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Gewerbeanmeldung...

  • broty
  • 6. September 2006 um 19:01
  • stainless
    Beiträge
    1.021
    • 20. Januar 2007 um 10:48
    • #21

    Hallo,

    Ich habe da mal ne Frage:

    Ich habe kurtz vor Weinachten auf dem Rathaus ein kleingewerbe beantragt, jetzt habe ich vor 2-3 tagen post vom Finanzamt beckommen, ich habe jetzt das gefühl das ich kein kleingewerbe sondern ein normales Gewerbe angemeldet habe.Muss mann die 20€ oder wie viel das sind normal schon auf dem Rathaus bezahlen?Ich bitte um möglichst Preziese Antworten da sich der Vater schon wieder aufregt :D.

  • rcz
    Beiträge
    275
    • 20. Januar 2007 um 11:09
    • #22

    Hallo,

    i.d.R. meldest du beim Rathaus nur ein Gewerbe an. Dass dafür eine Bearbeitungsgebühr anfällt ist eigentlich auch normal.

    Eine Unterscheidung zwischen einem Kleinunternehmen und einem normalen Unternehmen gibt es hier nicht. Diese Unterscheidung ist nur bzgl. der Steuern und somit für das Finanzamt interessant.
    Eigentlich sollte sich diesbezüglich also nochmals das Finanzamt mit einem Formular melden, dass dir unter anderem auch die Möglichkeit geben sollte, die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen.

    MfG Marcel

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 20. Januar 2007 um 11:21
    • #23

    Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht, das kreuzt du auf dem Meldobogen an, den du vom Finanzamt bekommen hast. (Stichwort Kleinunternehmer-Regelung)
    Der Gewerbeschein sagt nichts über die Größe des Betriebs aus, der kostet auch für jeden in der Stadt das Gleiche und jeder bekommt auch diesen Meldebogen zugeschickt.

    Mach einfach das Kreuzchen bei Kleinunternehmerregelung und gut.
    Steuer musst du letztendlich bezahlen, egal welche Größe dein Betrieb hat. Du kannst "Glück" haben und mit deinem, Einkommen unter der Freibetragsgrenze bleiben, was dann bedeutet 0 Euro Steuern. Das ist aber die Sache mit der Steuererklärung, die kommt ja erst wenn dein erstes Geschäftsjahr längst zu Ende ist. (Herbst 2006 kamen bei mir die Formulare für Steuererklärung 2005)
    Als Kleinunternehmer hast du den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer Vornamelden musst und dass du auf jeden Fall eine einfache EÜR anstatt einer doppelten Buchführung machen kannst.
    Da du aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, kannste auch nix davon absetzen, das ist der Nachteil der Kleiunternehmerregelung.

    Hopp Hopp zum Steuerberater, damit der dir das ganz genau erklärt.


    Du hättest dich über diese Thematik eigentlich vor der Gewerbeanmeldung kümmern sollen, ich war wochenlang nur damit beschäftigt, mir die ganzen Regelungen usw. durchzulesen, bevor ich dann zum Rathaus hingegangen bin.


    Das Finanzamt meldet sich grunsätzlich immer zuerst, unmittelbar, nachdem man sein Gewerbe angemeldet hat. Dann ca. zwei Wochen später bekommt man Post von der IHK, bei der muss man sich dann auch anmelden.
    IHK MItgliedschaft ist Pflicht und kann mit Kosten verbunden sein, d.h. du musst Beiträge dafür bezahlen. Wie hoch die sind richtet sich danach, wieviel Umsatz du mit deinem Gewerbe machst. Einige IHKs sind so freundlich und erlassen einem die Gebühren im ersten oder in den ersten paar Jahren, wenn man nter einer bestimmten Summe mit seinem Gewinn bleibt. Ich hab das Glück zur IHK Oldenburg (angeblich günstigste IHK in Deutschland) zu gehören, da werden für Gewerbetreibende gar keine Beiträge fällig, sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro liegt.
    In den ersten vier Jahren sind Existenzgründer (alle die in den 5 vorherigen Jahren keinen Betrieb eröffnet haben, nicht in Land/Forstwirtschaft tätig waren, nicht Selbstständig waren und auch nicht an einer AG oder GmbH beteiligt waren) vom Beitrag befreit, wenn der Gewinn unter 25.000€ pro Jahr liegt.

    rcz:
    Die Kleinunternehmerregelung kreuzt man einfach nur auf dem Bogen vom FA an. Das bekommt man auch in jedem Fall genehmigt, wenn die entsprechenden Kriterien bezüglich Umsatz erfüllt sind.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • stainless
    Beiträge
    1.021
    • 20. Januar 2007 um 11:55
    • #24
    Zitat von "DaftMedia"

    Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht, das kreuzt du auf dem Meldobogen an, den du vom Finanzamt bekommen hast. (Stichwort Kleinunternehmer-Regelung)
    Der Gewerbeschein sagt nichts über die Größe des Betriebs aus, der kostet auch für jeden in der Stadt das Gleiche und jeder bekommt auch diesen Meldebogen zugeschickt.

    Mach einfach das Kreuzchen bei Kleinunternehmerregelung und gut.
    Steuer musst du letztendlich bezahlen, egal welche Größe dein Betrieb hat. Du kannst "Glück" haben und mit deinem, Einkommen unter der Freibetragsgrenze bleiben, was dann bedeutet 0 Euro Steuern. Das ist aber die Sache mit der Steuererklärung, die kommt ja erst wenn dein erstes Geschäftsjahr längst zu Ende ist. (Herbst 2006 kamen bei mir die Formulare für Steuererklärung 2005)
    Als Kleinunternehmer hast du den Vorteil, dass du keine Umsatzsteuer Vornamelden musst und dass du auf jeden Fall eine einfache EÜR anstatt einer doppelten Buchführung machen kannst.
    Da du aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, kannste auch nix davon absetzen, das ist der Nachteil der Kleiunternehmerregelung.

    Hopp Hopp zum Steuerberater, damit der dir das ganz genau erklärt.


    Du hättest dich über diese Thematik eigentlich vor der Gewerbeanmeldung kümmern sollen, ich war wochenlang nur damit beschäftigt, mir die ganzen Regelungen usw. durchzulesen, bevor ich dann zum Rathaus hingegangen bin.


    Das Finanzamt meldet sich grunsätzlich immer zuerst, unmittelbar, nachdem man sein Gewerbe angemeldet hat. Dann ca. zwei Wochen später bekommt man Post von der IHK, bei der muss man sich dann auch anmelden.
    IHK MItgliedschaft ist Pflicht und kann mit Kosten verbunden sein, d.h. du musst Beiträge dafür bezahlen. Wie hoch die sind richtet sich danach, wieviel Umsatz du mit deinem Gewerbe machst. Einige IHKs sind so freundlich und erlassen einem die Gebühren im ersten oder in den ersten paar Jahren, wenn man nter einer bestimmten Summe mit seinem Gewinn bleibt. Ich hab das Glück zur IHK Oldenburg (angeblich günstigste IHK in Deutschland) zu gehören, da werden für Gewerbetreibende gar keine Beiträge fällig, sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro liegt.
    In den ersten vier Jahren sind Existenzgründer (alle die in den 5 vorherigen Jahren keinen Betrieb eröffnet haben, nicht in Land/Forstwirtschaft tätig waren, nicht Selbstständig waren und auch nicht an einer AG oder GmbH beteiligt waren) vom Beitrag befreit, wenn der Gewinn unter 25.000€ pro Jahr liegt.

    rcz:
    Die Kleinunternehmerregelung kreuzt man einfach nur auf dem Bogen vom FA an. Das bekommt man auch in jedem Fall genehmigt, wenn die entsprechenden Kriterien bezüglich Umsatz erfüllt sind.

    Alles anzeigen


    Ok,

    habe vielen dank!

    Heist der bogen den du meinst "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"?(Aufnahme einer gewerblichen,selbständigen(freiberuflichen oder Land-und forstwirtschaftlichen Tätikeit) ?

    MFG

  • tamaris-pa / mts
    Verifiziert
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    Marktplatz Einträge
    3
    • 22. Januar 2007 um 09:59
    • #25
    Zitat von "Stainless"

    Ok,

    habe vielen dank!

    Heist der bogen den du meinst "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"?(Aufnahme einer gewerblichen,selbständigen(freiberuflichen oder Land-und forstwirtschaftlichen Tätikeit) ?

    MFG

    ja das isser....

  • stainless
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    • 11. März 2007 um 18:36
    • #26

    Ich habe mal noch ne Frage, und zwar was genau ist ein Gewerbeschein ?? Ist es ein richtiger schein oder nent man das nur so wenn mann gewerbe angemeldet hat?


    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von Stainless (11. März 2007 um 20:36)

  • audigy
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    • 11. März 2007 um 18:55
    • #27
    Zitat von "Stainless"

    Ich habe mal noch ne Frage, und zwar was genau ist ein ewerbe schein ?? Ist es ein richtiger schein oder nent man das nur so wenn mann gewerbe angemeldet hat?


    MFG

    du bekommst a einen richtigen schein

    meiner z.b. ist blau

  • stainless
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    • 11. März 2007 um 20:27
    • #28

    hmm.....also ich habe kleingewerbe angemeldt und bisher sowas nicht beckommen. ist normal so einen schein zu beckommen oder? Ach audigy meldest dich ja auch nochmal hättest du aber bei meinen 100ten PN´s auch mal können.

  • DaftMedia
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    • 11. März 2007 um 20:44
    • #29

    Es heißt nur Gewerbeschein, letztlich ist das nur ein bürokratischer Akt, der einem erlaubt, ein Gewerbe zu eröffnen.
    Von der Stadtm bekomtm man keinen Schein in dem Sonne, sondern eine Art Urkunde, das Formular wo alle Details zur Gewerbeanmeldung draufstehen mit dem Stempel vom Amt drunter.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • DJheini
    Moderator
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    • 11. März 2007 um 20:54
    • #30
    Zitat von "Stainless"

    hmm.....also ich habe kleingewerbe angemeldt und bisher sowas nicht beckommen.

    Du mußt doch bei deiner zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
    Gewerbe angemeldet haben, und da gibt es den Schein. Ob Kleingewerbe
    oder was anderes, interessiert doch nur das Finanzamt.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • Dennis13
    Verifiziert
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    4.834
    • 11. März 2007 um 21:56
    • #31

    Man bekommt 2 Blätter mit der Gewerbeanmeldungs "bestätigung".. oder wie man das sagen möchte, das ist der gewerbeschein ums so zu sagen. Brauchst den aber eher selten, nur für händler kram, wobei da eigentlich die steuernummer reicht. (wegen den ek´s)
    Ansonsten bekommst noch nen paar Zettel vom Finanzamt zum ausfüllen (das lasste lieber papa + mama machen ...damit kannst wohl wenig anfangen was da drauf steht :grin: ) und die Steuernummer bekommste auch.
    Und dann schön alle rechnungen und belege in nen ordner etc... hat halt viel zettel wirtschaft und schreibkrams mit auf sich damit. :wink:

  • timmsen_rs
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    89
    • 23. März 2007 um 15:21
    • #32

    Was sollte man sich den in den Schein eintragen lassen, wenn man Partys Beschallt oder das Licht aufbaut. ? Oder wenn man ein Eventplant? Gibt es da einen schönen Namen für?
    Gruss

  • DaftMedia
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    • 23. März 2007 um 18:16
    • #33

    Das ist deiner Phantasie bzw der Phantasie der Ordnungsamtmitarbeiter überlassen.
    Ich habs eintragen lassen und dann kam der Kommentar, dass es eigentlich egal sei was ich da mache. Ich hab noch DJ Dienstleistungen drinstehen und mache das meiste Geld mit Werbegrafiken. Interessiert das Ordnungsamt kein Stück, hatte da angerufen gehabt wegen Ummeldung und die meinten, dass es unnötig sei.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • m_und_l
    Verifiziert
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    257
    • 24. März 2007 um 21:37
    • #34
    Zitat von "Mechwerkandi"

    18.

    FALSCH :!:

    man kann ab 16 Jahren ein Gewerbe gründen.

    Allerdings über einige Umwege, wie Familien Gericht etc.

    Wolte ich nur kurz berichtigen, wollen ja nicht allen "Jung-Jung Unternehmern"die "Hoffnung" nehmen :grin:

    MfG

    Mario Schaper

    Music&LightVT
    http://www.mlvt.de
    info@music-and-light.com

  • DaftMedia
    Beiträge
    1.169
    • 24. März 2007 um 21:51
    • #35

    Wird leider bei VT imemr ein wenig problematisch aufgrund der Arbeitszeiten.
    Unter 18 darf man eigentlich nicht Nachts arbeiten, nur mit Sondergenehmigung und die wird nicht so oft erteilt.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • m_und_l
    Verifiziert
    Beiträge
    257
    • 24. März 2007 um 21:56
    • #36
    Zitat von "DaftMedia"

    Wird leider bei VT imemr ein wenig problematisch aufgrund der Arbeitszeiten.
    Unter 18 darf man eigentlich nicht Nachts arbeiten, nur mit Sondergenehmigung und die wird nicht so oft erteilt.

    Als Verleiher arbeitet man, wenn man nicht aufbauen muss, nicht bis tief in die Nacht.

    Und außerdem können das auch andere für dich machen 8)

    Aber ab 18 ist sicherlich alles einfacher, mit dem Gewerbe.

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  • nils kristiansen
    Beiträge
    1.641
    • 31. März 2007 um 01:28
    • #37

    Hallo, ich bin 16 und will mit einem Freund Gewerbe anmelden...

    Hab hier alles durchgelesen und sehe eig kein Problem wenn ich Kleingewerbe anmelde, weil das ja kaum was kostet und unsere Einnahmen eh gering sind. Nur dann wäre unsere Arbeit "legal" das einzige Problem wäre das mit dem Nachts arbeiten, was notwendig ist, da wir nicht nur verleihen sonder auch dabei sind / DJen. Ist nur irgwie schade, dass man da bei Einkäufen keinen Vorteil draus ziehen kann wenn man ein KLEINGewerbe ist, weil man da nichts absetzen kann, oder sehe ich das falsch?


    MfG,

    Nils.

    Account selten genutzt -> Party PA

  • Dennis13
    Verifiziert
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    6
    Beiträge
    4.834
    • 31. März 2007 um 09:26
    • #38

    Du wirst froh sein erstmal ein paar Kunden zu haben die überhaupt was mieten/kaufen wollen bei dir. :!: Da brauch man noch nicht über Steuern absetzen nachdenken, bis du da hin kommst brauch das Zeit und wenn du hin kommst wirst du ziemlich überfordert sein mit der Buchhaltung und was sonst noch so anfällt. :D Und der Steuerberater kann dir zwar die arbeit abnehmen mit der buchhaltung etc.. aber viel spaß beim bezahlen dann. :wink:

  • morgen_meister
    Beiträge
    1.235
    • 31. März 2007 um 09:37
    • #39
    Zitat von "Nils Kristiansen"

    Hallo, ich bin 16 und will mit einem Freund Gewerbe anmelden...

    Hab hier alles durchgelesen und sehe eig kein Problem wenn ich Kleingewerbe anmelde, weil das ja kaum was kostet und unsere Einnahmen eh gering sind. Nur dann wäre unsere Arbeit "legal" das einzige Problem wäre das mit dem Nachts arbeiten, was notwendig ist, da wir nicht nur verleihen sonder auch dabei sind / DJen. Ist nur irgwie schade, dass man da bei Einkäufen keinen Vorteil draus ziehen kann wenn man ein KLEINGewerbe ist, weil man da nichts absetzen kann, oder sehe ich das falsch?


    MfG,

    Nils.

    also ich hab jetzt nicht alles durchgelsen, aber ich hab da noch was älteres gefunden. und genauso wars es bei mir.

    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=41167&highlight=kindergeld

    Zitat von "Sashx1"

    mahlzeit

    es gibt 3 arten von gewerbe.

    1) kleingewerbe bis 17500 € jahresumsatz ohne vorsteuer (sprich man darf keine mwst. auf der rechnung ausweisen)

    2) kleingewerbe bis 17500 € jahresumsatz mit vorsteuer (man darf die mwst. ausweisen und eingekauftes/gemietetes material (mit rechnung) abseten)

    3) normales gewerbe mit soviel jahresumsatz wie man lustig is etc.

    für dich würde wohl die zweite variante zutreffen (anderes rechnet sich nicht)

    du latscht also zum rathaus und fragst den pfördner nach der gewerbezulassungsstelle. da gehst du dann hin und erklärst der/dem sachbearbeiterIn was du machen willst (und zwar genau mit showtechnik können die nix anfangen) standardmäßig steht dann in deinem gewerbeschein "vermietung und verkauf von veranstaltungstechnik und personaldienstleistungen"

    dann drückst du der alten am schreibtisch 20 € in die hand (zumindest in nrw) unterscheibst diverse formulare und kannst dir anschließend nen pin im ar*** freuen das du nen gewerbe hast.

    irgendwann bekommst du dann post vom finanzamt für die du dann noch nen fragebogen ausfüllen musst. dort kannst du ankreuzen ob du auch eine ust.id.nr. haben willst - im zweifelsfalle immer ja her damit!

    deine steuernummer ist extrem wichtig die muss auf allem stehen was deine firma dann an rechnungen kostenvoranschlägen etc raus haut.

    ich empfehle dir nach der gewerbeanmeldung zu staples zu gehen und dir 6 dicke aktenordner sowie diverses büromaterial zu kaufen.
    den kassenbon solltest du aufheben denn die steuer von diesem einkauf kannste absetzen ;)

    6 ordner? wozu? ganz einfach: einer für rechnungen vermietung, verkauf, einkauf, zumieten, finanzamt und bankunterlagen.

    rechnungen die du als gewerbe schreibst oder bekommst musst du 10 jahre aufheben!

    ausserdem musst du nun jeden monat deine umsatzsteuervoranmeldung machen. dafür gibt es ein programm namens elster das man sich entweder beim finanzamt auf cd oder im internet kostenlos besorgen kann.

    darüber hinaus sollte man über das jahr einen gewinn von rund 300 € erwirtschaften um am anfang des nächsten jahres den steuerberater bezahlen zu können. denn sone steuererklärung kann schon mal kompliziert werden.

    so ich hoffe alle klarheiten sind beseitigt.

    mfg Sascha (der am dienstag 1 jähriges firmenjubiläum feiert)

    Alles anzeigen

    ich hab mich für Variante 2 entschieden. 3 kam nicht in frage. und mit 1 hat man z.b bei Firmen wenig chancen, da diese dann nicht die Steuer absetzen können, wenn keine ausgewiesen ist. und irgendwann rechnet sich das dann mal.

    http://www.partysound-light.de

  • lichtfürlau
    Beiträge
    1.151
    • 31. März 2007 um 12:50
    • #40

    ...ist aber ein teurer Steuerberater, der 300€ für ne simple E/Ü von einem Kleingewerbe kassiert. Ist ja nich mehr als Belege einbuchen... Ausnahme... Du hast ca 1000 Geschäftsvorfälle im Jahr.

    Mein Berater würde einen solchen Betrieb für exakt Zwei Flaschen Guten Whisky abrechnen (er ist ja schliesslich Geniesser und kein Alkoholiker...und er sammelt gute Whisky-Marken).

    Macht dann max 80-100€ :grin:

    ina

    ============================================

    ***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***LICHTfürLAU***
    ****Lichttechnik für alle guten Parties in Berlin****
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