Servuz,
kurze Frage...Kurze Antwort :grin:
http://www.thomann.de/de/work_lw_130_traversenlift.htm
Taugt oder taugt nicht?
greez Marcel
Servuz,
kurze Frage...Kurze Antwort :grin:
http://www.thomann.de/de/work_lw_130_traversenlift.htm
Taugt oder taugt nicht?
greez Marcel
Markenqualität, warum nicht? Hat aber kein BGV C1
(Habe aber keine persönlichen Erfahrungen damit!)
Würde eher, zum etwas teureren, VMB TE-03 greifen.
Damit bist du auf der sicheren Seite.
Hat aber kein BGV C1
Was is das?
Zitat von "Eraser"Was is das?
Die Frage meinst du nicht ernst, gell?
öhm doch schon... :oops:
Hier mal den § 2, Absatz 4 anschauen:
so gelesen hab ichs aber was es bedeutet bzw was der Lift jetzt nicht hat bzw brauch hab ich daraus nicht erkannt ![]()
Mein Verweis auf den § war Quatsch. Daraus geht nur hervor, welcher
Gruppe so ein Lift zugeordnet ist. :?
Lifte, die auf Veranstaltungen benutzt werden, müssen (sollten?) eine Zulassung nach
BGV C1 haben, das beeinhaltet unter anderem, das ein Prüfbuch dabei ist,
der Lift einmal jährlich durch eine Fachkraft (z.B. TÜV) geprüft werden MUß usw.
Zu den Prüfungen findest du ab Seite 29 Infos.
Das ist auch erstmal hilfreich:
Hier hat der Admin mal eine einfach zu verstehende Broschüre erstellt:
ok gut hab den ersten Link mal durchgelesen...und werd dann eben das buget für die Staitive ne ganze Ecke höher hängen und mich nach den vmb-lift nehmen...
Danke dir für den Link ![]()
Komisch. Der Importeur LMP bietet gar keine LW 130 an, nur ab LW 135 R, die haben dann aber BGV C 1 Zulassung.
Der Fantek 101er ist auch ne brauchbare Alternative ! und unwesentlich teurer
Hab gerade beim LMP was entdeckt.
Und zwar der kleine Bruder des LW-130, der LW-129, hat laut LMP BGV C1.
Warum sollte der LW-130 dann kein BGV C1 haben?
Hier der Link:
http://www.lmp.de/cgi-bin/A/articleinfo.cgi?artschl=0312615
Gruß Jan
Dieser Thread ist mittlerweile schon 2 Jahre alt. Ich vermute stark dass sich der Threadstarter bereits für einen Lift entschieden hat.
Zitat von "jbremkens"
Warum sollte der LW-130 dann kein BGV C1 haben?
Da musst du mal den Hersteller fragen, damals war das so.
Zitat von "C.Balz"Dieser Thread ist mittlerweile schon 2 Jahre alt. Ich vermute stark dass sich der Threadstarter bereits für einen Lift entschieden hat.
wegen mangelnder nachfrage und Geldmangels hat er dies nicht und wird weiterhin für günstig Geld zumieten ![]()
Zitat von "DJheini"
Lifte, die auf Veranstaltungen benutzt werden, müssen (sollten?) eine Zulassung nach
BGV C1 haben, das beeinhaltet unter anderem, das ein Prüfbuch dabei ist,
der Lift einmal jährlich durch eine Fachkraft (z.B. TÜV) geprüft werden MUß usw.
fast richtig:
- 1x Jährlich durch einen Sachkundigen (Fachkraft)
- alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen (TÜV)
Zitat von "Dienervt"
fast richtig:- 1x Jährlich durch einen Sachkundigen (Fachkraft)
- alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen (TÜV)
Alles klar, danke.