da alles perfekt gemacht und eingereicht wird. Die Kosten halten sich bei kleineren Gewerben in Grenzen.

    Habe zwar eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel, aber den kompletten Papierkram will ich nicht machen müssen. Mir langen schon die Ordnung, Buchhaltunbelege, usw.

  • DaftMedia
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    • 7. September 2006 um 14:37
    • #20
    Zitat von "hell&dunkel"


    Berufsgenossenschaft meldet sich

    Die Berufsgenossenschaft meldet sich nciht zwangsläufig bei einem. Man hat mit denen gar nichts zu tun. Als Unternehmer ist man nicht versicherungspflichtig. Ich hab bei der BGFE nachgefragt. Nur angestellte sind versicherungspflichtig, man kann sich aber als Unternehmer freiwillig versichern.

    Mit Auto und GEZ ist auch kein Thema, muss man denn sein eigenes verwenden? Kann ja auch jemanem anders gehören, nur so als Tipp. Eigenes Auto verwenden könnte teuer werden. Oder man baut aus dem Firmenwagen das Autoradio aus, das geht auch.

    Wer sein Gewerbe als Nebenerwerb anmeldet braucht sich auch nicht mit dem Abfallentsorger auseinandersetzen, wozu auch. Alelrdings nur so lange nicht, wie man extrem viel Abfall produziert.
    Wenn man mal zur Müllkippe fährt, nicht das Auto mit der Firmenwerbung nehmen, sondern eins ohne, sonst muss man für Gewerbeabfall draufzahlen, wenn die Leute von der Kippe die Schilder sehen. Das gibt nur unnötige Diskussionen.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

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